ELF Saison 2023

Eine Liga von Franchises...
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Kreuzteufel
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 17:50
Kreuzteufel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 16:02
kielersprotte hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 10:49
Natürlich muss dieser Nebenjob, diese Nebentätigkeit oder das Nebengewerbe auch beim jeweiligen Arbeitgeber angemeldet und genehmigt worden sein.
Falsch. Eine Nebentätigkeit muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden! Eine Information reicht. Ausnahme sind nur Beamte.
Mal abgesehen das dies nur ein nebensächlicher Punkt ist, es eigentlich um etwas anderes geht, nur so viel: Jein. Du hast Recht das es bei Beamten noch mal schärfer ist, aber auch ein Arbeitgeber kann einem u.U. eine Nebentätigkeit untersagen. Es muss aber idR angezeigt werden. Der Einfachheithalber habe ich das verkürzt, denn, wie schon geschrieben, ist der eigentliche Punkt ein anderer.
Nicht „Jein“. Das ist nicht verkürzt, dass einfach eine Falschaussage, die immer wieder weitererzählt wird. Und das ärgert mich! Ein Arbeitgeber kann nicht eine Nebentätigkeit untersagen, solange es ihn nicht betrifft. Sprich wenn man ihm keine Konkurrenz macht, nicht seine Arbeitsmittel benutzt und nicht übermüdet zur Arbeit erscheint. Man hat ihn zu informieren und Ende.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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zusel
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von zusel »

Naja, es betrifft den AG ja schon irgendwie, wenn du freitags frei nehmen musst, weil du wegen deinem Nebenjob zB in die Türkei oder nach Spanien fliegen musst. Evtl. dann auch noch den Montag, wenn der Rückflug am Sonntag nicht klappt. Eigentlich darfst du ja im Urlaub auch keine Nebentätigkeit ausführen die keinen erholenden Hintergrund hat.

Ist alles gar nicht so leicht
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Sonny1 »

HH Silver Eagles Fan hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 15:38 Ich oute mich, ich bin ein Sympathisant der ELF!!! Und dies ist mein erster Forumsbeitrag!!
Willkommen!
Ich persönlich würde mich freuen, wenn ELF und der Verband sachlich und professionell gemeinsam den Football in Deutschland pushen
That's the dream :up:
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Kreuzteufel
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

zusel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 23:57 Naja, es betrifft den AG ja schon irgendwie, wenn du freitags frei nehmen musst, weil du wegen deinem Nebenjob zB in die Türkei oder nach Spanien fliegen musst. Evtl. dann auch noch den Montag, wenn der Rückflug am Sonntag nicht klappt. Eigentlich darfst du ja im Urlaub auch keine Nebentätigkeit ausführen die keinen erholenden Hintergrund hat.

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„ja schon irgendwie“ — Nein! Es hat dem Arbeitgeber egal zu sein, ob ich an meinem freien Nachmittag meine Eier schaukle, das Footballforum trolle oder mal schnell in die Türkei fliege (mal abgesehen davon, dass kein deutscher ELF-Schiedsrichter in der Türkei oder in Spanien eingesetzt wird). Urlaub ist richtig, bei Spielen am Wochenende aber auch irrelevant.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
tumor
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von tumor »

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20
zusel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 23:57 Naja, es betrifft den AG ja schon irgendwie, wenn du freitags frei nehmen musst, weil du wegen deinem Nebenjob zB in die Türkei oder nach Spanien fliegen musst. Evtl. dann auch noch den Montag, wenn der Rückflug am Sonntag nicht klappt. Eigentlich darfst du ja im Urlaub auch keine Nebentätigkeit ausführen die keinen erholenden Hintergrund hat.

Ist alles gar nicht so leicht
„ja schon irgendwie“ — Nein! Es hat dem Arbeitgeber egal zu sein, ob ich an meinem freien Nachmittag meine Eier schaukle, das Footballforum trolle oder mal schnell in die Türkei fliege (mal abgesehen davon, dass kein deutscher ELF-Schiedsrichter in der Türkei oder in Spanien eingesetzt wird). Urlaub ist richtig, bei Spielen am Wochenende aber auch irrelevant.
Du könntest deine Aussage im Bezug auf das Beispiel mit Urlaub am Freitag und Montag noch einmal überdenken.
Benutzer 16335 gelöscht

Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Benutzer 16335 gelöscht »

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20
„ja schon irgendwie“ — Nein! Es hat dem Arbeitgeber egal zu sein, ob ich an meinem freien Nachmittag meine Eier schaukle, das Footballforum trolle oder mal schnell in die Türkei fliege (mal abgesehen davon, dass kein deutscher ELF-Schiedsrichter in der Türkei oder in Spanien eingesetzt wird). Urlaub ist richtig, bei Spielen am Wochenende aber auch irrelevant.
Kein deutscher Schiedsrichter in der Türkei?
Vielleicht in der Zukunft nicht, aber letzte Season waren da schon ein paar.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

tumor hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 07:18
Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20
zusel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 23:57 Naja, es betrifft den AG ja schon irgendwie, wenn du freitags frei nehmen musst, weil du wegen deinem Nebenjob zB in die Türkei oder nach Spanien fliegen musst. Evtl. dann auch noch den Montag, wenn der Rückflug am Sonntag nicht klappt. Eigentlich darfst du ja im Urlaub auch keine Nebentätigkeit ausführen die keinen erholenden Hintergrund hat.

Ist alles gar nicht so leicht
„ja schon irgendwie“ — Nein! Es hat dem Arbeitgeber egal zu sein, ob ich an meinem freien Nachmittag meine Eier schaukle, das Footballforum trolle oder mal schnell in die Türkei fliege (mal abgesehen davon, dass kein deutscher ELF-Schiedsrichter in der Türkei oder in Spanien eingesetzt wird). Urlaub ist richtig, bei Spielen am Wochenende aber auch irrelevant.
Du könntest deine Aussage im Bezug auf das Beispiel mit Urlaub am Freitag und Montag noch einmal überdenken.
Ich habe „freier Nachmittag“ geschrieben, nicht Urlaub. Und wenn es jemand schafft, nach einem Spiel am Samstag erst den Flieger am Montag zu bekommen, dann würde ich mir als Arbeitgeber schon auch Gedanken machen – alle Spiele in Türkei und Spanien sind Samstags angesetzt.
Gestreifter hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 08:17 Kein deutscher Schiedsrichter in der Türkei?
Vielleicht in der Zukunft nicht, aber letzte Season waren da schon ein paar.
Meiner Erinnerung nach nicht, aber ich kann mich da auch täuschen.

Probleme mit dem Nebenjob treffen ja allgemein wohl eher bei den Spielern als bei den Schiedsrichtern auf. Ein Spieler wird eher mal verletzt und fällt aus. Da haben es die Vereinssportler in der GFL etwas besser, grundsätzlich kann man Freizeitsport nicht verbieten. Allerdings sind auch dort regelmäßige Verletzungsausfälle oder Leistungssport im Urlaub mögliche Kündigungsgründe.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von kielersprotte »

Kreuzteufel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 20:03
kielersprotte hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 17:50
Kreuzteufel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 16:02

Falsch. Eine Nebentätigkeit muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden! Eine Information reicht. Ausnahme sind nur Beamte.
Mal abgesehen das dies nur ein nebensächlicher Punkt ist, es eigentlich um etwas anderes geht, nur so viel: Jein. Du hast Recht das es bei Beamten noch mal schärfer ist, aber auch ein Arbeitgeber kann einem u.U. eine Nebentätigkeit untersagen. Es muss aber idR angezeigt werden. Der Einfachheithalber habe ich das verkürzt, denn, wie schon geschrieben, ist der eigentliche Punkt ein anderer.
Nicht „Jein“. Das ist nicht verkürzt, dass einfach eine Falschaussage, die immer wieder weitererzählt wird. Und das ärgert mich! Ein Arbeitgeber kann nicht eine Nebentätigkeit untersagen, solange es ihn nicht betrifft. Sprich wenn man ihm keine Konkurrenz macht, nicht seine Arbeitsmittel benutzt und nicht übermüdet zur Arbeit erscheint. Man hat ihn zu informieren und Ende.

Das Du weiter auf diesem Nebenkriegsschauplatz argumentierst finde ich interessant. Davon abgesehen das es in der Tat nicht so einfach ist, eine berufliche Nebentätigkeit, und genau das ist Schiedsrichterei in der ELF, etwas ist das man immer mit dem Arbeitgeber klären sollte bzw. muss. Es gibt kaum Tarif- bzw. Arbeitsverträge wo das nicht entsprechend geregelt ist. Aber ja, in den allermeisten Fällen ist das bei Arbeitnehmern nicht mehr als eine Formalie, aber eben eine die ein Schiedsrichter im AFVD nicht machen braucht, denn hier ist es nur ein Hobby.

Zurückkommend zum eigentlichen Thema/ Diskussionspunkt: wenn die Schiedsrichter also nicht bei der ELF angestellt sind, was sind sie dann? (Schein-)Selbstständige? Arbeiten sie schwarz?

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20
zusel hat geschrieben: Mo Nov 14, 2022 23:57 Naja, es betrifft den AG ja schon irgendwie, wenn du freitags frei nehmen musst, weil du wegen deinem Nebenjob zB in die Türkei oder nach Spanien fliegen musst. Evtl. dann auch noch den Montag, wenn der Rückflug am Sonntag nicht klappt. Eigentlich darfst du ja im Urlaub auch keine Nebentätigkeit ausführen die keinen erholenden Hintergrund hat.

Ist alles gar nicht so leicht
„ja schon irgendwie“ — Nein! Es hat dem Arbeitgeber egal zu sein, ob ich an meinem freien Nachmittag meine Eier schaukle, das Footballforum trolle oder mal schnell in die Türkei fliege (mal abgesehen davon, dass kein deutscher ELF-Schiedsrichter in der Türkei oder in Spanien eingesetzt wird). Urlaub ist richtig, bei Spielen am Wochenende aber auch irrelevant.

Auch nicht richtig. Wenn jemand einen Nebenjob ausübt welcher die Arbeitsleistung beeinflusst ist das durchaus ein Thema für den Hauptarbeitgeber. Bei einem Hobby ist das halt ein anderer Schnack. Bei einer Vortagesanreise für ein Samstagspiel kann das schon zu einem Konflikt führen. Als Beispiel. Wobei ich Dir aber durchaus zustimme ist das dies bei Spielern interessanter bzw. kritischer sein dürfte als bei Schiedsrichtern.

Das ist nun einmal einer der Unterschiede zwischen der Ausübung als Hobby (AFVD) oder als Nebenjob (ELF).
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von zusel »

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 08:50 Und wenn es jemand schafft, nach einem Spiel am Samstag erst den Flieger am Montag zu bekommen, dann würde ich mir als Arbeitgeber schon auch Gedanken machen – alle Spiele in Türkei und Spanien sind Samstags angesetzt.
Die Flüge bucht die Liga. Da hast du keinen Einfluss darauf. Da kann das schon einmal passieren.

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20
Gestreifter hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 08:17 Kein deutscher Schiedsrichter in der Türkei?
Vielleicht in der Zukunft nicht, aber letzte Season waren da schon ein paar.
Meiner Erinnerung nach nicht, aber ich kann mich da auch täuschen.
Da täuschst du dich. Da warn so einige deutsche Nasen in Istanbul zu sehen dieses Jahr.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 09:52 Das Du weiter auf diesem Nebenkriegsschauplatz argumentierst finde ich interessant. Davon abgesehen das es in der Tat nicht so einfach ist, eine berufliche Nebentätigkeit, und genau das ist Schiedsrichterei in der ELF, etwas ist das man immer mit dem Arbeitgeber klären sollte bzw. muss. Es gibt kaum Tarif- bzw. Arbeitsverträge wo das nicht entsprechend geregelt ist. Aber ja, in den allermeisten Fällen ist das bei Arbeitnehmern nicht mehr als eine Formalie, aber eben eine die ein Schiedsrichter im AFVD nicht machen braucht, denn hier ist es nur ein Hobby.
Mich nervt es einfach, wenn jemand das beliebte Gerücht verbreitet, dass ein Arbeitgeber einen Nebenjob genehmigen muss. Das ist einfach falsch.
kielersprotte hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 09:52 Zurückkommend zum eigentlichen Thema/ Diskussionspunkt: wenn die Schiedsrichter also nicht bei der ELF angestellt sind, was sind sie dann? (Schein-)Selbstständige? Arbeiten sie schwarz?
Wenn die Schiedsrichter ihre Einnahmen versteuern, arbeiten sie nicht schwarz. Das auch Aufwandsentschädigungen in eine Verbandsliga unter Umständen versteuert werden müssen, wurde hier auch schon angesprochen.

Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann man prüfen lassen. Wobei das im Einzelfall davon abhängt, was derjenige sonst noch so macht. Am ehesten würde ich hier noch eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit sehen, womit Rentenversicherungspflicht vorliegen würde.
Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20 Auch nicht richtig. Wenn jemand einen Nebenjob ausübt welcher die Arbeitsleistung beeinflusst ist das durchaus ein Thema für den Hauptarbeitgeber. Bei einem Hobby ist das halt ein anderer Schnack. Bei einer Vortagesanreise für ein Samstagspiel kann das schon zu einem Konflikt führen. Als Beispiel. Wobei ich Dir aber durchaus zustimme ist das dies bei Spielern interessanter bzw. kritischer sein dürfte als bei Schiedsrichtern.

Das ist nun einmal einer der Unterschiede zwischen der Ausübung als Hobby (AFVD) oder als Nebenjob (ELF).
Wie oben schon geschrieben ist das auch bei der Ausübung als Hobby kaum weniger problematisch. Wenn der Bus nach dem GFL-Spiel liegen bleibt und Du am Montag zu spät in die Arbeit kommst, hast Du das gleiche Problem wie ein ELF-Spieler/-Schiedsrichter.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von kielersprotte »

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 11:28
kielersprotte hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 09:52 Das Du weiter auf diesem Nebenkriegsschauplatz argumentierst finde ich interessant. Davon abgesehen das es in der Tat nicht so einfach ist, eine berufliche Nebentätigkeit, und genau das ist Schiedsrichterei in der ELF, etwas ist das man immer mit dem Arbeitgeber klären sollte bzw. muss. Es gibt kaum Tarif- bzw. Arbeitsverträge wo das nicht entsprechend geregelt ist. Aber ja, in den allermeisten Fällen ist das bei Arbeitnehmern nicht mehr als eine Formalie, aber eben eine die ein Schiedsrichter im AFVD nicht machen braucht, denn hier ist es nur ein Hobby.
Mich nervt es einfach, wenn jemand das beliebte Gerücht verbreitet, dass ein Arbeitgeber einen Nebenjob genehmigen muss. Das ist einfach falsch.

Ok, ich verstehe Deinen Punkt. Wie gesagt war es von mir vereinfacht ausgedrückt, ich denke aber wir meinen beide dasselbe. Aber wie gesagt: Nebensächlichkeit.

kielersprotte hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 09:52 Zurückkommend zum eigentlichen Thema/ Diskussionspunkt: wenn die Schiedsrichter also nicht bei der ELF angestellt sind, was sind sie dann? (Schein-)Selbstständige? Arbeiten sie schwarz?

Wenn die Schiedsrichter ihre Einnahmen versteuern, arbeiten sie nicht schwarz. Das auch Aufwandsentschädigungen in eine Verbandsliga unter Umständen versteuert werden müssen, wurde hier auch schon angesprochen.

Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, kann man prüfen lassen. Wobei das im Einzelfall davon abhängt, was derjenige sonst noch so macht. Am ehesten würde ich hier noch eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit sehen, womit Rentenversicherungspflicht vorliegen würde.

Es ist eben nicht ausreichend das einfach nur zu versteuern, da es sich bei der ELF entweder um eine gewerbliche oder um eine Erwerbstätigkeit handelt. Es ist eben gerade NICHT so wie in einer Verbandsliga. Daher ja meine erhobene Augenbraue auf die Aussage hin das die Schiedsrichter nicht angestellt sind bei der ELF. Was sind sie dann? Hat keiner bisher eine Antwort drauf geben können oder wollen. Nur um den heißen Brei Gerede und Ablenkung von dieser Frage.

Kreuzteufel hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 05:20 Auch nicht richtig. Wenn jemand einen Nebenjob ausübt welcher die Arbeitsleistung beeinflusst ist das durchaus ein Thema für den Hauptarbeitgeber. Bei einem Hobby ist das halt ein anderer Schnack. Bei einer Vortagesanreise für ein Samstagspiel kann das schon zu einem Konflikt führen. Als Beispiel. Wobei ich Dir aber durchaus zustimme ist das dies bei Spielern interessanter bzw. kritischer sein dürfte als bei Schiedsrichtern.

Das ist nun einmal einer der Unterschiede zwischen der Ausübung als Hobby (AFVD) oder als Nebenjob (ELF).
Wie oben schon geschrieben ist das auch bei der Ausübung als Hobby kaum weniger problematisch. Wenn der Bus nach dem GFL-Spiel liegen bleibt und Du am Montag zu spät in die Arbeit kommst, hast Du das gleiche Problem wie ein ELF-Spieler/-Schiedsrichter.

Jein, während das eine ein Hobby und damit ein reines Privatvergnügen darstellt, ist es bei einem Nebenjob etwas anderes und kann daher vom Arbeitgeber auch anders behandelt werden, bis hin das ein Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagt. Bei einem Hobby unendlich viel schwerer, wenn auch dort denkbar.
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Kreuzteufel
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 13:42 Es ist eben nicht ausreichend das einfach nur zu versteuern, da es sich bei der ELF entweder um eine gewerbliche oder um eine Erwerbstätigkeit handelt. Es ist eben gerade NICHT so wie in einer Verbandsliga. Daher ja meine erhobene Augenbraue auf die Aussage hin das die Schiedsrichter nicht angestellt sind bei der ELF. Was sind sie dann? Hat keiner bisher eine Antwort drauf geben können oder wollen. Nur um den heißen Brei Gerede und Ablenkung von dieser Frage.
Vielleicht hast Du einfach nicht aufmerksam gelesen. Ganz konkret nochmal: Die meisten Schiedsrichter der ELF arbeiten selbständig. Einige sind fest angestellt, insbesondere die mit Leitungsaufgaben.

Ihr tut hier immer so, als wäre es etwas ganz seltsames, halblegales Neues, Sport über Kapitalgesellschaften zu organisieren. Dabei ist das in fast allen Profi-Sportarten der Standard. Dementsprechend gibt es auch ordnerweise Urteile von Gerichten bis hin zum Bundesfinanzhof, welche Rechtsstellung für Schiedsrichter zulässig ist. Bei Interesse kann ich da gern mal was raussuchen.
Im Verband ist der Schiedsrichter im Allgemeinen ehrenamtlich tätig. Das aber auch nur, wenn es sich um reine Amateurwettbewerbe handelt. Sobald das in die semiprofessionelle Richtung geht, könnte da durchaus dem Schiedsrichter Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, je nachdem, wieviele Spiele er leitet.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von kielersprotte »

Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 05:40
kielersprotte hat geschrieben: Di Nov 15, 2022 13:42 Es ist eben nicht ausreichend das einfach nur zu versteuern, da es sich bei der ELF entweder um eine gewerbliche oder um eine Erwerbstätigkeit handelt. Es ist eben gerade NICHT so wie in einer Verbandsliga. Daher ja meine erhobene Augenbraue auf die Aussage hin das die Schiedsrichter nicht angestellt sind bei der ELF. Was sind sie dann? Hat keiner bisher eine Antwort drauf geben können oder wollen. Nur um den heißen Brei Gerede und Ablenkung von dieser Frage.
Vielleicht hast Du einfach nicht aufmerksam gelesen. Ganz konkret nochmal: Die meisten Schiedsrichter der ELF arbeiten selbständig. Einige sind fest angestellt, insbesondere die mit Leitungsaufgaben.

Das war doch genau meine Frage. Also sind das alles Selbstständige, oder zumindest Menschen die ein Nebengewerbe angemeldet haben? Ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen das die dt. Schiedsrichter in der ELF zufälligerweise auch Hauptberuflich alle Selbstständige sind.

Dann wäre das schon einmal interessant in Richtung Scheinselbstständigkeit. In meinen Augen wäre das nämlich eine um (seitens der ELF) die Unbillen eines Angestelltenverhältnisses zu umgehen.

Ihr tut hier immer so, als wäre es etwas ganz seltsames, halblegales Neues, Sport über Kapitalgesellschaften zu organisieren. Dabei ist das in fast allen Profi-Sportarten der Standard. Dementsprechend gibt es auch ordnerweise Urteile von Gerichten bis hin zum Bundesfinanzhof, welche Rechtsstellung für Schiedsrichter zulässig ist. Bei Interesse kann ich da gern mal was raussuchen.

Richtig, aber hier wird immer so getan als würde das alles für die ELF nicht gelten. Wobei das "Sport über Kapitalgesellschaften zu organisieren" etwas irreführend ausgedrückt ist, man es leicht mit den GmbH-Konstrukten der GFL verwechseln könnte. Die ELF ist aber kein Sportverband sondern ein Wirtschaftsunternehmen der Unterhaltungsindustrie.

Im Verband ist der Schiedsrichter im Allgemeinen ehrenamtlich tätig. Das aber auch nur, wenn es sich um reine Amateurwettbewerbe handelt. Sobald das in die semiprofessionelle Richtung geht, könnte da durchaus dem Schiedsrichter Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, je nachdem, wieviele Spiele er leitet.

Gewinnerzielungsabsicht liegt bei Schiedsrichter die im AFVD pfeifen nicht vor, da ehrenamtlich. Das wird erst unterstellt wenn ein Schiedsrichter international tätig ist. Das liegt bei der ELF vor.

Da die ELF ein Wirtschaftsunternehmen ist geht es nur über Anstellung oder Gewerbe. Schiedsrichter in einem Sportverband müssen Mitglied dieses Verbandes sein. Die können auch nicht als freies Radikal umherschwirren.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 13:30 Das war doch genau meine Frage. Also sind das alles Selbstständige, oder zumindest Menschen die ein Nebengewerbe angemeldet haben? Ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen das die dt. Schiedsrichter in der ELF zufälligerweise auch Hauptberuflich alle Selbstständige sind.

Dann wäre das schon einmal interessant in Richtung Scheinselbstständigkeit. In meinen Augen wäre das nämlich eine um (seitens der ELF) die Unbillen eines Angestelltenverhältnisses zu umgehen.


Die Fußball-Bundesliga tut das Selbe. Die DEL hat einige wenige angestellte Profi-Schiris, der Rest ist selbständig im Nebengewerbe. Wieso unterstellst Du also nur der ELF etwas in Richtung Scheinselbstständigkeit? Üble Nachrede oder Unwissenheit?

Richtig, aber hier wird immer so getan als würde das alles für die ELF nicht gelten. Wobei das "Sport über Kapitalgesellschaften zu organisieren" etwas irreführend ausgedrückt ist, man es leicht mit den GmbH-Konstrukten der GFL verwechseln könnte. Die ELF ist aber kein Sportverband sondern ein Wirtschaftsunternehmen der Unterhaltungsindustrie.

Das magst Du ja so sehen. Aber aus meiner Sicht ist auch eine GLF-GmbH ist ein "Wirtschaftsunternehmen der Unterhaltungsindustrie".
Die DEL z.B. war ebenfalls lange unabhängig vom DEB. Es gab einen Kooperationsvertrag, aber davon abgesehen war die DEL auch kein Sportverband. Inzwischen sind die DEL-Kapitalgesellschaften (!) Mitglied des DEB. Macht aber rechtlich keinen Unterschied, nur verbandsrechtlich.

Gewinnerzielungsabsicht liegt bei Schiedsrichter die im AFVD pfeifen nicht vor, da ehrenamtlich.

Zu verdienen gib es da in der Tat nichts. :lol:

Das wird erst unterstellt wenn ein Schiedsrichter international tätig ist.

Gut, dass der AFVD den internationalen Spielbetrieb eingestampft hat. Sowohl auf Vereins- als auch auf Nationalmannschaftsebene. 8)

Da die ELF ein Wirtschaftsunternehmen ist geht es nur über Anstellung oder Gewerbe.

Ich wiederhol mich gern mit C&P: Vielleicht hast Du einfach nicht aufmerksam gelesen. Ganz konkret nochmal: Die meisten Schiedsrichter der ELF arbeiten selbständig. Einige sind fest angestellt, insbesondere die mit Leitungsaufgaben.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von emmitt22 »

kielersprotte hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 13:30
Das war doch genau meine Frage. Also sind das alles Selbstständige, oder zumindest Menschen die ein Nebengewerbe angemeldet haben? Ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen das die dt. Schiedsrichter in der ELF zufälligerweise auch Hauptberuflich alle Selbstständige sind.

Dann wäre das schon einmal interessant in Richtung Scheinselbstständigkeit. In meinen Augen wäre das nämlich eine um (seitens der ELF) die Unbillen eines Angestelltenverhältnisses zu umgehen.


Die deutschen ELF Schiedsrichter haben alle einen Hauptberuf und sind nebenberuflich für die ELF tätig. Wenn sie nur innerhalb Deutschlands tätig sind, können sie die damit erzielten Nettoeinkünfte einfach über ihre Steuererklärung deklarieren, sollten sie auch international tätig sein, müssen sie ein Gewerbe anmelden und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Teil ihrer Steuererklärung abgeben. Hierzu gibt es ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs, in dem das für alle Schiedsrichter - unabhängig von der Sportart und egal ob Amateur- oder Profisport - vorgegeben ist.

Scheinselbständig ist jemand, der nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, aber Aufgaben wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. Außerdem müssen diverse andere Randbedingungen erfüllt sein wie z.B. Weisungsgebundenheit und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Bei durchschnittlich 8 - 10 Einsätzen pro Saison erzielt ein ELF Schiedsrichter Einnahmen in der Größenordnung von 1.500 bis 2.000 Euro p.a. (nächste Saison vielleicht etwas mehr). Da kann man kaum von wirtschaftlicher Abhängigkeit sprechen. Und auch wenn einige das hier das eine oder andere Mal kolportiert haben - der Commissioner sagt den Schiedsrichtern auch nicht, wann sie eine Flagge zu werfen haben, weisungsgebunden sind sie also auch nicht :mrgreen:

Um hier für ELF Schiedsrichter eine Scheinselbständigkeit zu konstruieren, braucht man schon sehr verquere Gedankengänge :irre:
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