Nach meiner Recherche bezieht sich deine Aussage auf das Bulletin des Bundesschiedsrichterlehrwarts vom 07.03.2012. Stimmt, hier wird der automatische erste Versuch nicht erwähnt - hättte nicht geschadet dieses Detail einzufügen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine (zugegeben unvollständige) Zusammenfassung, die "nur" die wirklich relevanten Änderungen für Spieler und Coaches darstellen will. Unwichtigere Punkte hat man wohl aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen. Man könnte ketzerisch fragen: Hat es einen Einfluss auf die Häufigkeit von UNV-Fouls, wenn die Spieler wissen, dass die Strafdurchführung geändert wurde? Alle Änderungen sind im Regelwerk aufgeführt, und das liegt jedem Verein vor. Darüber hinaus kann Jedermann beim AFVD das aktuelle Regelwerk zu einem überschaubaren Preis (zuletzt ca. € 15,- inklusive Versand) beziehen.Pamp hat geschrieben:Frag die über mir, warum es Halbwissen ist. Ich habe es so nicht genannt.Fighti hat geschrieben:Wo verbreitet er denn Halbwissen?Pamp hat geschrieben: Es ist eher schade, dass vom Verband Halbwissen verbreitet wird.
Zu den Hamikos: Sind die eigentlich verwandt, weil so gängig ist der Nachname ja nun auch nicht? ^^
GFL 2 Süd - 16.09.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Dann beschweren sich die Refs wieder, dass die Coaches und Spieler die Regeln nicht gut genug kennen/beherschen. So eine Info sollte in meinen Augen schon komplett sein.
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Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Da steht doch extra vorneweg, dass es die "markanten" Regeländerungen sind, die Liste hat niemals den Anspruch auf Vollständigkeit erhoben... Pikanterweise hat grad der Autor der Liste den Call verbockt, aber gut, das ist dann ein anderes ThemaPamp hat geschrieben:Dann beschweren sich die Refs wieder, dass die Coaches und Spieler die Regeln nicht gut genug kennen/beherschen. So eine Info sollte in meinen Augen schon komplett sein.
Für Spieler und Coaches gibt es bestimmt im Rahmen der langen Offseason die Möglichkeit Kontakt zu den lokalen Schiedsrichtern aufzunehmen, um sich im Rahmen einer Präsentation erklären zu lassen, was in der Saison alles neu sein wird, ich weiß von mehreren GFL-Teams, die das machen und die damit auch sehr zufrieden sind. Also nicht immer nur die Schuld bei anderen suchen, sondern in dem Fall selbst die Initiative ergreifen (soweit ich weiß, bieten das zahlreiche Schiedsrichter von sich aus auch an). Man arbeitet nicht gegeneinander, sondern füreinander.
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Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Was in Zeiten eines funktionierenden Internets eine reine Geldschneiderei ist, das nur auf toten Bäumen anzubieten.Der Graue hat geschrieben: Darüber hinaus kann Jedermann beim AFVD das aktuelle Regelwerk zu einem überschaubaren Preis (zuletzt ca. € 15,- inklusive Versand) beziehen.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Wie schon erwähnt, die geänderte Strafdurchführung bei UNV hätte schon vollständig sein sollen - da bin ich bei dir. Aber die meisten Regeländerungen lesen sich für Nicht-Regelkundige wie böhmische Dörfer. Aktuelle Beispiele gewünscht?Pamp hat geschrieben:Dann beschweren sich die Refs wieder, dass die Coaches und Spieler die Regeln nicht gut genug kennen/beherschen. So eine Info sollte in meinen Augen schon komplett sein.
- Die in Regel 2.25.11.b) Spezialfall 3 geänderte Definition in Verbindung mit Regel 6.5.1.b( beschreibt, dass im Falle eines Muffs nach einem Fair Catch Signal bei einem Scrimmage Kick und einem nachfolgenden Fangen "im zweiten Anlauf", der Post Scrimmage Kick Spot dort ist, wo der Ball zuerst berührt, und nicht dort, wo er letztendlich gefangen wurde.
- Regel 4.1.3.n) wurde dahingehend verdeutlicht, dass wenn ein Schiedsrichter in Besitz eines Live Ball ist, der Ball dead wird und die Situation analog zu einem irrtümlichen Apfeifen geregelt wird.
- Die neuformulierte Regel 8.5.1.a)Ausnahmen stellt klar, dass die Regelungen hinsichtlich Momentum Exception nur dann zur Anwendung kommen können, wenn das gegnerische Team nicht mehr in Teamballbesitz kommt.
- Die neue Definition von "Passer" in Regel 2.27.5 beschreibt diesen als Spieler, der einen Vorwärtspass geworfen hat, unabhängig davon ob dieser Vorwärtspass legal oder illegal ist.
Das sind nur vier Beispiele von einer Reihe Änderungen, die die Schiedsrichter drauf haben sollten. Aber welcher Spieler/Coach/Fan will oder muss das wissen?! Und wenn er es wissen will, dann soll er sich ein Regelwerk kaufen.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Informationsfreiheit bedeutet lediglich, dass Informationen zugänglich sein müssen - und das sind sie. Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es alles kostenlos gibt. Mit der stetigen Überarbeitung des Regelwerks sind Kosten verbunden, die über den Vekauf refinanziert werden. Insofern finde ich persönlich den Preis absolut angemessen.Rumpelkapellenmajor hat geschrieben:Was in Zeiten eines funktionierenden Internets eine reine Geldschneiderei ist, das nur auf toten Bäumen anzubieten.Der Graue hat geschrieben: Darüber hinaus kann Jedermann beim AFVD das aktuelle Regelwerk zu einem überschaubaren Preis (zuletzt ca. € 15,- inklusive Versand) beziehen.
Und ein Regelbuch benötigt weniger Papier als die Samstagsausgabe einer ordentliche Tageszeitung - das ökologische Desaster ist also überschaubar.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Was auch immer in Regel 4.1.3.n) steht .... wie zum Teufel kommt der Ref in Ballbesitz????Der Graue hat geschrieben: - Regel 4.1.3.n) wurde dahingehend verdeutlicht, dass wenn ein Schiedsrichter in Besitz eines Live Ball ist, der Ball dead wird und die Situation analog zu einem irrtümlichen Apfeifen geregelt wird.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Backjudge vergisst, dass er nicht Safety spielt und greift bei einem Pass, der in seine Richtung geflogen kommt, instinktiv zu?
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Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Da braucht es schon etwas Phantasie - live erlebt habe ich es noch nicht._pinky hat geschrieben:Was auch immer in Regel 4.1.3.n) steht .... wie zum Teufel kommt der Ref in Ballbesitz????Der Graue hat geschrieben: - Regel 4.1.3.n) wurde dahingehend verdeutlicht, dass wenn ein Schiedsrichter in Besitz eines Live Ball ist, der Ball dead wird und die Situation analog zu einem irrtümlichen Apfeifen geregelt wird.
Ein schneller Pass nach aussen fällt zu Boden. Der Linienschiedsrichter ist der Überzeugung, dass es sich um einen unvollständigen Vorwärtspass handelt, und ohne ein Signal zu geben oder abzupfeifen hebt er den Ball auf. Aber Überraschung, es war ein Rückwärtspass.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Sorry, wenn ich die allgemeine Schiri- und Regeldiskussion hier kurz mal auf einen anderen Punkt lenke.
Laut http://stats.gfl.info/gfl2/2012/KWFP.PDF waren die Piraten mit 17 Mann an Bord ihres Piratenkahns (nicht der Black Pearl).
Ist das nicht ein bisschen wenig?
Laut http://stats.gfl.info/gfl2/2012/KWFP.PDF waren die Piraten mit 17 Mann an Bord ihres Piratenkahns (nicht der Black Pearl).
Ist das nicht ein bisschen wenig?
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Das wäre ein bischen wenig - andererseits waren die Kirchdorfer laut Statistik auch nur 21.Vatsug hat geschrieben:Sorry, wenn ich die allgemeine Schiri- und Regeldiskussion hier kurz mal auf einen anderen Punkt lenke.
Laut http://stats.gfl.info/gfl2/2012/KWFP.PDF waren die Piraten mit 17 Mann an Bord ihres Piratenkahns (nicht der Black Pearl).
Ist das nicht ein bisschen wenig?
Beim Wahrheitsgehalt der Statistiken ist mitunter Vorsicht geboten. Viele machen es sehr sorgfältig - bei Anderen finden sich wie im vorliegenden Fall haarsträubende Fehler.
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Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Der Participation Report ist bei vielen Vereinen nicht wirklich genau.
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Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich Informationsfreiheit mit Kostenfreiheit gleichsetze?Der Graue hat geschrieben: Informationsfreiheit bedeutet lediglich, dass Informationen zugänglich sein müssen - und das sind sie. Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es alles kostenlos gibt. Mit der stetigen Überarbeitung des Regelwerks sind Kosten verbunden, die über den Vekauf refinanziert werden. Insofern finde ich persönlich den Preis absolut angemessen.
Und ein Regelbuch benötigt weniger Papier als die Samstagsausgabe einer ordentliche Tageszeitung - das ökologische Desaster ist also überschaubar.
Soll ich das Argument, dass die Kosten für die Überarbeitung durch den Verkauf refinanziert werden, dahingehend verstehen, dass es ohne de Verkauf keine vernünftige Finanzierungsgrundlage für die Überarbeitung gibt? Sicher doch nicht.
Und auch von einem "ökologischen Desaster" habe ich nicht geschrieben, ich wollte mit dem Ausdruck "toter Baum" zum Ausdruck bringen, dass ich persönlich kein papiernernes Regelwerk brauche, sondern eine digitale Datei, PDF würde sich zB anbieten, da absolut vorziehe. Von mir aus auch gegen einen Kostenbeitrag, der in der Verhältnismäßigkeit steht.
Wenn ich das Regelwerk verändere bzw. verändern will, dann sollte ich auch alle Faktoren im Auge behalten, auch die Kosten. Das ist meine Meinung.
Und nur am Rande: Die Gesetze der BRD müssen zB den Bürgern in einem bestimmten Rahmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Letzteres ist so nicht ganz richtig.
Gesetze müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das war und ist nicht kostenfrei, auch der Internetzugang ist nur teilweise kostenlos: http://www1.bgbl.de/
Aber das nur am Rande, denn es gibt schon auch einen Unterschied zwischen einem vom Bundestag beschlossenen (und gelegentlich zusätzlich vom Bundesrat zugestimmten) und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetz und einer von einem Sportverband beschlossenen Spielordnung...
Gesetze müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das war und ist nicht kostenfrei, auch der Internetzugang ist nur teilweise kostenlos: http://www1.bgbl.de/
Aber das nur am Rande, denn es gibt schon auch einen Unterschied zwischen einem vom Bundestag beschlossenen (und gelegentlich zusätzlich vom Bundesrat zugestimmten) und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetz und einer von einem Sportverband beschlossenen Spielordnung...
Re: GFL 2 Süd - 16.09.
Gibt es den Unterschied? Im Bezug auf die Reichweite der Regelungen schon. In der Sache jedoch nicht. Es sollen allgemein gültige Regelungen getroffen werden, die für einen definierten Personenkreis in einem bestimmten organisatorischen Rahmen Gültigkeit besitzen. Diese Regeln werden in beiden Fällen durch ein direkt oder indirekt demokratisch legitimiertes Organ aufgestellt. Insofern gibt es in der Theorie eigentlich gar keinen Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Spielordnung / Regelwerk für eine Sportart.Vatsug hat geschrieben: Aber das nur am Rande, denn es gibt schon auch einen Unterschied zwischen einem vom Bundestag beschlossenen (und gelegentlich zusätzlich vom Bundesrat zugestimmten) und vom Bundespräsidenten unterzeichneten Gesetz und einer von einem Sportverband beschlossenen Spielordnung...
Doch wenn ich erwarte, dass die betroffenen Personen sich an diese Regeln halten, muss ich die Regeln auch zugänglich machen. Und das sollte eigentlich kostenlos, maximal jedoch zum Selbstkostenpreis möglich sein. Das gilt ja seit einiger Zeit endlich für die BSO, müsste für die Regeln des Spiels aber genauso sein. Das Regelwerk muss sicherlich von Zeit zu Zeit bearbeitet und geändert werden. Die Kosten die dadurch entstehen sollten aber bereits durch entsprechende Verbandsabgaben der Vereine gedeckt sein. Aus meiner Sicht spricht also nichts gegen eine kostenlosen Download des Regelwerks als pdf-Datei für Jedermann. (ich weiß... alles furchtbar off-topic)
http://www.pikesnet.de
Alles fit for fun? --> http://www.youtube.com/watch?v=WgyThQ7akVA
Alles fit for fun? --> http://www.youtube.com/watch?v=WgyThQ7akVA