Re: Bezirksliga BaWü 2025
Verfasst: Mo Aug 11, 2025 09:10
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Genau.observemode hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 12:12 Das steht in der BSO und wird auch Weinheim bekannt sein
Welcher Bso Paragraph ist das? Und gilt das auch für die spielordnung bawü?FairCatch hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 12:29Genau.observemode hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 12:12 Das steht in der BSO und wird auch Weinheim bekannt sein
Habe mir aber nicht die Mühe gemacht zu schauen, ob das in der BSO 2024 auch schon so war. Ich vermute aber mal, das ist der Fall gewesen.
Daher keine Landesliga für die Zwangsabsteiger.
Bin gespannt, wie es dann mit dem zweitplatzierten Team aussieht
Coachpotato hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 13:56 Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.
Das hätt mich schon ein wenig gewundert. Die Berlin Adler sind nach einem Nichtantritt ebenfalls zwei Ligen runter, verzichten jetzt aber auf ihr Aufstiegsrecht, heißt sie nehmen nicht an der Relegation teil.Coachpotato hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 15:15 Ah ok, danke dir. Hab den Absatz irgendwie nicht gefunden.
Also doch freiwilliger Abstieg.
Heißt Weinheim darf ganz regulär aufsteigen.
Danke fürs raussuchenBubbaBolden hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 15:07Aus der Landesspielordnung:Coachpotato hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 13:56 Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."
Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.
Das hätt mich schon ein wenig gewundert. Die Berlin Adler sind nach einem Nichtantritt ebenfalls zwei Ligen runter, verzichten jetzt aber auf ihr Aufstiegsrecht, heißt sie nehmen nicht an der Relegation teil.Coachpotato hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 15:15 Ah ok, danke dir. Hab den Absatz irgendwie nicht gefunden.
Also doch freiwilliger Abstieg.
Heißt Weinheim darf ganz regulär aufsteigen.
FairCatch hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 17:13Danke fürs raussuchenBubbaBolden hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 15:07Aus der Landesspielordnung:Coachpotato hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 13:56 Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."
Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.
Ja, ist sehr schwammig formuliert. Vermutlich um möglichst viel Spielraum für die Ligaeinteilung zu haben?
Im Prinzip ist dann alles ein "freiwilliger Abstieg" außer man wird in einer (regulär gespielten Saison) letzter oder verliert/tritt die Abstiegsrelegation nicht an. Zumindest lässt es diese Interpretation zu.
Würde dann ja auch beispielsweise auf Filderstadt in der LL zutreffen.
Ja, da hast du Recht. Wird vielleicht auch so interpretiert werdenViking71 hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 17:20FairCatch hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 17:13Danke fürs raussuchenBubbaBolden hat geschrieben: ↑Mo Aug 11, 2025 15:07
Aus der Landesspielordnung:
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."
Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.
Ja, ist sehr schwammig formuliert. Vermutlich um möglichst viel Spielraum für die Ligaeinteilung zu haben?
Im Prinzip ist dann alles ein "freiwilliger Abstieg" außer man wird in einer (regulär gespielten Saison) letzter oder verliert/tritt die Abstiegsrelegation nicht an. Zumindest lässt es diese Interpretation zu.
Würde dann ja auch beispielsweise auf Filderstadt in der LL zutreffen.
Einen automatischen Abstieg nach einem Nichtantritt als "freiwillig" zu bezeichnen, find ich schon sehr gewagt. Ebenso, wenn eine Mannschaft während der Saison zurückzieht und deshalb um zwei Ligen absteigt.
"Freiwilliger Abstieg" wäre für mich ein sportlich qualiziertes Team, welche jedoch für die Folgesaison seine Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse meldet. Wenn zB die Drittletzte aus der Oberliga im Folgejahr für die Landesliga meldet. Dann erhalten die ein Aufstiegsverbot.