Arbeitsschutzgesetz, gilt für alle Arbeitsstätten und da gehören auch Sportanlagen dazu.Ruudster hat geschrieben:Was ist wie wo gesetzlich gefordert?
Ggfs. mal bei den BG'en oder der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nachfragen.
Arbeitsschutzgesetz, gilt für alle Arbeitsstätten und da gehören auch Sportanlagen dazu.Ruudster hat geschrieben:Was ist wie wo gesetzlich gefordert?
Gilt das nicht nur für Arbeitgeber und Beschäftigte? Ich kann da den Paragrafen 1 & 2 keinen Bezug zu einer Sportveranstaltung eines Vereins entnehmen ...Anderl hat geschrieben:Arbeitsschutzgesetz, gilt für alle Arbeitsstätten und da gehören auch Sportanlagen dazu.Ruudster hat geschrieben:Was ist wie wo gesetzlich gefordert?
Ggfs. mal bei den BG'en oder der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nachfragen.
Hohenems Blue Devils waren das damals und sie haben das Spiel gespielt aber nur Alibi mäßig sprich in der Defense den Gegner durchlaufen lassen.Juice hat geschrieben:Ich hab bewusst keine Teams oder Spielstätten benannt.
Und nein, weder die Schiedsrichter, noch der Verband sind bei Unfällen haftbar, sondern der Veranstalter bzw. Eigentümer des Platzes. Diese tragen allein die Verkehrssicherungspflicht, es sei denn die würde übertragen.
Gab da mal ein Eurobowl-Qualispiel, wo Betonblöcke auf dem Feld waren, und der Gast aus Österreich sich geweigert hatte, anzutreten, wenn die Verletzungsgefahr nicht beseitigt würde. Konsequenz: der Gast wurde disqualifiziert.
Die Schiedsrichter weisen den Veranstalter auf mögliche Gefahren hin, und weisen an, diese zu beseitigen. Ggf. auch unter tätiger Mithilfe. Bei bauartbedingten Hindernisse kann man aber nichts machen, außer einen Eintrag im Spielbericht. Aber das interessiert nicht, so lange nichts passiert.
Die Bespielbarkeit des Platzes ist etwas anderes.
Wenn denn was passieren sollte, und es offensichtlich ist, kann es teuer werden und auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Stichwort: Körperverletztung durch Unterlassen, und es reicht auch bedingter Vorsatz aus. Aber das blenden die Behördenmitarbeiter der Städte gerne aus. Sie haften ja nicht selbst, glauben sie.
Und wer ist beschäftigt? Jeder der für den Verein etwas macht (oder über ihn versichert ist)Gilt das nicht nur für Arbeitgeber und Beschäftigte?
Sportvereine sind in der VBG angesiedelt!Ggfs. mal bei den BG'en oder der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nachfragen.
Hmmm, hab nach etwas Suche mal das hier gefunden, dass Deine Aussage teilweise bestätigt.Mister.X hat geschrieben:Und wer ist beschäftigt? Jeder der für den Verein etwas macht (oder über ihn versichert ist)
Auch unbezahlt zählt dazu, denn sonst könnte man in den Firmen mit den Praktikanten auch machen was man will...darf man aber leider nicht
Dann hätten wir: Trainer, Teamzonenbetreuung, Kassenleute, Kinderschminken, Wurstverkäufer, Filmcrew, Physio, Statistikcrew....
Ließ mal in der BGV A1 (vor allem zu diesem Thema die ersten drei Punkte).
Somit müssen die Vereine alle Anforderungen wie bei einer "normalen Firma" erfüllen!
Jein...Die Grundlage sind die Tätigkeiten und nicht der Platz.Allerdings müsste er sich bei Sportanlagen in den meisten Fällen auch darauf berufen können, dass die Stadt die Anlage freigegeben hat. Der Vorstand muss nun nur noch überprüfen, ob am Tag der Nutzung unbekannte Abweichungen oder neue Gegebenheiten vorliegen. Ansonsten müsste er die Gefahren als bekannt voraussetzen, auf die dann ja schon hingewiesen sein worden müsste.
Hat doch was damit zu tun! Der Fotograf hat sich "auf dem Firmengelände" befunden. Und dann ist die Firma dafür verantwortlich, dass die Person sicher ist (Als Schulklasse darf ich auch bei einer Betriebsbesichtigung nicht über irgendwelche Linien treten und bekomme bei Lärm Öhrstöpsel gestellt!)Allerdings hat das mit dem reinen Fall des Fotografens hier nichts zu tun. Also ein wenig Off-Topic. Nichtsdestotrotz interessant.
Das habe ich auf der ersten Seite bereits ausgeführt, dass der Verein hier in der Verantwortung ist und eigentlich eine Absperrung des Feldes und dessen Überwachung in seinem Aufgabengebiet liegen.Mister.X hat geschrieben:Hat doch was damit zu tun! Der Fotograf hat sich "auf dem Firmengelände" befunden. Und dann ist die Firma dafür verantwortlich, dass die Person sicher ist (Als Schulklasse darf ich auch bei einer Betriebsbesichtigung nicht über irgendwelche Linien treten und bekomme bei Lärm Öhrstöpsel gestellt!)
Wenn der Fotograf (nach vorheriger Absprache) die Bilder dem Verein zur Verfügung stellt, ist er sogar in seinem Auftrag tätig geworden!