skao_privat hat geschrieben:
Doch: genau DAS steht da!
Nein.
Ich schätze mal, dass Du auf §73 der BSO hinaus willst. Da steht folgendes:
§73 BSO hat geschrieben:
Als professionelle Liga gelten:
- National Football League (NFL)
-Canadian Football League (CFL)
Der Einsatz eines Spielers aus einer dieser Ligen ist im laufenden Spieljahr in Deutschland nicht mehr möglich. Im darauffolgenden Spieljahr ist der Einsatz möglich.
[...]
Alle anderen Ligen im internationalen Bereich außerhalb Europas werden bei Wechseln von dort in den Spielbetrieb des AFVD wie eine nationale Liga behandelt. Liegt das Saisonende dieser Liga nach dem 01. März (einschließlich), so erhält der
Spieler eine Wechselsperre wie bei einem Wechsel innerhalb Deutschlands.
[...]
Die Wechselsperre kann auf Antrag des aufnehmenden Vereins durch das Präsidium des AFVD verkürzt oder erlassen werden.
Dies sollte nur dann erfolgen, wenn
[...]
b) der Spieler nicht am Spielbetrieb einer professionellen Liga im Sinne dieses Paragrafen teilgenommen hat,
[...]
Grundsatz ist, dass die Spielberechtigung für dieses Jahr erloschen ist.
Eine Wechselsperre kann aber verkürzt oder komplett erlassen werden. Dass diese "Sperre für das gesamte Spieljahr für NFL- und CFL-Spieler" als Wechselsperre iSd Vorschrift angesehen wird ergibt sich aus b), weil dort explizit auf die professionellen Ligen eingegangen wird.
Also kann für Spieler, die in der professionellen Liga nicht gespielt haben ("am Spielbetrieb teilnehmen" bedeutet ja aktiv gespielt zu haben), eine Ausnahme gemacht und die Wechselsperre verkürzt oder ganz erlassen werden.
Das ist die rechtliche Grundlage. Ob und wie die Wettkampfkommission diese Regel nun anwendet, steht woanders
. Aber möglich ist diese Ausnahme und deshalb ist die "Jahressperre" nicht zwingend.
[Und um die oben beschriebene kleinliche Interpretation zu erklären: Durch das "sollte" in "Dies sollte nur dann erfolgen, wenn" wird angezeigt, dass die Aufzählung, wann eine Ausnahme erteilt werden kann, nicht abschließend ist. D.h. selbst wenn dieser Spieler schon gespielt hat ist eine Ausnahme für Verkürzung oder Erlass der Wechselsperre
theoretisch (!) möglich. Die BSO ist voll von Ermessensspielräumen und Sollte-/Kannvorschriften.]
Nachtrag: vielleicht kann ja einer der Moderatoren das Gedöns um die BSO in einen seperaten Thread ausgliedern.