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Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 09:10
von Viking71
FairCatch hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 08:43 Zwangabsteiger haben doch Aufstiegsperre?
Dann könnte Platz 2 (Aalen/Pforzheim) aufsteigen
Woher stammt denn die Info?

Pforzheim kann Platz 2 nicht mehr erreichen?

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 12:12
von observemode
Das steht in der BSO und wird auch Weinheim bekannt sein

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 12:29
von FairCatch
observemode hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 12:12 Das steht in der BSO und wird auch Weinheim bekannt sein
Genau.
Habe mir aber nicht die Mühe gemacht zu schauen, ob das in der BSO 2024 auch schon so war. Ich vermute aber mal, das ist der Fall gewesen.
Daher keine Landesliga für die Zwangsabsteiger.
Bin gespannt, wie es dann mit dem zweitplatzierten Team aussieht

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 12:39
von floech
FairCatch hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 12:29
observemode hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 12:12 Das steht in der BSO und wird auch Weinheim bekannt sein
Genau.
Habe mir aber nicht die Mühe gemacht zu schauen, ob das in der BSO 2024 auch schon so war. Ich vermute aber mal, das ist der Fall gewesen.
Daher keine Landesliga für die Zwangsabsteiger.
Bin gespannt, wie es dann mit dem zweitplatzierten Team aussieht
Welcher Bso Paragraph ist das? Und gilt das auch für die spielordnung bawü?

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 13:56
von Coachpotato
Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 15:07
von BubbaBolden
Coachpotato hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 13:56 Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.

Aus der Landesspielordnung:
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."

Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 15:15
von Coachpotato
Ah ok, danke dir. Hab den Absatz irgendwie nicht gefunden.
Also doch freiwilliger Abstieg.
Heißt Weinheim darf ganz regulär aufsteigen.

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 17:12
von Viking71
Coachpotato hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 15:15 Ah ok, danke dir. Hab den Absatz irgendwie nicht gefunden.
Also doch freiwilliger Abstieg.
Heißt Weinheim darf ganz regulär aufsteigen.
Das hätt mich schon ein wenig gewundert. Die Berlin Adler sind nach einem Nichtantritt ebenfalls zwei Ligen runter, verzichten jetzt aber auf ihr Aufstiegsrecht, heißt sie nehmen nicht an der Relegation teil.

Das wird bestimmt ne interessante Landesliga 2026, wenn alle Teams ihren Platz behalten und antreten werden...

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 17:13
von FairCatch
BubbaBolden hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 15:07
Coachpotato hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 13:56 Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.
Aus der Landesspielordnung:
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."

Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.
Danke fürs raussuchen 👍
Ja, ist sehr schwammig formuliert. Vermutlich um möglichst viel Spielraum für die Ligaeinteilung zu haben?

Im Prinzip ist dann alles ein "freiwilliger Abstieg" außer man wird in einer (regulär gespielten Saison) letzter oder verliert/tritt die Abstiegsrelegation nicht an. Zumindest lässt es diese Interpretation zu.
Würde dann ja auch beispielsweise auf Filderstadt in der LL zutreffen.

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 17:14
von Viking71
Coachpotato hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 15:15 Ah ok, danke dir. Hab den Absatz irgendwie nicht gefunden.
Also doch freiwilliger Abstieg.
Heißt Weinheim darf ganz regulär aufsteigen.
Das hätt mich schon ein wenig gewundert. Die Berlin Adler sind nach einem Nichtantritt ebenfalls zwei Ligen runter, verzichten jetzt aber auf ihr Aufstiegsrecht, heißt sie nehmen nicht an der Relegation teil.

Das wird bestimmt ne interessante Landesliga 2026, wenn alle Teams ihren Platz behalten und antreten werden...

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 17:20
von Viking71
FairCatch hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 17:13
BubbaBolden hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 15:07
Coachpotato hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 13:56 Betrifft das nicht die Teams die freiwillig absteigen ?!
Das wäre ja ne ganz harte Nummer. Zwangsabstieg zwei Ligen tiefer, ein kleiner vierstelliger Betrag als Strafe und dann Aufstiegsverbot. Ganz abgesehen davon tut man den Teams in der Liga ja keinen Gefallen.
Aus der Landesspielordnung:
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."

Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.
Danke fürs raussuchen 👍
Ja, ist sehr schwammig formuliert. Vermutlich um möglichst viel Spielraum für die Ligaeinteilung zu haben?

Im Prinzip ist dann alles ein "freiwilliger Abstieg" außer man wird in einer (regulär gespielten Saison) letzter oder verliert/tritt die Abstiegsrelegation nicht an. Zumindest lässt es diese Interpretation zu.
Würde dann ja auch beispielsweise auf Filderstadt in der LL zutreffen.

Einen automatischen Abstieg nach einem Nichtantritt als "freiwillig" zu bezeichnen, find ich schon sehr gewagt. Ebenso, wenn eine Mannschaft während der Saison zurückzieht und deshalb um zwei Ligen absteigt.

"Freiwilliger Abstieg" wäre für mich ein sportlich qualiziertes Team, welche jedoch für die Folgesaison seine Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse meldet. Wenn zB die Drittletzte aus der Oberliga im Folgejahr für die Landesliga meldet. Dann erhalten die ein Aufstiegsverbot.

Re: Bezirksliga BaWü 2025

Verfasst: Mo Aug 11, 2025 17:28
von FairCatch
Viking71 hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 17:20
FairCatch hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 17:13
BubbaBolden hat geschrieben: Mo Aug 11, 2025 15:07

Aus der Landesspielordnung:
"§ 7 Auf- und Abstieg
Der Meister, der jeweiligen Spielklasse hat grundsätzlich ein direktes Aufstiegsrecht, sofern keine Aufstiegssperre vorliegt. Eine Sperre für ein Jahr erhält ein Team, das freiwillig eine Liga niedriger antritt. In diesem Falle erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Dies ist bei einem freiwilligen Abstieg in die unterste Spielklasse nur gültig, wenn der Abstieg aus der direkt darüber liegenden Klasse erfolgt."

Zu Zwangsabstieg steht weder in dieser, noch in der Bundesspielordnung was konkretes.
Der Teil zu Spielabsagen lässt auch viel Spielraum für Interpretation.
Danke fürs raussuchen 👍
Ja, ist sehr schwammig formuliert. Vermutlich um möglichst viel Spielraum für die Ligaeinteilung zu haben?

Im Prinzip ist dann alles ein "freiwilliger Abstieg" außer man wird in einer (regulär gespielten Saison) letzter oder verliert/tritt die Abstiegsrelegation nicht an. Zumindest lässt es diese Interpretation zu.
Würde dann ja auch beispielsweise auf Filderstadt in der LL zutreffen.

Einen automatischen Abstieg nach einem Nichtantritt als "freiwillig" zu bezeichnen, find ich schon sehr gewagt. Ebenso, wenn eine Mannschaft während der Saison zurückzieht und deshalb um zwei Ligen absteigt.

"Freiwilliger Abstieg" wäre für mich ein sportlich qualiziertes Team, welche jedoch für die Folgesaison seine Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse meldet. Wenn zB die Drittletzte aus der Oberliga im Folgejahr für die Landesliga meldet. Dann erhalten die ein Aufstiegsverbot.
Ja, da hast du Recht. Wird vielleicht auch so interpretiert werden 🤔

Ist wie so häufig bei "Gesetzen" Interpretationssache, was als freiwilliger Abstieg gilt.
Und am Ende sind es ja die Menschen hinter dem Verband/Verein, die miteinander reden und eine Lösung finden.