ELF Saison 2023

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kielersprotte
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von kielersprotte »

Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 16:12 Die Fußball-Bundesliga tut das Selbe. Die DEL hat einige wenige angestellte Profi-Schiris, der Rest ist selbständig im Nebengewerbe. Wieso unterstellst Du also nur der ELF etwas in Richtung Scheinselbstständigkeit? Üble Nachrede oder Unwissenheit?


Du kannst die DFL nicht mit der ELF vergleichen, da die DLF eine Ausgliederung des DFB ist. Da die ELF aber nichts mit dem AFVD zu tun hat... und ja, das macht einen Unterschied. Gewerblich im Nebengewerbe ist doch genau das was ich die ganze Zeit schreibe.

Du redest die ganze Zeit um den heissen Brei herum.
Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 16:12 Das magst Du ja so sehen. Aber aus meiner Sicht ist auch eine GLF-GmbH ist ein "Wirtschaftsunternehmen der Unterhaltungsindustrie".
Die DEL z.B. war ebenfalls lange unabhängig vom DEB. Es gab einen Kooperationsvertrag, aber davon abgesehen war die DEL auch kein Sportverband. Inzwischen sind die DEL-Kapitalgesellschaften (!) Mitglied des DEB. Macht aber rechtlich keinen Unterschied, nur verbandsrechtlich.

Nein, das sind die GFL-GmbHs nicht. :roll:

emmitt22 hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 05:30
kielersprotte hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 13:30
Das war doch genau meine Frage. Also sind das alles Selbstständige, oder zumindest Menschen die ein Nebengewerbe angemeldet haben? Ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen das die dt. Schiedsrichter in der ELF zufälligerweise auch Hauptberuflich alle Selbstständige sind.

Dann wäre das schon einmal interessant in Richtung Scheinselbstständigkeit. In meinen Augen wäre das nämlich eine um (seitens der ELF) die Unbillen eines Angestelltenverhältnisses zu umgehen.


Die deutschen ELF Schiedsrichter haben alle einen Hauptberuf und sind nebenberuflich für die ELF tätig. Wenn sie nur innerhalb Deutschlands tätig sind, können sie die damit erzielten Nettoeinkünfte einfach über ihre Steuererklärung deklarieren, sollten sie auch international tätig sein, müssen sie ein Gewerbe anmelden und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Teil ihrer Steuererklärung abgeben. Hierzu gibt es ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs, in dem das für alle Schiedsrichter - unabhängig von der Sportart und egal ob Amateur- oder Profisport - vorgegeben ist.

Scheinselbständig ist jemand, der nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, aber Aufgaben wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. Außerdem müssen diverse andere Randbedingungen erfüllt sein wie z.B. Weisungsgebundenheit und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Bei durchschnittlich 8 - 10 Einsätzen pro Saison erzielt ein ELF Schiedsrichter Einnahmen in der Größenordnung von 1.500 bis 2.000 Euro p.a. (nächste Saison vielleicht etwas mehr). Da kann man kaum von wirtschaftlicher Abhängigkeit sprechen. Und auch wenn einige das hier das eine oder andere Mal kolportiert haben - der Commissioner sagt den Schiedsrichtern auch nicht, wann sie eine Flagge zu werfen haben, weisungsgebunden sind sie also auch nicht :mrgreen:

Um hier für ELF Schiedsrichter eine Scheinselbständigkeit zu konstruieren, braucht man schon sehr verquere Gedankengänge :irre:

Ich habe nichts konstruiert, ich habe das gefragt. Du hast das endlich mal beantwortet, statt wie Kreuzteufel um den heissen Brei zu reden. Wobei das mit dem "Werksvertrag" schon hinterfragenswert ist. Mit meinem Laienverständnis habe ich mir mal gemerkt das dieser Punkt geprüft wird wenn ein Selbstständiger nur einen einzigen Auftraggeber hat.

Im übrigen müssen die ELF-Schiedsrichter dies auch dann als Nebenjob- oder gewerbe gestalten auch wenn sie nur in Deutschland eingesetzt werden, da die ELF ja kein Sportverband ist und auch keinem angedockt ist. Die ELF ist ein Wirtschaftsunternehmen, daher wird das Finanzamt immer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 10:32
Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Nov 16, 2022 16:12 Das magst Du ja so sehen. Aber aus meiner Sicht ist auch eine GLF-GmbH ist ein "Wirtschaftsunternehmen der Unterhaltungsindustrie".
Die DEL z.B. war ebenfalls lange unabhängig vom DEB. Es gab einen Kooperationsvertrag, aber davon abgesehen war die DEL auch kein Sportverband. Inzwischen sind die DEL-Kapitalgesellschaften (!) Mitglied des DEB. Macht aber rechtlich keinen Unterschied, nur verbandsrechtlich.

Nein, das sind die GFL-GmbHs nicht. :roll:
Wieso nicht? Unternehmensgegenstand der

* FFC Sportmanagement GmbH & Co. KG: Durchführung, Vermarktung und Management von Sportveranstaltungen und Mannschaften
* B.G.A. Football Betriebs GmbH: Die Aufstellung, die Verwaltung und die Unterhaltung einer American Football-Mannschaft und der dazugehörigen Organisation

Wo ist der Unterschied?

Ich habe nichts konstruiert, ich habe das gefragt. Du hast das endlich mal beantwortet, statt wie Kreuzteufel um den heissen Brei zu reden. Wobei das mit dem "Werksvertrag" schon hinterfragenswert ist. Mit meinem Laienverständnis habe ich mir mal gemerkt das dieser Punkt geprüft wird wenn ein Selbstständiger nur einen einzigen Auftraggeber hat.

Im übrigen müssen die ELF-Schiedsrichter dies auch dann als Nebenjob- oder gewerbe gestalten auch wenn sie nur in Deutschland eingesetzt werden, da die ELF ja kein Sportverband ist und auch keinem angedockt ist. Die ELF ist ein Wirtschaftsunternehmen, daher wird das Finanzamt immer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
Auch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen. Deren Schiedsrichter sind im Nebenjob tätig. Wo ist der Unterschied?

Du redest die ganze Zeit um den heissen Brei herum.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von _pinky »

Was machen wir, wenn hier gar kein ELF-Schiedsrichter mitliest?

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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von postfach »

Kreuzteufel hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 11:52
Auch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen. Deren Schiedsrichter sind im Nebenjob tätig. Wo ist der Unterschied?
Bundesliga-Schiedsrichter sind alle DFB-Mitglied. Und erst durch einen entsprechenden "Schiedsrichter-Pool" (vom DFB) haben sie die Möglichkeit in der Bundesliga zu pfeifen. Diese Spiele werden wiederum von der von der DFL veranstalteten. Dürfte schon etwas anderes sein als in der ELF

Mal was zum Thema und zum lesen

http://sportrecht.org/cms/upload/03haft ... chters.pdf
https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... reinbarung
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

postfach hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 18:16
Kreuzteufel hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 11:52
Auch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen. Deren Schiedsrichter sind im Nebenjob tätig. Wo ist der Unterschied?
Bundesliga-Schiedsrichter sind alle DFB-Mitglied. Und erst durch einen entsprechenden "Schiedsrichter-Pool" (vom DFB) haben sie die Möglichkeit in der Bundesliga zu pfeifen. Diese Spiele werden wiederum von der von der DFL veranstalteten. Dürfte schon etwas anderes sein als in der ELF

Mal was zum Thema und zum lesen

http://sportrecht.org/cms/upload/03haft ... chters.pdf
https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... reinbarung
Der erste Artikel bezieht sich auf zivilrechtliche Haftung (und ist uralt). Wenig überraschend ist das etwas komplizierter, wenn der DFB da als Vermittler dazwischen ist.

Der zweite Artikel stellt klar, dass Schiedsrichter keinen Arbeitsvertrag haben, sondern jedes Spiel einzeln übertragen bekommen. Das hat die ELF übernommen.
Aus dem Artikel wird klar, dass die Schiedsrichter nicht als Mitglied des DFB pfeifen. Sind sie ja auch nicht direkt, sie pfeifen aber auch nicht als Mitglied des Vereins. Vielmehr wird hier für jedes Spiel ein Vertrag geschlossen.
Das es einen Pool gibt, aus dem man die Schiedsrichter beruft, ist trivial. Man muss diese ja vorher trainieren und einweisen.

Zurück zum eigentlichen Thema, dem Steuerrecht. Steuer ich auch einen Artikel bei:
https://www.janforth.de/wordpress/wp-co ... 19_146.pdf

Die Frage ob ELF-Schiedsrichter gewerbesteuerpflichtig sind, bleibt offen. Ich vermute aber stark, dass kein ELF-Schiedsrichter über den Freibetrag von 24.500 € kommt. Insofern ist das irrelevant.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von MIB #65 »

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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von kielersprotte »

Kreuzteufel hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 07:52
postfach hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 18:16
Kreuzteufel hat geschrieben: Do Nov 17, 2022 11:52
Auch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen. Deren Schiedsrichter sind im Nebenjob tätig. Wo ist der Unterschied?
Bundesliga-Schiedsrichter sind alle DFB-Mitglied. Und erst durch einen entsprechenden "Schiedsrichter-Pool" (vom DFB) haben sie die Möglichkeit in der Bundesliga zu pfeifen. Diese Spiele werden wiederum von der von der DFL veranstalteten. Dürfte schon etwas anderes sein als in der ELF

Mal was zum Thema und zum lesen

http://sportrecht.org/cms/upload/03haft ... chters.pdf
https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... reinbarung
Der erste Artikel bezieht sich auf zivilrechtliche Haftung (und ist uralt). Wenig überraschend ist das etwas komplizierter, wenn der DFB da als Vermittler dazwischen ist.

Der zweite Artikel stellt klar, dass Schiedsrichter keinen Arbeitsvertrag haben, sondern jedes Spiel einzeln übertragen bekommen. Das hat die ELF übernommen.
Aus dem Artikel wird klar, dass die Schiedsrichter nicht als Mitglied des DFB pfeifen. Sind sie ja auch nicht direkt, sie pfeifen aber auch nicht als Mitglied des Vereins. Vielmehr wird hier für jedes Spiel ein Vertrag geschlossen.
Das es einen Pool gibt, aus dem man die Schiedsrichter beruft, ist trivial. Man muss diese ja vorher trainieren und einweisen.

Das passt aber nicht, da die ELF kein Sportverband ist sondern ein Unternehmen.

Zurück zum eigentlichen Thema, dem Steuerrecht. Steuer ich auch einen Artikel bei:
https://www.janforth.de/wordpress/wp-co ... 19_146.pdf

Die Frage ob ELF-Schiedsrichter gewerbesteuerpflichtig sind, bleibt offen. Ich vermute aber stark, dass kein ELF-Schiedsrichter über den Freibetrag von 24.500 € kommt. Insofern ist das irrelevant.

Auch hier erneut der Hinweis: es handelt sich hier um keine Tätigkeit im Rahmen der Sportverbände. Die ELF ist ein Wirtschaftsbetrieb, kein Sportverband. Daher nicht vergleichbar.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 09:16
Kreuzteufel hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 07:52 Das es einen Pool gibt, aus dem man die Schiedsrichter beruft, ist trivial. Man muss diese ja vorher trainieren und einweisen.

Das passt aber nicht, da die ELF kein Sportverband ist sondern ein Unternehmen.
Deswegen hat die ELF keinen Schiedsrichter-Pool oder was ist Deine Ausssage?
Zurück zum eigentlichen Thema, dem Steuerrecht. Steuer ich auch einen Artikel bei:
https://www.janforth.de/wordpress/wp-co ... 19_146.pdf

Die Frage ob ELF-Schiedsrichter gewerbesteuerpflichtig sind, bleibt offen. Ich vermute aber stark, dass kein ELF-Schiedsrichter über den Freibetrag von 24.500 € kommt. Insofern ist das irrelevant.

Auch hier erneut der Hinweis: es handelt sich hier um keine Tätigkeit im Rahmen der Sportverbände. Die ELF ist ein Wirtschaftsbetrieb, kein Sportverband. Daher nicht vergleichbar.
Du wiederholst Dich, lieferst aber keine Argumente, wieso das für das Finanzamt einen Unterschied zu DFL, DEL, BBL usw machen soll.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von KarlH »

MIB #65 hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 08:05 Über den 24k bist schnell, wenn du auch sonst noch was im Kleingewerbe verkaufst.

...betrifft sicher alle dort. :ugly:

wenn jetzt vielleicht noch einer mit freibeträgen für erwerbsminderung oder dem einfluss von schiffsbeteiligungen auf die schiedsrichterleistung kommt, dann sollte man diese absurde diskussion verfilmen und als comedy bei netflix ausstrahlen. oder man versucht, die diskussion hier als "außergewöhliche belastung" steuerlich geltend zu machen...
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von FlagFootballSaint »

KarlH hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 11:16

.... dann sollte man diese absurde diskussion verfilmen und als comedy bei netflix ausstrahlen. oder man versucht, die diskussion hier als "außergewöhliche belastung" steuerlich geltend zu machen...
^^^

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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von kielersprotte »

Kreuzteufel hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 09:28
Du wiederholst Dich, lieferst aber keine Argumente, wieso das für das Finanzamt einen Unterschied zu DFL, DEL, BBL usw machen soll.
Das liegt daran das Du immer den gleichen Schmonsense schreibst, da ist die Antwort folgerichtigerweise immer dieselbe. Wieso das so ist habe ich Dir nun schon mehrfach geschrieben, aber scheinbar liest Du nicht aufmerksam.

Du zählst Sportligen auf die aus Verbänden geboren sind bzw. mit denen zusammenhängen. Dies trifft auf die ELF nicht zu. Die ELF ist ein reines Unternehmen der Event- und Unterhaltungsindustrie.

Du ignorierst diesen Unterschied nur ziemlich konsequent. Wenn Du also nichts Neues zu sagen hast können wir unser Gespräch hiermit beschließen.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Kreuzteufel »

kielersprotte hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 14:12 Du zählst Sportligen auf die aus Verbänden geboren sind bzw. mit denen zusammenhängen. Dies trifft auf die ELF nicht zu. Die ELF ist ein reines Unternehmen der Event- und Unterhaltungsindustrie.

Du ignorierst diesen Unterschied nur ziemlich konsequent. Wenn Du also nichts Neues zu sagen hast können wir unser Gespräch hiermit beschließen.
Du bleibst weiterhin Gründe schuldig, welchen rechtlichen Unterschied es zwischen der Borussia Dortmund GmbH & Co.KGaA und der Number One Sportbetriebs GmbH oder zwischen der Deutsche Eishockey Liga GmbH & Co. KG und der European League of Football GmbH geben sollte. Außer natürlich verbandsrechtlicher Unterschiede.

Und Du lenkst natürlich völlig von eigentlichen Thema ab: Falls es diese Unterschiede gäbe, welche Indizien für Scheinselbständigkeit der ELF-Schiedsrichter würden sich daraus ergeben?

Also lassen wir das lieber.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von philip »

kielersprotte hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 14:12
Kreuzteufel hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 09:28
Du wiederholst Dich, lieferst aber keine Argumente, wieso das für das Finanzamt einen Unterschied zu DFL, DEL, BBL usw machen soll.
Das liegt daran das Du immer den gleichen Schmonsense schreibst, da ist die Antwort folgerichtigerweise immer dieselbe. Wieso das so ist habe ich Dir nun schon mehrfach geschrieben, aber scheinbar liest Du nicht aufmerksam.

Du zählst Sportligen auf die aus Verbänden geboren sind bzw. mit denen zusammenhängen. Dies trifft auf die ELF nicht zu. Die ELF ist ein reines Unternehmen der Event- und Unterhaltungsindustrie.

Du ignorierst diesen Unterschied nur ziemlich konsequent. Wenn Du also nichts Neues zu sagen hast können wir unser Gespräch hiermit beschließen.
Du konstruierst einen Unterschied der nicht da ist.
"Die DEL war die erste Sportliga in Deutschland, die als Kapitalgesellschaft organisiert wurde. Dem Beispiel der DEL folgten später alle größeren deutschen Sportligen etwa mit der Gründung der Basketball-Bundesliga GmbH 1996, der DFL Deutschen Fußball-Liga 2000 oder der Handball-Bundesliga GmbH 200"
Es sind reine Kapitalgesellschaften, wer die gründet spielt keine Rolle.
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von FlagFootballSaint »

Die beiden beschließen endlich Waffenruhe, jetzt fängt plötzlich der Typ an..... :irre:
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Re: ELF Saison 2023

Beitrag von Arbeiter »

FlagFootballSaint hat geschrieben: Fr Nov 18, 2022 20:41 Die beiden beschließen endlich Waffenruhe, jetzt fängt plötzlich der Typ an..... :irre:
:up:
Genau das hab ich auch gedacht!

Also nochmal 50 Beiträge...
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