So ist es. Grundsätzlich ist rechtlich eine verhältnismäßige Beschränkung möglich. Die Verhältnismäßigkeit kann dann im Endeffekt nur ein Gericht beurteilen.Fighti hat geschrieben: ↑Mi Nov 09, 2022 10:37Diskriminierung kann auch indirekt sein. Frage wäre zum Beispiel, ob 40 Homegrown vs 6 non homegrown (oder irgendwas in der Größenordnung) verhältnismäßig ist und inwiefern es EU-Bürger in ihrer Freizügigkeit einschränkt, weil jemand der in Schweden, den Niederlanden oder Irland mit Football angefangen hat in der ELF nicht homegrown sein kann. Das ist ja alles komplexer als rein nach dem Pass. Regeln müssen halt begründet sein und im Zweifel müsste man halt belegen, wieso es eminent wichtig ist, dass es so viele Homegrown sind.Kreuzteufel hat geschrieben: ↑Di Nov 08, 2022 19:22 Wichtig ist vielleicht auch der Punkt, dass – auch in der ELF – keine Diskriminierung nach Nationalität erfolgt, sondern nachdem, wo die Ausbildung erfolgt ist.
Es gab für solche Regelungen schon Gerichtsurteile (in beide Richtungen), kann man bei Interesse googeln.