Jeder "Import" - Ausländer benötigt sowiso ein ITC und die Freigabe des nationalen Verbandes
Ausführungsbestimmungen
für Internationale Spielerwechsel
(§§72 und 73 BSO)
1. Sinn und Zweck
Sinn und Zweck dieser Ausführungsbestimmungen ist der Schutz der Vereine vor illegalen grenzüberschreitenden Spielertransfers, bei denen der Verein einseitig mit dem Risiko von fälschlich erteilten Spielberechtigungen belastet wird. Auch soll verhindert werden, dass Spieler Ausrüstungen und Material bei dem Spieltransfer zu Lasten des abgebenden Vereins mitnehmen oder nach Abschluss von Verträgen oder Zahlung von Reisekosten kurzfristig einen Verein verlassen, um ein anderes Angebot anzunehmen.
2. Arten der Transfers
Ein europäischer oder internationaler Transfer ist die Voraussetzung für die Erstellung einer nationalen Spielberechtigung. Der Transfer wird dokumentiert durch eine ITC „International Transfer and Dispension Application“ Kurzform „International Transfer Card“.
Der europäische oder internationale Transfer wird unabhängig von den Wechselvorschriften der BSO abgehandelt. D. h. es kann theoretisch passieren, dass ein Spieler zwar über eine ITC nach Deutschland transferiert wird, aber aufgrund Versäumnis der Wechselfrist in Deutschland keinen Spielerpass mehr erhält.
3. Definition: Wechsel nach Deutschland aus dem Ausland
Eine ITC wird benötigt, wenn ein aufnehmender Verein einen Spieler einsetzen will gleich welcher Nationalität, der nach dem 01.04.03 zuletzt eine Spielberechtigung in einem anderen American Football Nationalverband hatte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen US-Amerikaner oder Deutschen handelt.
Die ITC ist durch den Nationalverband abzustempeln, der die letzte Spielberechtigung erteilt hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Spielberechtigung nach dem nationalen Verbandsrecht noch gültig oder abgelaufen ist. Anknüpfungspunkt ist immer die letzte ausgestellte nationale Spielberechtigung.
Hat ein Spieler bereits eine Spielberechtigung inne gehabt, aber in zwei vollen Kalenderjahren nicht mehr gespielt, so ist eine Self-Declaration-Card einzureichen.
Dies gilt aber grundsätzlich nicht für Spieler die In Kanada oder USA gespielt haben, hier ist eine ITC einzureichen.
Hat der Spieler bisher noch keine Spielberechtigung besessen, so ist ebenfalls die „Self-Declaration-Card“ einzureichen.
4. Definition: Wechsel aus Deutschland heraus ins Ausland
Eine ITC wird weiter benötigt, wenn ein Spieler zu einem Verein in einem anderen American Football Nationalverband wechseln will, wenn
a) der Spieler Deutscher Staatsbürger ist oder
b) zuletzt im AFVD Bereich einen Spielerpass hatte.
Im Fall a) ist es ohne Belang, ob der Spieler bereits einen Pass in Deutschland hat. Football-Deutsche, d. h. Spieler, die eine Sonderspielerlaubnis zur Streichung des A haben, oder die aufgrund der BSO Regelungen das A gestrichen bekommen haben, zählen bei dem internationalen Transfer nicht als Deutsche, sondern als Staatsbürger des entsprechenden American Football Nationalverbandes.
Im Fall b) ist es ohne Belang, welche Nationalität der Spieler hat. Es reicht der Spielerpass aus.
5. Verfahren bei einem Transfer nach Deutschland:
a)
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eine ITC zu beschaffen:
a) Der Spieler/ aufnehmende Verein beschaffen selbständig die ITC beim abgebenden Verein/ Nationalverband
b) Der Spieler/ aufnehmende Vereine fordert die ITC über den AFVD beim abgebenden Nationalverband an.
In beiden Fällen reicht der aufnehmende deutsche Verein die ITC - entweder bereits mit dem Freigabevermerk des abgebenden Nationalverbandes oder ohne - bei der AFVD Geschäftsstelle entweder zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder eine Kopie eines Kontoauszuges oder eine durch die Bank abgestempelte Überweisungsbestätigung über 100 EUR ein oder einen Ausdruck eines Überweisungsauftrags beim Internet-Banking (KEIN BARGELD!!!). Auf dem Scheck/
Überweisungsträger ist als Verwendungszweck der Vermerk „ITC Name, Vorname von Verein X zu Verein Y“ aufzubringen.
Bankverbindung:
AFV Deutschland e. V.
Konto Nr. 1732
Volksbank Maingau e. G.
Blz. 505 613 15
International :
AFVD Deutschland e. V.
IBAN: DE70505613150000001732
Bank: Volksbank Maingau EG
Bank Address: Seligenstaedter Str. 52, D-63179 Obertshausen, Germany
SWIFT: GENODE51OBH via GENODE55SGZ
Wichtig: GENO und OBH enthalten jeweils den Buchstaben O und nicht die Zahl 0.
Die ITC ist in Druckbuchstaben auszufüllen und durch den Spieler zu unterschreiben. Der Antrag soll per E-Mail Anhang als PDF eingereicht werden. Eine Übersendung als Telefax ist nur in Ausnahmen zulässig.
Das weitere Verfahren wird dann durch den AFVD abgewickelt
.
Der Spielerpass darf erst nach Freigabe durch den AFVD ausgestellt werden. Ausstellungsdatum für den deutschen Spielerpass durch den Landesverband ist das Datum der Antragseinreichung des Spielerpassantrags beim Landesverband.
Verweigert der abgebende Nationalverband die Freigabe, so geht das Verfahren an die internationalen Verbände.
Erteilt der abgebende Nationalverband innerhalb einer Frist von sieben Tage keine Freigabe und äußert sich insgesamt nicht zu dem Transfer, so geht das Verfahren zur Ersetzung der Freigabe ebenfalls an die internationalen Verbände.
Wichtig: Der AFVD bearbeitet keine ITCs, die unvollständig oder unleserlich ausgefüllt sind oder für die keine Verwaltungspauschale und/ oder Wechselgebühr eingezahlt wurde,
Um das Verfahren zu beschleunigen, ist der Überweisungs-/Zahlungsbeleg dem ITC Antrag direkt beizufügen.
b)
Neben der Verwaltungspauschale für den AFVD fällt möglicherweise eine Gebühr bei den internationalen Verbänden an.
Diese ist durch den Spieler/ aufnehmenden Verein bei dem zuständigen internationalen Verband selbständig einzuzahlen:
Die für die Transfers zuständigen Stellen bestehen Im Regelfall auf die Beifügung des Überweisung-/Zahlungsnachweises mit dem ITC Antrag.
Der abgebende Nationalverband kann eigene Gebühren erheben. Nicht jeder Nationalverband erhebt eine Gebühr.
Die AFVD Geschäftsstelle ist bei der Beschaffung der Bankverbindung behilflich. Es wird empfohlen den jeweiligen Nationalverband direkt zu kontaktieren.
6. Verfahren bei einem Transfer aus Deutschland
Wechselwillige Spieler, die aus Deutschland wechseln wollen und vor dem Wechsel eine AFVD Spielberechtigung hatten, unabhängig davon, ob diese noch gültig ist, reichen die ITC beim AFVD ein.
Der AFVD informiert den Verein über den ITC-Antrag.
Der Verein hat ab Information, vier Kalendertage Zeit, den AFVD über die Gründe zu informieren, die gegen eine Freigabe sprechen. Geht keine Stellungnahme ein, so erteilt der AFVD die Freigabe gegenüber dem aufnehmenden Verband. Damit ist eine im AFVD Bereich bestehende Spielberechtigung ungültig und der Spielerpass wird durch den Landesverband eingezogen.
Geht eine ablehnende Stellungnahme ein, so prüft der AFVD in eigener Verantwortung, ob er die ablehnenden Gründe als stichhaltig ansieht. Kommt der AFVD zu der Überzeugung, dass eine missbräuchliche Freigabeverweigerung vorliegt, so erteilt der AFVD auch gegen das Votum des Vereins die Freigabe. Schließt sich der AFVD der Freigabeverweigerung an, so erfolgt Mitteilung an den aufnehmenden Nationalverband auf der ITC.
In Fällen, in denen nicht bekannt ist, ob ein Spieler einen Spielerpass im AFVD hatte oder noch hat, teilt die AFVD Geschäftsstelle durch Rundfax oder Rundmail allen Landesverbänden mit, dass ein Wechselgesuch vorliegt. Die Landesverbände haben dann unverzüglich einen Abgleich mit der eigenen Passdatenbank vorzunehmen. Antwortet ein Landesverband nicht innerhalb von drei Tagen, so geht der AFVD davon aus, dass der Spieler keine Spielerberechtigung des Landesverbandes besessen hat. In diesem Fall wird entsprechend die Freigabe erteilt.
Wichtig: aufgrund der internationalen Regularien müssen Gründe, die gegen eine Freigabe sprechen innerhalb von sieben Tagen den nationalen Verband mitgeteilt werden. Erfolgt keine Antwort, geht der internationale Verband davon aus, dass die Freigabe erteilt wurde. Schweigen kann niemals einen Transfer blockieren!
7. Ausnahmen
Existiert kein vom AFVD anerkannter Referenzverband in dem anderen Land, so entfällt die Freigabe durch den anderen Verband.
Für Nationalverbände, mit denen der AFVD im Rahmen der GFL International kooperiert und zusammenarbeitet, kann durch bilaterale Vereinbarung eine Wechsel zwischen dem beiden Verbänden einem nationalen innerdeutschen Wechsel gleichgestellt werden. In diesen Fällen kann dann die Pflicht zur Einholung einer ITC und/ oder die Gebührenpflicht für die ITC entfallen.
8. Anzahl der Transferkarten
Je Mannschaft im Spielbetrieb kann ein Verein je Kalenderjahr bis zu zehn ITCs/Self-Decleration-Cards, egal ob es sich um einen europäischen oder internationalen Wechsel handelt, beantragen.
Ist das Kontingent erschöpft, sind weitere Wechsel nicht möglich. Das Kontingent kann auch nicht durch unterjährige Rückgabe eines Spielerpasses wieder geöffnet werden.
Verfügt ein Verein über eine erste und zweite Mannschaften so hat jede Mannschaft für sich ein Kontingent von je zehn ITC. Sobald ein Spieler, der in dem jeweiligen Kalenderjahr mit einer ITC in die zweite Mannschaft gewechselt ist, in einem Pflichtspiel in der ersten Mannschaft eingesetzt wird, so wird die ITC der zweiten Mannschaft auf das Kontingent der ersten Mannschaft angerechnet.
Hinweis:
Werden mehrere ITC Formulare gleichzeitig als PDF eingereicht, so ist jeder Antrag einzeln vorzulegen. Die Zahlungs-/Überweisungsnachweise können jedoch, jeweils nach AFVD und IFAF getrennt, zusammengefasst verschickt werden.
9. Gültigkeit:
Die Richtlinie gilt für alle Wechsel ab 01. Januar 2015 (Inkrafttreten BSO 2015/2016)
Anhang:
Der übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Bankverbindung.
IFAF account information
Account Name: International Federation of American Football –
IBAN: FR76 30003 03766 00050212470 11 SWIFT: SOGEFRPPOUE
Bank Name: Societe Generale –
Address: 159, rue de Silly, 92 100 Boulogne-Billancourt, France -