Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

zB Print, Konserve, Daddel-Zeugs
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FireSeb
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Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von FireSeb »

Hallo in die Runde,

Ich habe erstens ein paar Fragen an die gesamte Runde (insbesondere der Fotografen) und auch ein paar Anregungen, die ab dem kommenden Spieltag wohl greifen werden, mit der Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion:

1. Einige Vereine in NRW "fordern" Bilder ein, im Gegenzug zu einer Akkreditierung. :keule: :keule: :keule:

Bei mir als hauptberuflichen Foto- und Sportjournalisten ist es undenkbar, diese Forderungen zu erfüllen, des Weiteren mehr als fragwürdig, dass Bilder kostenlos - auch an die Presse - herausgegeben werden, während ich diese eigentlich hätte verkaufen müssen - an eben jene Medien.

Nach einem Gespräch mit dem entsprechenden Journalistenverband bemerkte ich nun, dass solche Maßnahmen derzeit enorm zunehmen und dass die Journalistenverbände insgesamt dieses Verurteilen.

Nach Rücksprache mit den Behörden und mehreren Verbands-Anwälten ist diese Akkreditierungs-Richtlinie eine "Nötigung". Des Weiteren soll auch die Pressefreiheit und das Vereinsrecht dabei angegriffen sein, was in allen drei Punkten einen "sittenwidrigen Vertragsgegenstand" darstellt.

Daher die Frage:
- Gebt ihr eure Bilder verpflichtend ab oder freiwillig
- Wie seht ihr diese Situation

2. Das leidige Thema DSGVO (von der Europ. Union 2016 verabschiedet und eingeführt)

Am Samstag endet die Übergangsfrist und allgemein gilt dann dieses Gesetz, was klar über dem deutschen Gesetz steht. Leider hat es die Bundesreg. bislang verpennt, dieses europ. Gesetz in die deutschen Gesetzestexte einzubauen, was eigentlich Pflicht gewesen wäre.

Anscheinend will man sich in den entsprechenden Ministerien (Innenministerium) auf Urteile der Gerichte verlassen, die in der Zukunft kommen werden, um nicht direkt Dinge einzubauen, die nachher vom Verfassungsgericht oder EuGH gekippt werden. Wäre ja auch nicht das erste Mal ;)

Nun die Problematik:
Wenn ihr Bilder an die Vereine abgebt, handelt es sich bei den Vereinen um einen nichtjournal. Nutzen, wenn man diese DSGVO auch nur ansatzweise interpretieren will. Bedeutet: Ihr bekommt als Fotografen ärger, wenn der Verein die rausschickt, auf der Webseite, Instagram oder Facebook nutzt. Betroffen sind alle Bilder, wo auch nur eine Person mehr zu sehen ist, als der Spieler auf dem Feld. (wobei selbst das nicht klar geregelt ist)

Ergo: Bilder würd ich alleine deswegen schon nicht mehr abgeben.

Es gibt nur 2 !!! klare Ausnahmen bei diesem europ. Gesetz: Behörden und die "institutionale Presse"...... also die Hauptberufler oder Verlage, die Redaktionsaufträge vergeben, die das Bildmaterial nutzen dürfen. Beispiel: Football-Aktuell, Sport1, Bild,....

Blogs (auch Foto-Blogs) sind keine Journal. Form. Auch Facebook ist als Marketingplattform deklariert, genau wie Insta und Flickr.

Bedeutet: Die Abmahnanwälte werden darüber bügeln wie die Irren.

Viele Anwälte in den sozialen Medien geben derzeit Tipps und machen Storys bei FB, die jedoch nichts weiter als Auslegungen sind. DAs Problem: Wie ein Richter entscheiden wird, ist unbekannt. Da die DSGVO noch nicht im Gesetz verankert ist, wird nämlich die schwammige Formiulierung der EU genutzt und die gibt allen Seiten einen Spielraum, der Mega groß ist, von Fotografen kriegen auf die Mappe und Fotografen dürfen Alles wie bisher.....

Daher die Fragen:
- Wie geht ihr mit der DSGVO um
- Wird es am Samstag noch Galerien von den Spielen geben
- Wie schützt ihr euch vor dem Missbrauch der Bilder seitens z.B. den Vereinen oder anderen Nutzern

Und nu: Viel Spaß beim Diskutieren...... :popcorn:

P.S. Kommentare wie "Die neue Verordnung ist doof", bringen nix, weil sie eh kommt ;) Egal, was wir davon halten
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PiffPaff
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Re: Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von PiffPaff »

Auf Anfrage hat ein bekannter von mir diese Aussage erhalten.

Zitat

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de

Zitat Ende

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FireSeb
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Re: Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von FireSeb »

ja, kenne ich. Leider stimmt das aber nur zum Teil. Wir arbeiten auch für Behörden und haben eine andere Antwort vom BMI bekommen :-/ Darin raten sie zur Vorsicht

:keule:
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PiffPaff
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Re: Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von PiffPaff »

Dann ist das BMI reichlich dämlich denn sie haben die Antwort mittlerweile auf ihrer Seite veröffentlicht.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html

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FireSeb
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Re: Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von FireSeb »

PiffPaff hat geschrieben: Di Mai 22, 2018 11:51 Dann ist das BMI reichlich dämlich denn sie haben die Antwort mittlerweile auf ihrer Seite veröffentlicht.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html

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Oder sie wollen davon ablenken, dass die neue Gesetzgebung noch in keinem Gesetz der BRD eingepflegt ist. :lol: :lol: :lol:

Zum Nachteil derer, die das dann vor Gericht austragen müssen.
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Re: Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von PiffPaff »

Noch ein Beitrag von heise.de

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 52969.html

Ich halte erst mal die Füße still und beobachte. Ich glaube, dass das Thema gerade einfach sehr stark hoch kocht und viel Panikmache dabei ist.

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Anderl
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Re: Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO

Beitrag von Anderl »

Das mit den "gemeinnützigen Vereinen" ist doch schon eine Einladung!
Sowas ist die sog. "Deutsche Umwelthilfe (DUH)" m.W. auch, aber außer irgendwelche Personen/Tatbestände (ob zu Recht oder nicht) vor Gericht zu zerren, hört man nichts Konstruktives von denen!
...tho I wander through the valley of the shadows of the death, I shall feel no fear...

....'cause I'm the meanest son of a b**** in the whole damn valley!
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