Flagfootball Junioren. Wer darf wielange spielen?
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Flagfootball Junioren. Wer darf wielange spielen?
kann mir mal einer verraten in welchem Regelwerk es niedergeschrieben ist, wie alt ein Spieler maximal sein darf um Flagfootball zu spielen?
Mir geht es da insbesondere um das Alter von Mädchen.
Mir wurde immer gesagt, das Mädchen ein Jahr länger spielen dürfen, sprich an dem Tage, wo sie 16 Jahre alt werden, dürfen sie nicht mehr spielen.
Bei Jungs halt ein Jahr früher.
Ich hab gestern mal die BSO 2007/2008 "überflogen" konnte aber keine Aussage dazu finden.
Irgendjemand hat nämlich in den Raum geworfen, das Mädchen 2 Jahre länger spielen dürfen, und das würde mich nun doch schon interessieren.
MfG Jens
Mir geht es da insbesondere um das Alter von Mädchen.
Mir wurde immer gesagt, das Mädchen ein Jahr länger spielen dürfen, sprich an dem Tage, wo sie 16 Jahre alt werden, dürfen sie nicht mehr spielen.
Bei Jungs halt ein Jahr früher.
Ich hab gestern mal die BSO 2007/2008 "überflogen" konnte aber keine Aussage dazu finden.
Irgendjemand hat nämlich in den Raum geworfen, das Mädchen 2 Jahre länger spielen dürfen, und das würde mich nun doch schon interessieren.
MfG Jens
Ein Blick ins Gesetz, vermeidet Geschwätz:
BSO 2007/2008
§5 Altersklassen - Die Einteilung des B-Jugend- und des Flagfootballbereiches ist Aufgabe des jeweiligen Landesjugendausschusses.
§46 Weibliche Footballspieler - Absatz 3 Damen dürfen mit 15 Jahren am Tacklebetrieb teilnehmen, wenn sie im Vorjahr am Ligabetrieb im Flagfootball teilgenommen haben. Der Einstieg in den Tackle Football ist erst mit 16 Jahren möglich.
Aktuelle Turnierordnung Flagfootball 2008
§ 4 Altersklassen
1. Jugend
a) Jugend D 8 bis 10 Jahre
b) Jugend C 10 bis 12 Jahre
c) Jugend B 13 bis 15 Jahre
d) Jugend A 16 bis 19 Jahre
Also am Besten beim LV nachfragen. In Hessen erlauben wir im Flag den Spielbetrieb für Mädels auch ein Jahr länger (also 2008 auch der Jahrgang 1992) wenn kein Damenteam in erreichbarer Nähe ist.
BSO 2007/2008
§5 Altersklassen - Die Einteilung des B-Jugend- und des Flagfootballbereiches ist Aufgabe des jeweiligen Landesjugendausschusses.
§46 Weibliche Footballspieler - Absatz 3 Damen dürfen mit 15 Jahren am Tacklebetrieb teilnehmen, wenn sie im Vorjahr am Ligabetrieb im Flagfootball teilgenommen haben. Der Einstieg in den Tackle Football ist erst mit 16 Jahren möglich.
Aktuelle Turnierordnung Flagfootball 2008
§ 4 Altersklassen
1. Jugend
a) Jugend D 8 bis 10 Jahre
b) Jugend C 10 bis 12 Jahre
c) Jugend B 13 bis 15 Jahre
d) Jugend A 16 bis 19 Jahre
Also am Besten beim LV nachfragen. In Hessen erlauben wir im Flag den Spielbetrieb für Mädels auch ein Jahr länger (also 2008 auch der Jahrgang 1992) wenn kein Damenteam in erreichbarer Nähe ist.
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Das habe ich auch alles sowiet rausgelesen .. aberLizzard50 hat geschrieben:Ein Blick ins Gesetz, vermeidet Geschwätz:
BSO 2007/2008
§5 Altersklassen - Die Einteilung des B-Jugend- und des Flagfootballbereiches ist Aufgabe des jeweiligen Landesjugendausschusses.
§46 Weibliche Footballspieler - Absatz 3 Damen dürfen mit 15 Jahren am Tacklebetrieb teilnehmen, wenn sie im Vorjahr am Ligabetrieb im Flagfootball teilgenommen haben. Der Einstieg in den Tackle Football ist erst mit 16 Jahren möglich.
DAS habe ich nirgends gefunden ...Lizzard50 hat geschrieben: Aktuelle Turnierordnung Flagfootball 2008
§ 4 Altersklassen
1. Jugend
a) Jugend D 8 bis 10 Jahre
b) Jugend C 10 bis 12 Jahre
c) Jugend B 13 bis 15 Jahre
d) Jugend A 16 bis 19 Jahre
Also am Besten beim LV nachfragen. In Hessen erlauben wir im Flag den Spielbetrieb für Mädels auch ein Jahr länger (also 2008 auch der Jahrgang 1992) wenn kein Damenteam in erreichbarer Nähe ist.
Und es geht nicht um ein reines Damenteam, sondern um gemischte Mannschaft.
Also werd ich mal bei der Passstelle am besten nachfragen ..
Trotzdem danke ..
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Falsch ist definitiv der Gebutzstag als Stichtag
Für den EINSTIEG gilt der Geburtstag.
Bei der Altersgrenze nach oben gilt der JAHRGANG.
In dem Jahr in dem ein Spieler 15 wird darf er noch spielen, im nächsten nicht mehr. Wer am 31.12. Geburtstag hat ist Jugend-Footballtechnisch also ein Glückspilz, mit Geburtstag am 1.1. ein Pechvogel.
Für den EINSTIEG gilt der Geburtstag.
Bei der Altersgrenze nach oben gilt der JAHRGANG.
In dem Jahr in dem ein Spieler 15 wird darf er noch spielen, im nächsten nicht mehr. Wer am 31.12. Geburtstag hat ist Jugend-Footballtechnisch also ein Glückspilz, mit Geburtstag am 1.1. ein Pechvogel.
Es gibt, weie Rainer schon geschrieben hat in NRW eine Sonderegel.
Hier dürfen in diesem Jahr die Mädchen des Jahrgangs 1992 noch Junior Flag spielen, während ´bei den Jungs der Jahrgang 1993 der letzte ist.
Hintergrund ist/war das die Mädchen erst mit 16 Jahren bei den Damen spielen durften aber bereits mit 15 die Flags verlassen mussten.
Die Regelung hat sich bewährt und bleibt daher in NRW erhalten.
Nachteil: die Mädels des ältesten Jahrgangs, die NRW meister wurden, dürfen bei der DM nicht spielen.
Hier dürfen in diesem Jahr die Mädchen des Jahrgangs 1992 noch Junior Flag spielen, während ´bei den Jungs der Jahrgang 1993 der letzte ist.
Hintergrund ist/war das die Mädchen erst mit 16 Jahren bei den Damen spielen durften aber bereits mit 15 die Flags verlassen mussten.
Die Regelung hat sich bewährt und bleibt daher in NRW erhalten.
Nachteil: die Mädels des ältesten Jahrgangs, die NRW meister wurden, dürfen bei der DM nicht spielen.
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Re: Flagfootball Junioren. Wer darf wielange spielen?
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.jd hat geschrieben: Mir wurde immer gesagt, das Mädchen ein Jahr länger spielen dürfen, sprich an dem Tage, wo sie 16 Jahre alt werden, dürfen sie nicht mehr spielen.
Bei Jungs halt ein Jahr früher.
Die Altersgrenze gilt für Mädchen und Jungs gleichermaßen. Die unterste Grenze ist IMMER der Geburtstag, die oberste immer der Jahrgang. Für Jungs und Mädchen ist daher das Jahr das letzte im Flag in dem sie 15 Jahre alt werden (BSO § 5 Abs. 5).
Für Mädchen gibt es jedoch eine Sonderregelung: Sie können bereits mit 15 Jahren in einer Damen- Tackle- Mannschaft spielen wenn sie im Vorjahr im Flag am Spielbetrieb teilgenommen haben (BSO § 46 Abs. 3)
Wenn andere Landesverbände hier im Flag besondere Regeln haben können sie dies auf Landesebene gern machen, dafür spricht ihnen die BSO ja auch die Kompetenz zu (BSO §5 Abs.1 ). Für die Bundesturniere und somit auch für den GJFB oder GJIFB gelten diese Regelungen aber ohne Ausnahme (TO Flag 2008 in Verbindung mit BSO §5 Abs. 5).
Dann muss ein Landesverband für den Großen BSA im Herbst einen Antrag stellen. Die einfache Antwort für 40 Düsseldorf ist: Weil es solch einen Antrag bisher nicht gab.Jugend hat geschrieben:Wenn ich den Düsseldorf richtig verstanden habe, war die Frage, warum dies nicht auch auf Bundesebene übernommen wird.
Ich persönlich fände es auch gut wenn diese Regelung in der BSO übernommen wird.
Das fällt übrigens klar in die Kompetenz der Landesverbände und nicht in die einer Kommission.
Hmm, ich habe am Wochenende gelernt, daß die BSO ausdrücklich Flagfootball ausnimmt und daher nicht angewendet werden kann/darf/muß.
(Ich hab aber keine, kann also nicht nachsehen)
Demzufolge wären die BSO-Regelungen also null und nichtig, sondern nur auf den Einstieg in den Tacklebereich anzuwenden.
Ivh lasse mich gerne eines Besseren belehren.
(Ich hab aber keine, kann also nicht nachsehen)
Demzufolge wären die BSO-Regelungen also null und nichtig, sondern nur auf den Einstieg in den Tacklebereich anzuwenden.
Ivh lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Das ist so nicht richtig, denn dann würde die BSO für Flag ja gar nicht gelten was Unsinn ist (Lizenzierung, Spielerwechsel etc.).PiKay hat geschrieben:Hmm, ich habe am Wochenende gelernt, daß die BSO ausdrücklich Flagfootball ausnimmt und daher nicht angewendet werden kann/darf/muß.
(Ich hab aber keine, kann also nicht nachsehen)
Demzufolge wären die BSO-Regelungen also null und nichtig, sondern nur auf den Einstieg in den Tacklebereich anzuwenden.
Ivh lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Richtig ist aber, das die Turnierordnung Flag der BSO übergeordnet ist. Wenn sich also zwei Punkte widersprechen gilt was in der TO steht.