JohnnyChan hat geschrieben:störtebeker hat geschrieben:Am schlimmsten ist dieser Fall für die Teams, die gegen Langenfeld spielen sollten und für die Mitglieder des Vereins, die anscheinend jahrelang gedacht haben, dass alles seine Richtigkeit hat. Den folgenden Auszug aus der PM verstehe ich jedoch nicht:
Aufgrund eines Rechtsirrtums bei der steuerrechtlichen Behandlung von wirtschaftlichem Geschäfts- und satzungsgemäßem Zweckbetrieb wurden die Bilanzen des ASC zwar jährlich korrekt bei der Finanzverwaltung eingereicht und zu keinem Zeitpunkt moniert. Im Rahmen einer Prüfung wurden diese aber nun von der Behörde als falsch statuiert, die Gewinne nachträglich korrigiert und die Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer hierfür neu festgesetzt.
Kann mir das mal bitte einer erklären.
Heutzutage nutzen Unternehmen die Möglichkeit, erwirtschaftete Gewinne zu schmälern indem Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten jeglicher Art geschaffen werden. Durch den daraus resultierenden verringerten Gewinn müssen demnach auch weniger Steuern gezahlt werden.
Im Grunde sind solche Rückstellungen nichts illegales, wenn die zukünftigen Verbindlichkeiten auch wirklich auf das Unternehmen zukommen.
Ist bzgl. Langenfeld natürlich alles Spekulation aber es kann sein das eben solche Rückstellungen gebildet wurden um zukünftige Kosten zu decken, diese aber im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten viel zu hoch ausgewiesen wurden (evtl. um anderes zusätzlich damit zu finanzieren wie z.B. Importe).
Der Gewinn wurde dadurch deutlich verringert, die Steuern sind gesunken und auf den ersten Blick sind die Bilanzen in Ordnung. Wenn dann irgendwann das Verhältnis von Rückstellungen zur tatsächlichen Summe der Verbindlichkeit durchsickert wird das Finanzamt hellhörig und hofft im Nachhinein noch ein Stück vom Kuchen (Steuern) abzubekommen. Wenn dann erst der Stein ins Rollen gerät werden nicht nur eine sondern gleich mehrere Bilanzen auf Richtigkeit überprüft wie im Fall von Langenfeld geschehen. Leider mit einem unschönen Ende!
So würde ich das ganze als Wirtschaftslaie einschätzen!
Falls ich irgendwo falsch liege berichtigt mich.

Hier mal zur Aufklärung! Es geht nicht um Rücklagen!
Ein gemeinnütziger Sportverein gliedert seine Finanzen nach ideelen Betrieb, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Vermögen und dem Zweckbetrieb.
Zum ideelen Betrieb gehören Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, Spenden und Stiftungsgelder!
Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören eigentlich Sponsoreinnahmen, Einnahmen aus der Stadionversorgung oder Vereinskneipe, Fanartikelverkauf, eigentlich jede Einnahme, wofür der Sportverein eine Gegenleistung erbringt und der unterschätzte Faktor die geldwertenden Vorteile! Für alle Einnahmen gilt die Versteuerung von 19 %! Natürlich kann der Sportverein alle Kosten für die Einnahmen gegenrechnen. Der Sportverein darf aber nicht Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Verlusten aus den Finanzbereichen ausgleichen. Die Gewinne aus dem Wirtschaftsbetrieb sind nach Übersteigung des Freibetrages Körperschaftssteuerpflichtig (25 %). Nach meiner Kenntnis müsste der Freibetrag bei 5.000 € liegen. Im Beispiel würde das heißen, dass der Sportverein bei einem Gewinn von 6.000 € eine Körperschaftssteuer von 250 € zu leisten hat. Gibt es noch höhere Gewinne kann sogar eine Gewerbesteuererhebung drohen. Im schlimmsten Fall sogar der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Beim Vermögen wird grundsätzlich die Anschaffung von Wirtschaftsgüten geregelt. Einnahmen sind hier eventuelle Zinsersträge aus Sparbüchern, Fonds oder sonstigen Finanzpaketen. Hier gilt natürlich auch, dass die Einnahmen zu versteuern. Eine Verrechnung mit den Ausgaben ist nicht möglich.
Kommen wir zum Zweckbetrieb! Wo die meisten Vereine ihre Probleme in der steuerlichen Verrechnung haben.
Für den Zweckbetrieb von Sportvereinen gilt:
"Sportliche Veranstaltungen sind gemäß § 67a Abs. 1 AO ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen insgesamt 35.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wenn die Einnahmen diese Freigrenze übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.
Von dieser schematischen Einteilung kann der Verein aber abweichen, indem er „optiert“. Soweit an den sportlichen Veranstaltungen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, gelten diese dann ungeachtet der Höhe der erzielten Einnahmen als Zweckbetrieb. Sobald allerdings nur ein bezahlter Sportler daran teilnimmt, ist die Sportveranstaltung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb."
Zu den Einnahmen des Zweckbetriebes gehören die Eintrittsgelder, eventuell eingenomme Startgebühren aus Sportveranstaltungen, Lehrgangsgebühren, Honorare für Zeitungsartikel und einige Auftrittsgelder von Sportlern! Auftrittsgelder für Sportler ist noch ein besonderes Thema, gehe ich aber hier nicht näher drauf ein, aber dürfte die meisten ja kennen, dass sie ja auch Cheerleader in ihrem Verein haben.
Zweckbetrieb bedeutet zu dem, dass die Einnahmen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % abzurechnen sind. Die steuerliche Abführung der Mehrwertsteuer, egal aus Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird erst fällig, wenn der Sportverein die Kleinunternehmergrenze überschritten hat. Die Kleinunternehmergrenze liegt hier bei 17.500 €. In Betracht der GFL, GFL2 und RL dürfte diese Grenze jeder Sportverein in diesen Ligen die Grenze überschritten haben, wenn nicht, dann läuft irgendwas nicht mit rechten Dingen ab.
Der eigentliche Knackpunk liegt jetzt bei den bezahlten Sportlern. Ein Sportler gilt als bezahlt, wenn er mehr als 400 € monatlich erhält. Die meisten Vereine dürften auch hier mindestens einen Kandidaten in ihren Reihen haben. Da die meisten Vereine auch nun noch die 35.000 €-Grenze knacken, ist der ermäßigte Steuersatz verloren gegangen und die Einnahmen gehen voll in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Und nun kommen wir zu meiner oberen Beschreibung mit den 19 % Mwst. und der Körperschaftssteuer. Über die Jahre kommen da mal schnell mehrere Zehntausend Euros zusammen.
Wegen Missachtung der Regeln zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb geht fast jeder vierte Verein nach einer Prüfung durch das FA baden und meldet schlussendlich die Insolvenz an.
Ich bin mir sicher, dass im Bereich des AFVD noch mehrere Kandidaten für Verstöße auf diesem Sektor gibt. Problem ist, dass das FA mit dem Erfolg aus ihrer Sicht die Überprüfung auf Football-Vereine ausweiten wird.
Die Sportvereine haben aber auch ein beliebtes Mittel gefunden, um sich dieser Problematik ein wenig zu entziehen, man gründet einfach eine Gesellschaft für den Spielbetrieb der oberen Mannschaft.