Der "Öffentlichkeit" ist so vieles nicht bekannt, das meiste nicht weil es geheim ist, sondern weil es die "Öffentlichkeit" einfach nicht wissen will. Das ist keine Bringschuld des Staates, da muß man sich schon selber darum kümmern. Und selbst wenn es in der Schule in einigen Fächern auftauchen würde, fürchte ich das es trotzdem am größten Teil der "Öffentlichkeit" spurlos vorbei geht.emmitt22 hat geschrieben:Mit dem "Besatzungsstatut" hast Du natürlich Recht, aber das wurde durch diverse andere Gesetze wieder ausgeglichen, z.B. das "Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland" in dem z.B. geregelt ist, dass auch zivile Mitarbeiter ausländischer Streikräfte von der allgemeinen Meldepflicht befreit sind. Dazu kommt, dass die US-Streitkräfte hierzulande definitiv über Rechte verfügen, die nicht alle der Öffentlichkeit bekannt sind.PeterPan hat geschrieben:Das würde ich an deiner Stelle noch mal nachlesen. Das Besatzungsrecht, genauer gesagt Besatzungsstatut endete 1991 mit den 2+4 Verträgen und der Wiedervereinigung. Es gibt noch ein paar Vereinbarungen aus den Nato-Verträgen die aber hauptsächlich die US-Gerichtsbarkeit für US-Angestellte in den Stützpunkten regeln.
Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
@AF_Insider
Warum sollte es verboten sein einen Ausländer hier regulär anzustellen? Wenn du den ordnungsgemäß bei allen relevanten Stellen anmeldest spricht da nichts dagegen. Selbst wenn der für den Betrieb nie arbeitet. Man sollte nur genug Zeit für die Arbeitgeberanfrage bei der Agentur für arbeite einplanen (ca. 2 bis 4 Wochen). Die meisten von den Jungs haben ja auch was studiert Probleme könnten die machen die quasi als ungelernte Arbeitskräfte hier rüber kommen da wird es schwierig mit der Genehmigung.
Warum sollte es verboten sein einen Ausländer hier regulär anzustellen? Wenn du den ordnungsgemäß bei allen relevanten Stellen anmeldest spricht da nichts dagegen. Selbst wenn der für den Betrieb nie arbeitet. Man sollte nur genug Zeit für die Arbeitgeberanfrage bei der Agentur für arbeite einplanen (ca. 2 bis 4 Wochen). Die meisten von den Jungs haben ja auch was studiert Probleme könnten die machen die quasi als ungelernte Arbeitskräfte hier rüber kommen da wird es schwierig mit der Genehmigung.
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Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Letztlich kann ein Verein ja auch einen Hausmeister, einen stellvertenden Geschäftsführer oder eine Beauftragten zur Pflege der atlantischen Beziehungen einstellen. Dem wäre dann freigestellt, sich nach getaner Arbeit sich in der Freizeit sportlich zu betätigen. Natürlich nur mit Arbeitsgenehmigung. Dann gibt es da noch die Variante mit dem Sprachkurs, der verlängernde Wirkung hat. Der Student und so...
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Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Das Beste was ich mal auf einem Arbeitsvertrag gelesen habe war "Repräsentant".
Und nein, war kein Footballspieler.
Und nein, war kein Footballspieler.
Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Da ist ja auch nix schlimmes dran, ist unser Bundespräsident ja auch.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Als "Unwissender" so einen allwissenden Beitrag zu leisten...
Kann man nicht lernen...
Habe genau die Geschichten so kennengelernt und auch nur auf einem Ohr gehört, dass Anstellung als Jugendcoach usw. wohl die beste/einfachste Lösung ist...
Habe beim Training auch schon mal erleben dürfen, wie der Zoll dort aufgetaucht ist, weiß leider nicht mehr, was aus der Geschichte geworden ist, außer das der QB das Sponsorlogo auf seinem Helm aus Frust beim nächsten Spiel mit Tape überklebt hat
Kann man nicht lernen...
Habe genau die Geschichten so kennengelernt und auch nur auf einem Ohr gehört, dass Anstellung als Jugendcoach usw. wohl die beste/einfachste Lösung ist...
Habe beim Training auch schon mal erleben dürfen, wie der Zoll dort aufgetaucht ist, weiß leider nicht mehr, was aus der Geschichte geworden ist, außer das der QB das Sponsorlogo auf seinem Helm aus Frust beim nächsten Spiel mit Tape überklebt hat
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
monochrom hat geschrieben:Das Beste was ich mal auf einem Arbeitsvertrag gelesen habe war "Repräsentant".
Und nein, war kein Footballspieler.
Berater ist auch phänomenal universal.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Phorcus hat geschrieben:@AF_Insider
Warum sollte es verboten sein einen Ausländer hier regulär anzustellen? Wenn du den ordnungsgemäß bei allen relevanten Stellen anmeldest spricht da nichts dagegen. Selbst wenn der für den Betrieb nie arbeitet. Man sollte nur genug Zeit für die Arbeitgeberanfrage bei der Agentur für arbeite einplanen (ca. 2 bis 4 Wochen). Die meisten von den Jungs haben ja auch was studiert Probleme könnten die machen die quasi als ungelernte Arbeitskräfte hier rüber kommen da wird es schwierig mit der Genehmigung.
Es ist nicht verboten, aber auch nicht sonderlich einfach. Jedenfalls, wenn es um einen Nicht-EU-Ausländer geht. Muß man zwingend unterscheiden. Ein EU-Ausländer ist völlig problemfrei. Mit ein bisschen anmelden und 2 Wochen Vorlauf etc. bist du ziemlich blauäugig.
Hat nicht Stuttgart vor wenigen Jahren seine A-Jungs wegen solcher Formfehler wieder heimschicken müssen? War da nicht was.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Das ist so richtig. Wer einen Nicht EU-Bürger anstellen will muss den Nachweis erbringen dass der Job nicht von einem EU-Bürger ausgeübt werden kann, andernfalls gibt es weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis.
Repräsentant oder Hausmeister fällt damit unter den Tisch.
Ausnahme ist die 1. Liga, da dürfen alle Ausländer beschäftigt werden - allerdings zum Mindestsatz den die Behörde festlegt (und das ist nicht der MIndestLOHN).
Repräsentant oder Hausmeister fällt damit unter den Tisch.
Ausnahme ist die 1. Liga, da dürfen alle Ausländer beschäftigt werden - allerdings zum Mindestsatz den die Behörde festlegt (und das ist nicht der MIndestLOHN).
Wo gestern meine Leber war ist heute eine Minibar.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
@ProBowler nicht ganz richtig.
Hier mal der Auszug von der Agentur für Arbeit über den hier alle reden:
[§ 22 Nr. 4 BeschV]
Berufssportlerinnen und Berufssportler oder Berufstrainerinnen und Berufstrainer, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren am Wettkampfsport teilneh-menden sportlichen Einrichtungen vorgesehen ist, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt und der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportler oder Trainer bestätigt;
Speziell der letzte Absatz ist im Zusammenhang mit Profispielern und American Football in Deutschland, recht interessant.
Hier mal der Auszug von der Agentur für Arbeit über den hier alle reden:
[§ 22 Nr. 4 BeschV]
Berufssportlerinnen und Berufssportler oder Berufstrainerinnen und Berufstrainer, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren am Wettkampfsport teilneh-menden sportlichen Einrichtungen vorgesehen ist, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt und der für die Sportart zuständige deutsche Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportler oder Trainer bestätigt;
Speziell der letzte Absatz ist im Zusammenhang mit Profispielern und American Football in Deutschland, recht interessant.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Genauso habe ich das auch mal gehört. War mir aber nicht sicher darum habe ich nichts erwidert. Ansonsten wäre es ja auch einfach. Dann könnte ja jeder seine Amerikaner bei irgendeiner Firma anmelden und man müsste sich um die Versicherung keine Gedanken machen.ProBowler hat geschrieben:Das ist so richtig. Wer einen Nicht EU-Bürger anstellen will muss den Nachweis erbringen dass der Job nicht von einem EU-Bürger ausgeübt werden kann, andernfalls gibt es weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis.
Bei einem Trainer kann man das im AF einfach argumentieren und Sportler brauchen keine Arbeitserlaubnis (wie bereits von mir und ProBowler geschrieben).
Sportler und Arbeitnehmer ist halt ein Unterschied.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
???AF_inside hat geschrieben:
Sportler brauchen keine Arbeitserlaubnis
Profisportler.
Felt noch dieser kleine Nebensatz:
...und der Verein oder die Einrichtung ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt zahlt.
Irgendwie geistert bei mir immer ein Mindestgehalt für einen Profi von 2.500,- netto im Kopf rum. Zahlt halt niemand. Deswegen brauchst du ein anderes Konstrukt.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Hatten wir alles schon. Nochmal:_pinky hat geschrieben:???AF_inside hat geschrieben:
Sportler brauchen keine Arbeitserlaubnis
Profisportler.
Felt noch dieser kleine Nebensatz:
...und der Verein oder die Einrichtung ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt zahlt.
Irgendwie geistert bei mir immer ein Mindestgehalt für einen Profi von 2.500,- netto im Kopf rum. Zahlt halt niemand. Deswegen brauchst du ein anderes Konstrukt.
Arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung
http://www.arbeitsgenehmigungsverordnun ... igung.html
Für Sportler geht das. Für normale Angestellte nicht.
Nicht 2.500 netto... 50% der Beitragsbemessungsgrenze. Früher wohl 2.500 EUR brutto, heute wohl 3.000 EUR brutto.
Wenn du Wohnung und Auto mit einrechnest bleiben vielleicht noch 800 EUR in cash.
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Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Dafür gab es schon richtig gute Spieler zu haben! Jedenfalls im ersten Jahr
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Re: Aufwandsentschädigung, Lohn, Prämien, Handgelder- was/wieviel bekommen die Imports in der GFL?
Ah!
Sportfunktionäre
Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen akkreditiert werden, § 12 BeschV
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