piwi-dd hat geschrieben:Brutal Widow hat geschrieben:Aber PIWI( als Anwalt): Es gibt doch den Gesetzestext als solches, und dann die Auslegungs- und Verständnisfrage(z.B. Grundsatz- und Referenzurteile). Ist das wirklich so unterschiedlich zu verstehen, bei einer Regel und einem erläuterndem Bulletin?
Auslegen kannst und musst Du nur, da wo der Gesetzestext unklar ist. Es gibt nicht zum jedem Gesetz bzw. jeder Norm quasi automatisch auch eine Auslegung.
Tretet doch mal alle einen Schritt zurück, damit ihr wieder das große Ganze seht - denn einige argumentieren nach meinem Geschmack zu stark im Detail. Die Regel über unsportliches Verhalten wird wie folgt eingeleitet:
"Unsportliches Verhalten oder andere Tätigkeiten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Spieldurchführung seitens der Spieler, Ersatzspieler, Coaches, berechtigter Personen oder anderer Personen, die den Regeln unterliegen, zu behindern, sind vor und während des Spieles oder zwischen den Spielperioden verboten. Regelverstöße für diese Aktionen durch Spieler werden entweder als Live Ball Foul oder als Dead Ball Foul geahndet, je nachdem, wann sie sich ereignen (A.R. 9-2-1-I bis -X).
a) Spezielle verbotene Tätigkeiten oder Verhalten beinhalten:
1. Spieler, Ersatzspieler, Coaches oder andere Personen, die den Regeln unterliegen, dürfen weder beleidigende, drohende oder obszöne Bemerkungen oder Gesten benutzen, noch sich an Aktionen beteiligen, die ein feindliches Verhalten anderer rovozieren könnten. Sie dürfen sich gegenüber einem Gegner oder einem Schiedsrichter nicht so verhalten, dass dem Image des Football-Spieles geschadet wird. Dieses Verhalten beinhaltet folgende Tätigkeiten, ist aber nicht auf diese beschränkt:
..."
Danach folgt eine längere Aufzählung unter der als eines unter vielen Fallbeispiel auch das "Verlängern der Schritte bei Annäherung an die gegenerische Endzone" aufgeführt ist - da hat Piwi schon recht, dass das da steht. Aber von Seiten der zuständigen Gremien auf Bundesebene hat man sich - auch unter dem Eindruck des aberkannten Touchdowns von T.Deed beim Kick-Return im letzten (oder vorletzten?) Jahr - Gedanken gemacht, ob alle der in der Regel aufgeführten Beispiele wirklich ahndungswürdig sind. Und man hat sich gemäß dem Geist der Regel (Tätigkeiten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Spieldurchführung zu behindern) darauf geeinigt, dass einige der aufgeführten Tatbestände nur noch dann bestraft werden, wenn diese explizit in einer herabsetzenden oder provozierenden Art an den Gegner (Spieler, Teamzone, Zuschauer) gerichtet sind. Man hat also die Regel stehen lassen, und den Schiedsrichter eine Guideline an die Hand gegeben. Und das ist auch gut so! Kein Spieler will diese Fouls, kein Coach will diese Fouls, die Zuschauer wollen immer ein bischen Spektakel - dafür haben sie auch an der Kasse bezahlt. Warum sollten dann die Schiedrichter die Spaßbremsen spielen?