Airblader hat geschrieben:Achtung: Das ist nicht mein "Hauptargument", sondern mein Entgegnen deines Hauptarguments.
*gähn* Schreib' doch bitte künftig was Du meinst, OK? Wenn es kein Hauptargument ist, schreib' was anderes als "Hauptargument", sondern "ich entgegne" oder sonstwas, damit man weiss was Du sagen willst. Sonst ist ja alles nur Kaffeesatzleserei bei Dir...
Airblader hat geschrieben:Auch wenn die Tickets "hinreichend spät" gekauft wurden, so ändert das gar nichts.
Eben war der Kaufzeitpunkt noch ein bzw. kein Hauptargument bzw. eine Entgegnung, nun spielt er keine Rolle. Entscheid' Dich doch bitte mal.
Airblader hat geschrieben:Auf dem Ticket mag vielleicht "Super Bowl XLV" gestanden haben,
Das hat da ganz sicher gestanden, also nix "mag vielleicht", das ist Fakt!
Airblader hat geschrieben:auf dem Bon meines XBOX-Controllers stand aber auch ne Nummer und die werde ich nie wieder bekommen, nachdem ich das Ding nun zurückgesendet habe und einen neuen bekommen werde. Was ich bekommen werde ist ganz einfach ein baugleicher Controller - und genauso bekommen die Fans (im Kompensationsangebot) ein Ticket für ein Spiel der selben Reihe, nämlich das Ticket für einen Super Bowl.
Du vergleichst wieder Äpfel (Super Bowl XLV, einmalig) mit Birnen (millionenfach baugleich hergestellten Controllern). Baugleiche Super Bowls gibt es nicht!
Airblader hat geschrieben:Überfordert es dich denn, über künftige Spiele nachzudenken?
Nö, überfordert bin ich sicherlich nicht. Künftige SBs sind schlicht unerheblich, deshalb klammere ich sie bewusst aus.
Airblader hat geschrieben:Aber das ist prinzipiell ein sehr guter Punkt. Man sollte also eigentlich in jedem Fall einzeln überprüfen, wann das Ticket denn überhaupt gekauft wurde. Das macht ja durchaus einen Unterschied.
Sollte man vielleicht, spielt bei einer Sammelklage ober wohl eher keine Rolle.
Airblader hat geschrieben:Und jetzt nehmen wir doch mal ganz exemplarisch und hypothetisch eine Person, die das Ticket vorher gekauft hat. Magst du für diesen Fall meine Frage beantworten?
Nein.
Airblader hat geschrieben:
Die Leute werden vor Gericht Schadenersatzforderungen durchbekommen. Aber nicht, weil sie SB XLV verpasst haben, sondern weil sie einen SB verpasst haben. Schlicht und ergreifend.
Also gibst Du mir ja recht, den Super Bowl XLV ist ja ein Super Bowl. Danke.
Airblader hat geschrieben:Football ist nunmal nur ein Sport. Auf Englisch: Deal with it.
Hier kommst Du wieder mit Äpfeln und Birnen. Football ist ein Sport, klar, die NFL (um die es hier ja geht) ist aber keine Sportliga und die Teams sind keine Sportmannschaften. So jedenfalls die Eigendefiniton der NFL in Verhandlungen mit den U.S.-Kartellwächtern, in denen sich die NFL selbst als Teil der Unterhaltungsindustrie definiert und explizit NICHT als Sportliga. Aber das wusstest du ja bestimmt bereits...
Airblader hat geschrieben:Vor Gericht geht es hier um nicht mehr oder weniger als eine Wertsache. Emotionen werden vor Gericht nicht bezahlt. Es geht hier um den Wert des Tickets, sowie entstandene Reisekosten und andere Unkosten. Und sollte jemand einen Nervenzusammenbruch deswegen gehabt haben, dann von mir aus auch noch um die Behandlungskosten. Aber das war es dann auch.
Mich beschleicht das Gefühl, dass Du von amerikanischem Recht nicht wirklich Ahnung hast, Stichwort emotional distress.
Airblader hat geschrieben:So wie ich dich im Moment verstehe würdest du jedem Einzelnen Fan wohl noch Millionen an Dollars zusprechen, weil sie immerhin den Super Bowl verpasst haben.
Da verstehst Du mich aber falsch, und das habe ich auch nirgends geschrieben. Leg' mir sowas bitte nicht in den Mund, OK? Ganz im Gegenteil, ich habe sogar aufgezeigt, wieviel die Sammelklage pro Kopf bringt, und das ist imo ziemlich wenig.
Airblader hat geschrieben:Diese Denkweise ist völlig krank, anders kann ich das gar nicht nennen. Wer derart von einem Sport abhängt, der hat ganz andere Probleme als ein verpasstes Spiel und sollte sich lieber mal in fachärztliche Hilfe begeben.
Siehe oben, das hast Du mir in den Mund gelegt.
Airblader hat geschrieben:P.S.: Nein, ich werde nicht immer nur "Super Bowl XLV" schreiben. Wenn es zu schwer für dich ist, zu verstehen, welchen Super Bowl ich gerade meine, dann atme tief durch und lies einfach nochmal. Ich setze ein Mindestmaß an Intelligenz beim Lesen von Beiträgen voraus.
Dann fass' Dir doch bitte mal an die eigene Nase, lies' meine beiträge richtig, leg' mir nix in den Mund und verurteile mich dann auf dieser Basis, OK?
Axo, ich habe übrigens Vorkenntnisse in amerikansichem Recht, und ja, du bist eine Luftpumpe. Aber Du bist ja höchstens 20, also haste noch ein paar Jährchen um Dir Wissen (!) anzueignen und zu realisieren, dass man bei amerikanischem Recht keine deutschen Maßstäbe anlegen darf. Aber Du kannst wahrscheinlich nicht anders.
@Anderl:
Gruß, da Corpse