Re: Zu- und Abgänge 2015
Verfasst: Mi Jul 01, 2015 23:20
Und was hat das jetzt mit Zu- und Abgängen zu tun?
Danke und Grüße, Markus
Danke und Grüße, Markus
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und hier ist der Hoffnungsträger aka "Rettungsanker":cires hat geschrieben: ...
Zugang Marburg: Dominique Patterson, DB (Fort Valley State University)
neuer QB soll auch noch kommen.
cires
Nun, die Frage war, ob für die Kiel Hurricanes ein weiterer A-RB Sinn macht, um die Chancen auf ein oder zwei Heimspiele in den Playoffs zu verbessern. Und da hat die Erläuterung der möglichen Konstellationen durchaus mehr mit Zu- und Abgängen zu tun als Deine Fragedocmarkus hat geschrieben:Und was hat das jetzt mit Zu- und Abgängen zu tun?
Danke und Grüße, Markus
Gibt es.Fischmob hat geschrieben:Was is denn jetzt Marcus ?
Gibt es dieses Jahr noch einen neuen Runningback ?
Möchte wetten,Du weißt Näheres !
§ 45 Spielerlaubnis von Spielern
Sollte es durch höhere Gewalt nicht möglich sein Spielerpässe an Vereine
rechtzeitig zu versenden, so hat das Präsidium die Möglichkeit eine schriftliche
Sonderspielerlaubnis zu erteilen. Diese muss mit dem Vereinsnamen, der Spie-
lerpassnummer und den Spielernamen versehen sein. Das Präsidium legt fest
wie lange die Sonderspielerlaubnis gültig ist. Eine Sonderspielerlaubnis wird nur
auf Antrag des Vereins an das Präsidium, nach Überprüfung der Daten erteilt.
Der Spieler hat sich beim Passcheck mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus-
zuweisen.
Diese Regelung gilt nur innerhalb des Spielbetriebs des AFVBy.
Lieber schizophren, als ganz alleine!Fischmob hat geschrieben:Wieso stell ich Marcus ne Frage und bekomm von Barfly die Antwort ???
Seid ihr ein und dieselbe Person ????
Ich bin da sehr skeptisch, ob dies hier zum Zuge kommt:_pinky hat geschrieben:Wie schauts im Bereich des AFVD mit nicht zugestellten Pässen aufgrund des Posttreikes aus?
Fällt ja jetzt ausgerechnet in die heiße Fristphase.
Bayern hat reagiert:
§ 45 Spielerlaubnis von Spielern
Sollte es durch höhere Gewalt nicht möglich sein Spielerpässe an Vereine
rechtzeitig zu versenden, so hat das Präsidium die Möglichkeit eine schriftliche
Sonderspielerlaubnis zu erteilen. Diese muss mit dem Vereinsnamen, der Spie-
lerpassnummer und den Spielernamen versehen sein. Das Präsidium legt fest
wie lange die Sonderspielerlaubnis gültig ist. Eine Sonderspielerlaubnis wird nur
auf Antrag des Vereins an das Präsidium, nach Überprüfung der Daten erteilt.
Der Spieler hat sich beim Passcheck mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus-
zuweisen.
Diese Regelung gilt nur innerhalb des Spielbetriebs des AFVBy.