Noch ist die IFAF-E nicht "an der Macht".Boro hat geschrieben:Geschäftsberichte wird es vermutlich schon mal definitiv nicht geben, auch nicht an Mitglieder, da die EFAF keine Kapitalgesellschaft ist und somit auch nicht dem AktG obliegt - zumindest so meine bescheidene Erfahrung mit Emittenten.Schlaukopp hat geschrieben:@ boro
Auskünfte werden im Rahmen des Geschäftsberichtes vom Vorstand an die gewählten Vertreter der mitgliedsorganisatonen gegeben.
Diese haben (je nach Satzung) auch das recht Protokolle von Vorstandssitzungen oder prüfberichte von dritten (betriebsprüfungen, kassenprüfungen etc) einzusehen.
Ob diese Informationen an nicht Mitglieder weiter gegeben werden dürfen steht auch in der Satzung.
Im Vereinsrecht ist das eher unüblich.
Unterschied DFL und efaf: andere formen der juristischen Person.
Manche Gesellschaftsformen müssen veröffentlichen, andere können veröffentlichen wieder andere dürfen veröffentlichen.
Deine Chance in diesem fall an diese Form von Information zu kommen dürfte gleich Null sein, es sei denn du kennst hr. Snowden
Von daher würde ich mal eher darauf spekulieren, dass tendenziell Bilanzen oder Gewinn-/ Verlustrechnungen ohne genauere Posten üblich sind im Vereinsrecht, da man wie gesagt "gemeinnützig" fungiert und sicherlich nicht freiwillig den Kostenaufwand eingeht detaillierte Posten aufzustellen.
Was Vereinsrecht anbetrifft, habe ich persönlich Null Ahnung, wie genau die Übereinkommen sind, was/ wie/ wann die Auskunftspflicht gegenüber Mitgliedern anbetrifft. Wie ich es jedoch sehe - und ich stelle nochmal die Frage: Wie werden die Gelder konkret verwendet und an welcher Stelle? - sollte man das hinterfragen (weil es uns alle was angeht), da entweder damit unser Sport gefördert/ weiterentwickelt wird - oder aber - mein persönlicher Glaube leitet mich jedoch dahin, eine reine Administration a la GEMA finanziert wird.
Aber ich stelle (Dir) noch einmal die Frage: was ist der Unterschied zwischen DFL und EFAF?