Re: Zu- und Abgänge 2014
Verfasst: Mo Apr 07, 2014 12:56
Wenn jetzt die Ukraine tatsächlich nicht als mit der EU assoziiert ist, die Russen aber explizit erwähnt sind: was machen wir jetzt mit Krimbewohnern????


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Ist dir ein Nicht-Amerikaner/-Kanadier/-Mexikaner/-Japaner bekannt, dem die Ausnahmeregelung nicht genehmigt wurde? Ich kann mich nur an Leute mit Double-Passport erinnern, US und was anderes, das auch ein A bedeutet hätte. Da gabs dann keine Ausnahmegenehmigung.koelschbloot hat geschrieben:Davon abgesehen dass es (mal wieder) Offtopic ist, ist die Diskussion wer zur EU gehört, assoziiertist und so weiter, doch total egal.
So wie die Regelung aktuell in der BSO steht, ist es dem Verband möglich, nach eigenem Gutdünken Ausnahmen zuzulassen und zu verbieten, ohne dafür objektiv kritisiert werden zu können.
Eine eindeutige, unmissverständliche Regelung die für alle ein objektiv überprüfbares Maß bei der Beurteilung von Einzelfällen bietet ist seitens des Verbandes doch gar nicht gewünscht, sonst würde man sie schaffen (es wäre einfach genug!!). Die Freiheit will man sich eben offenhalten.
Alle Tiere sind gleich, nur einige sind eben gleicher als andere, war so, ist so, bleibt so.
Ja: Letztes Jahr gab es in Köln einen Australier in der Offense Line, der ein A tragen musste. Meines Wissens hatte er keinen Double Passport, aber eben hochklassig College gespielt._pinky hat geschrieben: Ist dir ein Nicht-Amerikaner/-Kanadier/-Mexikaner/-Japaner bekannt, dem die Ausnahmeregelung nicht genehmigt wurde? Ich kann mich nur an Leute mit Double-Passport erinnern, US und was anderes, das auch ein A bedeutet hätte. Da gabs dann keine Ausnahmegenehmigung.
koelschbloot hat geschrieben:Ja: Letztes Jahr gab es in Köln einen Australier in der Offense Line, der ein A tragen musste. Meines Wissens hatte er keinen Double Passport, aber eben hochklassig College gespielt._pinky hat geschrieben: Ist dir ein Nicht-Amerikaner/-Kanadier/-Mexikaner/-Japaner bekannt, dem die Ausnahmeregelung nicht genehmigt wurde? Ich kann mich nur an Leute mit Double-Passport erinnern, US und was anderes, das auch ein A bedeutet hätte. Da gabs dann keine Ausnahmegenehmigung.
Micah Brown hatte letztes Jahr ein A._pinky hat geschrieben: Gabs nicht letztes Jahr diesen Ex-US-Nationalmannschafts-QB, der zusätzlich mit einem Costa Rica Pass ausgestattet war?
weiß man - und keiner der "Dresdner Australier" war auf nem US-College_pinky hat geschrieben:Weiß man das in Dresden?koelschbloot hat geschrieben:Ja: Letztes Jahr gab es in Köln einen Australier in der Offense Line, der ein A tragen musste. Meines Wissens hatte er keinen Double Passport, aber eben hochklassig College gespielt._pinky hat geschrieben: Ist dir ein Nicht-Amerikaner/-Kanadier/-Mexikaner/-Japaner bekannt, dem die Ausnahmeregelung nicht genehmigt wurde? Ich kann mich nur an Leute mit Double-Passport erinnern, US und was anderes, das auch ein A bedeutet hätte. Da gabs dann keine Ausnahmegenehmigung.
Die AustralierBarfly hat geschrieben:... Hat darauf jemand eine Antwort?
Warum müssen sie?Barfly hat geschrieben:Stellt sich also nun in dieser Aussi-Debatte die Frage: Haben die Dresdner Australier in einer professionell-strukturierten Liga gespielt (und das muss nicht zwingend ein US-College sein) oder haben sie es nicht!? Haben sie, müssten sie das "A" tragen, wenn nicht, dann nicht. Hat darauf jemand eine Antwort? Fallen professionelle Rugby-Spieler auch unter diese Regelung? Dürften ehemalige Rugby-Profis in einem amerikanischem College-Team spielen?
Also wollte auch mal meinen Senf dazu geben:Diesdas3000 hat geschrieben:Alter die Amis die japern die Mexikaner und die Kanadier sind die einzigen die ein A tragen müssen die anderen nicht egal was für ein Pass die haben![]()
Man hat sich schon mal Tot diskutiert
(http://www.afvd.de/download/BSO_2014_Stand_311213.pdf BSO Stand:07.04.2014)§68 Ausländerregelung
1 Definition
Ausländer im Sinne der Regelung ist, wer nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands ist.
2 Kennzeichnung
Spieler, die Ausländer sind, sind auf dem Spielerpass, dem Spielberichtsbogen und der Spielbekleidung mit einem "A" zu kennzeichnen.
3 Ausnahmen
Ausnahmen zu 1 regelt die Wettkampfkommission auf schriftlichen Antrag.
Die Wettkampfkommission kann insbesondere Ausnahmen erteilen für Spieler aus solchen Ländern, in denen es keine entwickelten Football-Strukturen gibt. Hierzu gehören nicht: USA, Kanada, Mexiko und Japan. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht zu 2 sind Spieler, die seit drei Jahren einen Jugendspielerpass besitzen und am Spielbetrieb über diesen Zeitraum teilgenommen haben. Die Nachweispflicht obliegt den Vereinen anhand des Spielberichtsbogens über den Landesverband. Wechselt der Jugendspieler nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung in den Erwachsenenbereich, so bleibt die Ausnahmegenehmigung bestehen.
Die Wettkampfkommission kann die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen.