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Verfasst: Mo Jun 02, 2008 10:38
von skao_privat
Die mussten aber auch bestimmte Regeln einhalten! In der BSO verankert. Dürfte ja jetzt ersatzlos gestrichen sein...

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 10:47
von Fighti
Nele hat geschrieben: sorry skao...auch ne zweischneidige aussage, da nfle spieler gar nicht sitzen mussten.
Und warum ? Weils einen entsprechenden Passus in der BSO gibt :wink:

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 11:02
von bugs bunny
@skao: Welchen Einfluß das auf die Marke GFL hat? Exakt keinen!

Hat es einen Einfluß auf die DFL gehabt, dass Rehakles die in irgendeiner Satzung beschriebene Ausländerregelung nicht kannte? Oder Trabertoni die Regelung der einsetzbaren Amateurspieler? Wohl kaum.

Wir werden hier auch nie zu einem Ergebnis kommen. Aber folgendes lässt sich doch wohl festhalten:

1. Das es ein Regelwerk gibt, dürfte wohl unstreitig wichtig sein (BS0).
2. Das die möglichst jeder Teilnehmer einer Liga kennen sollte, wäre auch wünschenswert, ist aber schon unwahrscheinlich.
3. Das die BSO auch bei Unkenntnis Anwendung findet, sollte auch klar sein. Sonst brauche ich kein Regelwerk.
4. Das eine Spielsperre von 1,5 Jahren (quasi Berufsverbot) für den Einsatz in einem Charitybowl - man wollte etwas Gutes tun und hat niemanden geschädigt - bei jedem aufrecht gehenden Mitteleuropäer, der mindestens noch einen IQ hat der höher ist als zwei Scheiben Toastbrot, kopfschütteln auslöst, sollte auch verständlich sein.

Wie wird es ausgehen? Keine Ahnung, aber ich hoffe im Sinne des fairen Sports.

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 11:17
von guard68
:lol:

Erinnert mich jetzt an früher und es sind keine schönen Erinnerungen :wink: :

Wer will was von wem woraus :lol:

und nun will Spass beim prüfen der Ansprüche :lol:

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 11:23
von skao_privat
bugs bunny hat geschrieben:
Wie wird es ausgehen? Keine Ahnung, aber ich hoffe im Sinne des fairen Sports.
Diesen Sinn gibt es nicht. Das ist ein Phantom, dass immer wieder gerne an den nichtvorhandenen Haaren herbei gezogen wird.

In Sachen Rehakles führte es dazu, dazu, dass in mindestens einem Verein jemand beauftragt wurde, sich genauestens mit diesem Thema zu befassen, damit man selbst nicht in dieses Fettnäpfchen tritt. (Im Ansatz galt gleiches für die Trapp-Nummer.) Weiß ich genau - kein Halbwissen ;-)

Ist halt so: erst muss einer auf die Schnauze fallen, bevor alle ihre Hausaufgaben machen.

1-3 kann voll zustimmen. 4 nur bedingt. Die Frage ist halt: was löst das Kopfschütteln aus? Für mich in erster Line, dass es mal wieder deutliche Defizite in Sachen 'Hausaufgaben' gibt. Wie schon vielfach gesagt: über die Dauer der Sperre lässt sich streiten. Was ja wohl auch passieren wird.

Die Frage die noch im Raum steht: was verbirgt sich denn hinter der Phrase 'Im Sinne des fairen Sports'. Das ist normalerweise ein Argument für die, deren IQ für zwei Toastscheiben reicht, aber nicht für den Belag dazwischen.

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 11:27
von MaLa
'Im Sinne des fairen Sports' bedeutet immer:
'so wie es die Regeln nicht hergeben aber ich es grade brauch/will'

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 11:44
von bugs bunny
skao_privat hat geschrieben: Das ist ein Phantom, dass immer wieder gerne an den nichtvorhandenen Haaren herbei gezogen wird.
Mal nicht persönlich werden. Was weißt du von meinen Haaren? :shock:

Im Sinne des fairen Sports würde ich mal eine Anleihe im Vertragsrecht nehmen, die es natürlich sinngemäß anzupassen gilt:

"Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten"

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 11:45
von Fighti
Der Vollständigkeit halber, Presseartikel aus dem Kölner Stadtanzeiger auch wenn da nichts neues drinsteht.

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 12:29
von piwi-dd
Sorry Bugs, aber eine Klausel aus dem Vertragsrecht ist nun mal nicht mit einer feststehenden Regelung der BSO vergleichbar. Die Klausel im Vertragsrecht setzt ja gerade voraus, dass es eine Kollision mit sonstigem Gesetzeswerk gibt. Im hier vorliegenden Fall ist die BSO de facto als eben dieses Gesetzeswerk anzusehen.

Bevor jetzt wieder ein besonders Kluger kommt: Ja natürlich müssen die Regelungen der BSO auch mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen kompatibel sein. Das wäre aber erst der zweite Prüfungsschritt.

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 12:32
von Nele
Insider II!!!!

wäre schön, wenn du mal was gehaltvolles dazu sagen könntest :wink:

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 12:34
von guard68
Nele hat geschrieben:Insider II!!!!

wäre schön, wenn du mal was gehaltvolles dazu sagen könntest :wink:
Der wird sich schön zurückhalten ;-) Das Thema ist für ihn ein Damoklesschwert :wink:

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 13:17
von freedom
piwi-dd hat geschrieben: Bevor jetzt wieder ein besonders Kluger kommt: Ja natürlich müssen die Regelungen der BSO auch mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen kompatibel sein. Das wäre aber erst der zweite Prüfungsschritt.
:roll: :roll: :roll:

Ne, der 1. Schritt des Verbandes muss sein, ob seine BSO mit den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen konform geht, oder steht der AFVD außerhalb der deutschen, europäischen Rechtsordnung.
Kann man doch in diesem Fall relativ schnell ändern, muss nur die 2 jährige Sperre als Maximalstrafe angeben und schon ist der Käse gegessen. Aber welcher Funktionär gibt schon gerne zu, dass er Fehler gemacht hat, zumal wenn er auch noch vom Fach ist.
Glaub übrigens auch nicht, dass der DSB es so toll findet, wenn er Mitgliedsverbände mit nicht rechtskonformen Statuten hat. :wink:

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 13:28
von MaLa
ah, welches deutsche gesetz besagt denn, dass die Teilnahme am unerlaubten Spielbetrieb nicht bestraft werden darf? Und es wurde doch schon mehrmals gesagt, ist natürlich etwas unschön, dass es hier ausgerechnet ein Charitygame war... Nur da unterscheiden die Regeln halt nicht.. Fremdes Trikot ist fremdes Trikot. Trotzdem liegt das Versäumnis beim Spieler/Team, nicht beim AFVD

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 13:33
von Nele
unerlaubter spielbetrieb :lol: :shock:
wer und was definiert das?!

Verfasst: Mo Jun 02, 2008 13:34
von guard68
Nele hat geschrieben:unerlaubter spielbetrieb :lol: :shock:
wer und was definiert das?!
Das hatte ich auch schonmal gefragt.