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Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 14:24
von Benutzer 7414 gelöscht
Mannheim Bandits lehnen sich schön zurück, lachen alle aus, geben einen F#*k auf sportliches Verhalten und werden nach "oben" gereicht. Das Ganze ist ein Hinweis mehr darauf, wie sehr Coach Washington danach strebt, in Football-Deutschland Anerkennung zu finden. Das erforderliche Kleingeld für Marvin Washingtons "Projekt" sollte der Vorstand jedoch schon heute suchen.

Die Twister müssen sich nur überlegen, ob sie wirklich um den Aufstieg mitspielen wollen. Dann sollte man das ganze weiterverfolgen. Falls man noch nicht so weit ist GFL spielen zu wollen, dann belässt man es dabei. Gegen Mannheim Bandits spielen müssen Sie sowieso.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 14:44
von Muff Potter
nicht so schnell mein Freund vielleicht fällt ja einer Mannschaft Im Abstiegskampf kurzfristig innerhalt von weingen Stunden vor dem Spiel ein, dieses abzusagen. Denn da es kein Nachholtermin gibt (dieser ist ja schon mit HT:RNB belgt)wird das Spiel einfach nicht gewertet. Mannheim fehlen die Punkte und muss in die Reli. Dort verliert man gegen Plattling, die kurz vor dem Spiel ihre 5 finnischen Nationspieler bekommen, weil Nokia als Haupsponsor bei den Schwarzhabichten eingestiegen ist.

Jetzt träum weiter du Gelbfüßler!

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 15:45
von Benutzer 4721 gelöscht
Die Twister haben also Einspruch eingelegt. Das liest sich gut. Hoffentlich war er fristgerecht und formwirksam (§ 135 BSO) Jetzt müssen sie nur noch darauf achten, dass sich der Verband nicht zu viel Zeit für die Entscheidungsfindung nimmt. Es soll in unteren Ligen schon Konstellationen gegeben haben, in denen mit einer Einspruchsentscheidung (natürlich gegen die damals gültigen Verfahrensvorschriften) so lange abgewartet wurde, bis sie sportlich bedeutungslos geworden ist.

In der Sache sehe ich das wie der eine oder andere Vor-Schreiber: "Die spätere Korrektur, durch ein zweites Einladungsschreiben wurde dann nicht deutlich und rechtzeitig genug an die Spieler weitergeleitet." beseitigt das Verschulden der Bandits nicht, sondern bestätigt es. Daher sollten die Twister mal http://www.bandits-football.de/news+B6J ... zNDE_.html speichern oder sich ausdrucken. Wenn die Twister die Korrektureinladung rechtzeitig versendet haben, dann sollte der Verband um die Rechtsfolge des § 25 Ziffer 3 BSO kaum herumkommen können (man beachte die doppelte Verwendung des Konjunktivs).

Ich wünsche den Twister viel Erfolg in dieser Sache. Bleibt standhaft.


Für Interessierte:
§ 22 BSO Terminverlegungen
§ 25 BSO Strafumwandlung von Spielen
§ 91 BSO Einladung
§ 135 BSO Einspruch
und überhaupt der Abschnitt "Rechtsweg" §§ 132 bis 142 BSO

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 15:47
von Benutzer 4721 gelöscht
§ 22 BSO Terminverlegungen
Verlegung eines Termins kann die zuständige Stelle nur vornehmen, wenn verbandsseitiges Interesse oder höhere Gewalt vorliegen.
Verbandsseitiges Interesse wird bei Lizenzligen durch das AFVD Präsidium, bei unteren Ligen durch das jeweilige Landesverbandspräsidium definiert.
Spielverlegung bei Pflichtspielen ist ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Stelle untersagt.
Verlegen von Spieltagen oder Auswechslung des Gegners, neue Spieltage für ausgefallene Spiele sowie für Entscheidungsspiele sind spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen durch die zuständige Stelle mitzuteilen.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 15:52
von Benutzer 4721 gelöscht
§ 25 Strafumwertung von Spielen

1 Umwertung eines Spiels

Ein im Spielplan angesetztes Spiel wird umgewertet, wenn:
a. das Spiel nicht gespielt wurde
b. das Spiel abgebrochen wurde
c. nachträglich Umstände bekannt werden, die eine Umwertung notwendig machen

und ein Verein oder beide Vereine, dies zu verantworten haben.

2 Neuansetzung

Hat kein Verein dies zu verantworten, so ist das Spiel neu anzusetzen oder zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, wird das Spiel neutralisiert. Es erhält dann kein Verein Punkte.

3 Nachträgliche Korrektur des Spielergebnisses

Wird ein Spiel umgewertet, so erhält der Verein, zu dessen Gunsten eine Umwertung erfolgt, 2 : 0 Wertungspunkte und 20 : 0 Spielpunkte zugesprochen.
Haben beide Vereine die Umwertung zu verantworten, erhält keine Mannschaft die Punkte. In diesem Fall erfolgt eine Wertung mit 0 : 2 Wertungspunkten und 0 : 20 Spielpunkten gegen beide Mannschaften.

4 Schuldhafter Spielausfall

Handelt es sich bei dem umgewerteten Spiel um ein Spiel der Vorrunde und der auslösende Verein wird nicht aus der Liga gestrichen, so erhält der nichtauslösende Verein das Recht, das Rückspiel als Heimspiel auszutragen. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Umwertung schriftlich anzuzeigen.

5 Gründe, die ein Verein zu vertreten hat, die zur Umwertung führen, sind insbesondere:

a. verspäteter oder mangelhafter Aufbau des Spielfeldes oder bei Fehlen des Sanitätsdienstes auf dem Platz
b. Ausfall des Spiels
c. Weigerung, unter der ordnungsgemäß bestimmten Schiedsrichtercrew zu spielen
d. Teilnahme eines nicht spielberechtigten Spielers
e. Abbruch eines Spiels durch den Referee oder einer Mannschaft
f. Verspätetes Antreten, so dass das Spiel nicht ordnungsgemäß zu Ende geführt werden kann oder unsportliche Behinderung der Durchführung eines Pflichtspiels
g. schwerwiegender Verstoß gegen die Anti-Doping-Verordnung
h. Teilnahme einer gesperrten Person als Trainer oder Mannschaftsbetreuer
i. Unterschreiten der Mindestspielstärke
j. Rückzug einer Mannschaft vor Beendigung der Runde

Vereine müssen sich das Verhalten ihrer Mitglieder, Trainer, Spieler, Betreuer, Offiziellen und sonst am Spielbetrieb beteiligten Personen zurechnen lassen.

6 Nachweise und Begründung

Eine Mannschaft hat entlastende Informationen mit den dazugehörigen Nachweisen schriftlich binnen fünf Tagen nach der Absage bzw. dem eingetretenen Ereignis, das zur Umwertung führen kann, bei der zuständigen Stelle vorzulegen.
Begründet der Verein den Spielausfall mit Sportuntauglichkeit seiner Spieler, ist ein ärztliches Attest, welches die Spielunfähigkeit des Spielers bescheinigt und spätestens 3 Tage nach der Absage ausgestellt ist, der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die zuständige Stelle kann innerhalb von 24 Stunden nach der Absage die Vorlage eines Attests eines AFVD Verbandsarztes oder eines Amtsarztes verlangen.
Die Kosten dieses Attests hat der nachweispflichtige Verein zu tragen.
Verweigert es der Verein, dieses Attest vorzulegen, so gilt der Nachweis als nicht erbracht.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn nach Abzug der Anzahl der sportuntauglichen Spieler von der Anzahl der ausgestellten und gültigen Spielerpässe einer Mannschaft die Mindestspielerzahl der jeweiligen Spiel- und Altersklasse unterschritten wird.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 15:53
von Benutzer 4721 gelöscht
§ 91 Einladung

Der Heimverein hat die Pflicht, den Gegner bis spätestens 10 Tage vor dem Spiel schriftlich, mit genauer Orts-, Zeitangabe, Nottelefonnummer (Mobiltelefon) sowie verbindlicher Angabe der Trikotfarbe einzuladen. Ist die Einladung nicht erfolgt, und der Ligaobmann hat Spieltermin und Ort bekannt gegeben, ist anzureisen.
Eine Zweitschrift der Einladung ist zeitgleich dem jeweiligen Ligaobmann zuzusenden.
Die Nottelefonnummer ist am Spieltag ständig besetzt zu halten.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 15:55
von Benutzer 4721 gelöscht
§ 135 Einspruch

Gegen eine vom Ligaobmann gefällte Entscheidung kann Einspruch erhoben werden.
Der vollständige Einspruch ist innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung der Entscheidung mit Begründung und Scheck beim Ligaobmann einzulegen, der zunächst entschieden hat.
Der Einspruch ist nur zulässig wenn als Vorauszahlung auf die Verfahrensgebühren ein Scheck über 100 € (bei Lizenzligen 250€ ) beiliegt.
Hilft der Ligaobmann diesem Einspruch nicht ab, reicht dieser den Einspruch nach Prüfung der Zulässigkeitsanforderungen - mit Scheck - an die Berufungsinstanz weiter.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 15:59
von Urgestein
Muff Potter hat geschrieben:Jetzt träum weiter du Gelbfüßler!
BENSHEIM - Gelbfüßler? : Bundesland: Hessen. Regierungsbezirk: Darmstadt. Landkreis: Bergstraße

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 16:05
von Muff Potter
Urgestein hat geschrieben:
Muff Potter hat geschrieben:Jetzt träum weiter du Gelbfüßler!
BENSHEIM - Gelbfüßler? : Bundesland: Hessen. Regierungsbezirk: Darmstadt. Landkreis: Bergstraße
ist er nun pro oder contra Mannheim

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 16:19
von _pinky
Vatsug hat geschrieben:§ 22 BSO Terminverlegungen
Verlegung eines Termins kann die zuständige Stelle nur vornehmen, wenn verbandsseitiges Interesse oder höhere Gewalt vorliegen.
Verbandsseitiges Interesse wird bei Lizenzligen durch das AFVD Präsidium, bei unteren Ligen durch das jeweilige Landesverbandspräsidium definiert.
Spielverlegung bei Pflichtspielen ist ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Stelle untersagt.
Verlegen von Spieltagen oder Auswechslung des Gegners, neue Spieltage für ausgefallene Spiele sowie für Entscheidungsspiele sind spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen durch die zuständige Stelle mitzuteilen.
Wie wollen denn die Bandits um diesen Paragraphen herumkommen? Selbst mit offizieller Hilfe des AFVD-Präsidiums (als verbandseitiger Interessensgesellschaft) kommen die doch nie auf die mindestens 5 Tage vor dem Spieltermin. Wann will denn die zuständige Stelle zugestimmt haben?

Aua.

Da wäre es besser gewesen, den Holzgerlinger Platzwart zu schmieren, damit der den Kunstrasen überdüngt.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 16:50
von ATigersClaw
_pinky hat geschrieben:
Da wäre es besser gewesen, den Holzgerlinger Platzwart zu schmieren, damit der den Kunstrasen überdüngt.
Hahaha :)

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 17:14
von Bust3r
_pinky hat geschrieben:
Vatsug hat geschrieben:§ 22 BSO Terminverlegungen
Verlegung eines Termins kann die zuständige Stelle nur vornehmen, wenn verbandsseitiges Interesse oder höhere Gewalt vorliegen.
Verbandsseitiges Interesse wird bei Lizenzligen durch das AFVD Präsidium, bei unteren Ligen durch das jeweilige Landesverbandspräsidium definiert.
Spielverlegung bei Pflichtspielen ist ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Stelle untersagt.
Verlegen von Spieltagen oder Auswechslung des Gegners, neue Spieltage für ausgefallene Spiele sowie für Entscheidungsspiele sind spätestens bis zum Ablauf des fünften Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen durch die zuständige Stelle mitzuteilen.
Wie wollen denn die Bandits um diesen Paragraphen herumkommen? Selbst mit offizieller Hilfe des AFVD-Präsidiums (als verbandseitiger Interessensgesellschaft) kommen die doch nie auf die mindestens 5 Tage vor dem Spieltermin. Wann will denn die zuständige Stelle zugestimmt haben?

Aua.


Da wäre es besser gewesen, den Holzgerlinger Platzwart zu schmieren, damit der den Kunstrasen überdüngt.
ganze einfach mit diesem satz:
Begründet der Verein den Spielausfall mit Sportuntauglichkeit seiner Spieler, ist ein ärztliches Attest, welches die Spielunfähigkeit des Spielers bescheinigt und spätestens 3 Tage nach der Absage ausgestellt ist, der zuständigen Stelle vorzulegen.

die ganzen mannheimer rennen heute einfach zu ihrem arzt des vertrauens und lassen sich ein attest ausstellen, da heute ja erst der 2. tag nach der absage ist.
ob es dann rechtens war dass die 2.mannschaft gespielt hat ist dann wieder auslegungssache was man dann auch umgehen kann.

ob die atteste dann angezweifelt werden kann ist fraglich. ich denke mal nur vor gericht.
und da bleibt dann die frage wieviel das alles den twisters wert ist.
aber da sie meiner meinung nach eh nichts in der gfl reissen könnten und unten bleiben sollten ist es halt nur ne frage der ehre ob sie 1. oder 2. verlierer in der liga werden.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 17:34
von ATigersClaw
Bust3r hat geschrieben: und da bleibt dann die frage wieviel das alles den twisters wert ist.
aber da sie meiner meinung nach eh nichts in der gfl reissen könnten und unten bleiben sollten ist es halt nur ne frage der ehre ob sie 1. oder 2. verlierer in der liga werden.
Ich denke, dass es hier nicht allein um die Ehre der Twister geht, ob sie jetzt aufsteigen wollen würden oder nicht bzw. könnten oder nicht, sondern einfach darum, dass es ein Schuss vor den Bug gibt und ein Exempel statuiert wird, damit sowas in Zukunft nicht mehr passiert.

Sollte hier nichts passieren, läd das Ganze ja nur ein es nachzuahmen, da keine Konsequenzen gefürchtet werden.

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 18:03
von Benutzer 7414 gelöscht
Sehe es genauso. Allen Teams wird durch solche Aktionen mehr oder weniger geschadet. HT sollte Mannheim und den Verband in die Pflicht nehmen und die erf. Belege einsehen u. prüfen, unabhängig von der Entscheidung ob man aufsteigen will oder nicht.

Aber auf jeden Fall ist die ganze Sache ein super Trick der Mannheimer Banditen. Hut ab. :lol:
(nachmachen empfohlen)

Re: Gameday GFL 2 - Süd 18./19.06.11

Verfasst: Mo Jun 20, 2011 18:29
von Gudde_Laune
Aber auf jeden Fall ist die ganze Sache ein super Trick der Mannheimer Banditen. Hut ab.
Ein Marvin Washington ist mit allen Wassern gewaschen !!! :twisted: