Strafzölle gegen US-Waren durch die EU
Regelungen in den USA sehen vor, dass Antidumping- und Strafzölle nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen, sondern an durch Importe geschädigte US-Firmen weitergeleitet werden, die die Anträge auf diese Zölle gestellt hatten. Nach einer Klage von elf WTO-Mitgliedern wurde das "Byrd Amendment" vom WTO-Schiedsgericht im Januar 2003 mit den geltenden WTO-Vereinbarungen für unvereinbar erklärt, weil es sich dabei um eine unzulässige indirekte Subvention handele. Strafzölle dürfen verhängt werden, weil das Gesetz nicht geändert worden ist. Dieses Byrd-Amendment wurde am 29. Dezember 2005 vom US-Senat aufgehoben, allerdings mit einer zweijährigen Übergangsfrist (September 2007).
Neben der EG-Regelung (siehe links) haben auch Kanada, Mexiko und Japan Strafzölle gegen US-Produkte verhängt.
Seit 1. Mai 2005 wird für einige Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ein Strafzoll in Höhe von 15 Prozent erhoben (VO (EG) Nr. 673/2005 vom 25. Mai 2005). Im Jahr 2006 wurden zusätzliche Waren mit diesem Strafzoll belegt.
Ab 1. Mai 2007 werden 32 weitere Warenarten mit 15 Prozent Strafzoll belegt. Diese Waren werden zusätzlich einbezogen, weil sich der Schaden der EU-Unternehmen durch die US-Praxis im letzten Jahr erneut erhöht hat. Die Warenliste finden Sie in dem Anhang 1 der Verordnung 409/2007 vom 17. April 2007. Die zusätzlichen Waren sind die letzten 32 Positionen dieses Anhangs 1, beginnend in der 2. Spalte ab 4803 0031. Die Verordnung finden Sie links neben diesem Text in der Rubrik "Externe Links".
Für die neu aufgenommenen Waren gilt eine Übergangsregelung, während der kein Strafzoll erhoben wird. Dies gilt beispielsweise, wenn
vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits Einfuhrgenehmigungen mit einer Zollbefreiung oder Zollsenkung ausgestellt worden sind.
nachgewiesen werden kann, dass sich die Waren am Tag der Anwendung der Verordnung bereits auf dem Weg in die Gemeinschaft befanden und deren Bestimmungsort nicht verändert werden kann.
Waren gemäß Verordnung (EWG) Nr. 918/83 von den Einfuhrabgaben befreit sind.
Waren aus der obigen Tabelle können erst nach Prüfung im Ausschuss für den Zollkodex in das Zollverfahren "Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung" überführt werden.
Achtung: Die Warennummern beziehen sich aus rechtlichen Gründen auf eine alte Basis, d.h. sie sind teilweise nicht mehr aktuell. Dies betrifft die Kopierer (Position 9009) sowie die Möbelposition 9403 0031. Sie müssen selbstständig auf die aktuelle Warennummer umschlüsseln.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 160019.pdf
Hier noch die TARIC Verknüpfung:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm
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