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Verfasst: Do Apr 03, 2008 16:03
von skao_privat
Was für eine Bescheinugung? Wofür? Was soll da drin stehen?
Verfasst: Do Apr 03, 2008 18:12
von Ruudster
der verein, den man veralassen will muss doch ausserdem ne freigabe erteilen, oder? was wenn er das nicht tut?
Verfasst: Do Apr 03, 2008 19:12
von schoko
die freigabe des alten vreins kann nur verweigert werden ,wenn du noch ausrüstungsgegenstände des vereins nicht zurüch gegeben hast oder du beim verein noch schulden hast !
Verfasst: Do Apr 03, 2008 21:52
von UNM_Lobos
das ist quatsch! Wenn der Verein keine Freigabe gibt ist es egal welche Gründe es sind! Und wenn der Verein keine Freigabe gibt, ist dieser Spieler für die ganz Saison gesperrt!
Verfasst: Do Apr 03, 2008 23:58
von Boomy
Auch Quatsch! Ein Verein kann eine Freigabe nicht verweigern, nur weil ihm die Nase des Spieler nicht gefällt! Es müssen daher schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Das ganze gilt auch nur, bei einem Wechsel nach dem 03. Januar und vor dem 28.02. Erst nach dem 01.03. muss der abgebende Verein explizit eine Freigabe erteilen.
Zw. dem 03.01. und 28.02. gilt, dass die Freigabe als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Info durch die zuständige Stelle schriftl. widersprochen wird.
Steht alles fein säuberlich unter §7, Abs. 2 Wechselfristen in der BSO
Früher galt auch mal, dass der abgebende Verein seine Freigabe verweigern konnte, wenn der Spieler noch Schulden im Verein hatte, oder Ausrüstungsgegenstände noch nicht zurück gegeben hatte, etc.. Das wurde damit begründet, dass sich der Spieler durch eine Vereinswechsel nicht dessen Sportsgerichtbarkeit entziehen durfte (gem. §7, Abs. 3 BSO). Das wurde aber in BaWü nur 1 Jahr so parktiziert und dann wieder verworfen und bezieht sich jetzt wohl wieder nur auf rechtskräftige Verfahren!