Graue Theorie. Ich glaube aber gerne, daß es juristisch nicht haltbar ist. Allerdings unterwirfst du dich durch die Teilnahme am Spielbetrieb der Gerichtsbarkeit des Verbandes (und - ich könnte wetten, ohne es nachgelesen zu haben - verzichtest auf den Rechtsweg)
Hoffentlich ziehts mal einer durch. Sperber prangert dieses Verbots- und Juristendickicht auch als großeses Problem an.
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Die Teilnahme an einem illegalen Spielbetrieb – einschließlich der Mitwirkung an der
Vorbereitung und Durchführung - führt zum Verlust einer bereits erteilten Spiellizenz
oder zur Nichterteilung einer beantragten Lizenz. Die Mannschaft ist zu streichen.
Der Lizenzentzug gilt für alle Mannschaften eines Vereins und für alle Ligen.
Neben dem Lizenzentzug kann gegen Vereine eine Geldstrafe von bis zu 25.000,- €
ausgesprochen werden. Bei Einzelpersonen kann eine Geldstrafe von 5.000,- €
ausgesprochen werden. Für Vereine in den Lizenzligen des AFVD kann im
Lizenzstatut eine andere Regelung festgelegt werden.
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen
Spielbetrieb teilnimmt, so kann er am offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der
angeschlossenen Verbände erst dann wieder teilnehmen, wenn eine verhängte
Geldstrafe bezahlt wurde und zwischen der Feststellung und der Wiederteilnahme
am offiziellen Spielbetrieb mindestens eine Spielsaison liegt. Bei Vereinen wird der
Spielbetrieb in der untersten Spielklasse wiederaufgenommen.
Das lässt zumindest Interpretationsspielraum.
Allerdings regelt das Lizenzstatut, daß du keine Lizenz bekommst, wenn du in einem Rechtsstreit mit dem AFVD bist. Unerheblich, wer angefangen hat.
Und außerdem kann die Lizenz aus sonstigen Gründen, wenn der Lizenzgeber tolle Ideen hat, verweigert werden.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.