Seeschlange hat geschrieben:@222
Ich habe da mal eine Frage.
Der Pass wurde vor dem 28.02.2013 beantragt.
Der Ehemalige Verein hat bereits am 27.01.2013 auf der Homepage den Weggang verkündet.
Wieso war dann die Freigabe des alten Vereins am 28.02.2013 nicht vorliegend?
Klär mich bitte auf.
Ja, er hat seinem HC in Wiesbaden gesagt er wolle nicht mehr nach Wiesbaden fahren, sondern in Frankfurt bleiben.
Im Artikel steht:
Payne bleibt in seiner Heimatstadt Frankfurt und wird vermutlich für den Zweitligisten Universe spielen.
Vermutlich!
Also war noch nicht klar wohin er geht, es war nur dem HC mitgeteilt dass er nicht mehr für WP spielen wird. Der Rest ist Mutmaßung des Verfassers!
Ein Bericht auf einer Homepage oder in einer Zeitung ist keine Freigabe! Um diese hat sich der Spieler selbst zu kümmern, oder dies seinen neuen Verein erledigen zu lassen.
Es war wohl so, dass Randy bei FU sagte er wolle für FU spielen. FU stellte noch vor dem 1.3. einen Passantrag.
Dummerweise hatte Randy aber der Verlängerung der WP nicht widersprochen und bereits einen gültigen Pass.
Im April fragte FU dann nach einer Freigabe, nachdem sie erfuhren, daß Randy ihnen in diesem Punkt nicht die Wahrheit gesagt hatte.
Aber: die Pass-Beantragung ist entscheidend, die Freigabe kann nachgereicht werden.
Heisst: Wäre er im März (mit Wechselsperre) gewechselt wäre und die Freigabe wäre noch nicht da, so läuft trotzdem schon die Wechselsperre, weil man die Freigabe nachreichen darf. Beigefügt ist nämlich ohne zeitlich Angabe in die BSO geschrieben, sodass man es der Akte auch nachträglich beifügen darf.
Wenn also (auch nur als Beispiel) der Wechsel im März erfolgt, aber aus berechtigtem Grund eine Freigabe nicht vor Juli erfolgt, so sind im Moment des Vorliegens der Freigabe die fünf Pflichtspiele Wechselsperre bereits abgesessen.
Siehe hierzu §62 BSO. Da gibt es zwar einen kleinen Widerspruch zwischen Absatz 1 und 2, aber Absatz 2 regelt ganz klar, daß die Wechselsperre schon läuft wenn der Passantrag in der Passstelle eingegangen ist.
Im vorliegenden Fall aber gab es gar keine Wechselsperre, da der Wechsel vor dem 1.3. durch einen Passantrag angezeigt wurde.
Da von Passanträgen und Passaustellungen niemand ausser dem betroffenen Verein etwas mitkriegt, sollte die Passstelle als Kontrollorgan und nicht nur als Verwaltungsorgan (laut BSO §44 ist sie ausdrücklich nur Letzteres) funktionieren, was sie aber eben nicht tut. Das sollte man vielleicht mal einrichten, damit keine Doppelpässe existieren.
Bis dahin aber sind die Vereine in der Pflicht allen neuen Spielern grundsätzlich zu mistrauen und vorsorglich Anfragen beim abgebenden Verein zu stellen. Ansonsten haften die Vereine nämlich für die falschen Angaben des Spielers.
Hier hat FU gegen §56 der BSO verstoßen indem man sich auf Randys Aussage verließ und haftet somit. Laut Strafenkatalog §146.4.d) muss gegen FU also eine Geldstrafe von 300.- €uro verhängt werden. Ob dies geschehen ist wissen wohl nur der Verband und der FU Vorstand. Randy hingegen durfte ohne Sperre spielen, hatte bei FU einen gültigen Pass und FU muss die Suppe mit dem zweiten existierenden Pass auslöffeln und die Strafe bezahlen, weil sie sich haben anlügen lassen.
