Kreuzteufel hat geschrieben: ↑Mi Nov 16, 2022 16:12 Die Fußball-Bundesliga tut das Selbe. Die DEL hat einige wenige angestellte Profi-Schiris, der Rest ist selbständig im Nebengewerbe. Wieso unterstellst Du also nur der ELF etwas in Richtung Scheinselbstständigkeit? Üble Nachrede oder Unwissenheit?
Du kannst die DFL nicht mit der ELF vergleichen, da die DLF eine Ausgliederung des DFB ist. Da die ELF aber nichts mit dem AFVD zu tun hat... und ja, das macht einen Unterschied. Gewerblich im Nebengewerbe ist doch genau das was ich die ganze Zeit schreibe.
Du redest die ganze Zeit um den heissen Brei herum.
Kreuzteufel hat geschrieben: ↑Mi Nov 16, 2022 16:12 Das magst Du ja so sehen. Aber aus meiner Sicht ist auch eine GLF-GmbH ist ein "Wirtschaftsunternehmen der Unterhaltungsindustrie".
Die DEL z.B. war ebenfalls lange unabhängig vom DEB. Es gab einen Kooperationsvertrag, aber davon abgesehen war die DEL auch kein Sportverband. Inzwischen sind die DEL-Kapitalgesellschaften (!) Mitglied des DEB. Macht aber rechtlich keinen Unterschied, nur verbandsrechtlich.
Nein, das sind die GFL-GmbHs nicht.
emmitt22 hat geschrieben: ↑Do Nov 17, 2022 05:30kielersprotte hat geschrieben: ↑Mi Nov 16, 2022 13:30
Das war doch genau meine Frage. Also sind das alles Selbstständige, oder zumindest Menschen die ein Nebengewerbe angemeldet haben? Ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen das die dt. Schiedsrichter in der ELF zufälligerweise auch Hauptberuflich alle Selbstständige sind.
Dann wäre das schon einmal interessant in Richtung Scheinselbstständigkeit. In meinen Augen wäre das nämlich eine um (seitens der ELF) die Unbillen eines Angestelltenverhältnisses zu umgehen.
Die deutschen ELF Schiedsrichter haben alle einen Hauptberuf und sind nebenberuflich für die ELF tätig. Wenn sie nur innerhalb Deutschlands tätig sind, können sie die damit erzielten Nettoeinkünfte einfach über ihre Steuererklärung deklarieren, sollten sie auch international tätig sein, müssen sie ein Gewerbe anmelden und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Teil ihrer Steuererklärung abgeben. Hierzu gibt es ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs, in dem das für alle Schiedsrichter - unabhängig von der Sportart und egal ob Amateur- oder Profisport - vorgegeben ist.
Scheinselbständig ist jemand, der nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, aber Aufgaben wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt. Außerdem müssen diverse andere Randbedingungen erfüllt sein wie z.B. Weisungsgebundenheit und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Bei durchschnittlich 8 - 10 Einsätzen pro Saison erzielt ein ELF Schiedsrichter Einnahmen in der Größenordnung von 1.500 bis 2.000 Euro p.a. (nächste Saison vielleicht etwas mehr). Da kann man kaum von wirtschaftlicher Abhängigkeit sprechen. Und auch wenn einige das hier das eine oder andere Mal kolportiert haben - der Commissioner sagt den Schiedsrichtern auch nicht, wann sie eine Flagge zu werfen haben, weisungsgebunden sind sie also auch nicht
Um hier für ELF Schiedsrichter eine Scheinselbständigkeit zu konstruieren, braucht man schon sehr verquere Gedankengänge
Ich habe nichts konstruiert, ich habe das gefragt. Du hast das endlich mal beantwortet, statt wie Kreuzteufel um den heissen Brei zu reden. Wobei das mit dem "Werksvertrag" schon hinterfragenswert ist. Mit meinem Laienverständnis habe ich mir mal gemerkt das dieser Punkt geprüft wird wenn ein Selbstständiger nur einen einzigen Auftraggeber hat.
Im übrigen müssen die ELF-Schiedsrichter dies auch dann als Nebenjob- oder gewerbe gestalten auch wenn sie nur in Deutschland eingesetzt werden, da die ELF ja kein Sportverband ist und auch keinem angedockt ist. Die ELF ist ein Wirtschaftsunternehmen, daher wird das Finanzamt immer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.