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Verfasst: So Jun 22, 2008 12:29
von Michel
Ja servus Wurdy, gibt´s dich auch noch ?
Henry´s Sperre wurde von anderthalb Jahren auf 6 Wochen gekürzt. Nachdem Köln sowieso 5 Wochen Spielpause hat, fehlt er ihnen nur 2 Spiele.
Verfasst: So Jun 22, 2008 13:18
von Gaygantisch
man was für ein unsinniges gelaaber hier. er spielt wieder und gut is. habt ihr alle keine anderen sorgen?

wems nicht gefällt der soll doch vor`n bundesgerichtshof gehen. wundert mich nur das die "nutrition" noch nichts dazu geschrieben hatt!

Verfasst: So Jun 22, 2008 13:38
von Der Fremde
HüterII hat geschrieben:
Ein ordentliches Gericht kann in der Regel nicht über die Sache entscheiden. Dies liegt einfach daran das sie unsere Ordnungen nicht kennen.
Das ist so nicht ganz richtig, bzw. erweckt diese Aussage den Eindruck, als wären ordentliche Gerichte nicht zuständig.
Es ist grundsätzlich jedermanns Recht, ein ordentliches Gericht anzurufen.
Dass alle Mitgliedsvereine des ADFVD "ausschließlich" der Verbandsgerichtsbarkeit unterworfen sind, ist ein oft vorkommender Irrglaube. Sportvereine sind wie auch natürliche Personen grundsätzlich nur dem staatlichen Richter unterworfen und nur vorab können sie aufgrund ihres Mitgliedschaftsverhältnisses "gezwungen" werden, die Verbandsgerichtsbarkeit zu durchlaufen. Eine spätere Überprüfung vor ordentlichen Gerichten ist jedoch immer zulässig.
Das ordentliche Gericht kann durchaus prüfen, ob durch die Sportgerichtsbarkeit Mindestvoraussetzungen geltenden Rechts erfüllt sind. (z.B. rechtliches Gehör, Grundsatz des fairen Verfahrens, nachvollziehbare Auslegung der Verbandssatzung).
Verfasst: So Jun 22, 2008 14:46
von Benutzer 2265 gelöscht
Der Fremde hat geschrieben:
Das ordentliche Gericht kann durchaus prüfen, ob durch die Sportgerichtsbarkeit Mindestvoraussetzungen geltenden Rechts erfüllt sind. (z.B. rechtliches Gehör, Grundsatz des fairen Verfahrens, nachvollziehbare Auslegung der Verbandssatzung).
Hatte ich ja bereits geschrieben...
Verfasst: So Jun 22, 2008 17:03
von freedom
@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.
Dank an Der Fremde, dass ich anscheinend mit meiner Meinung beruhend auf gesundem Menschenverstand und etwas Rechtskenntnis

hier nicht allein stehe.
Verfasst: So Jun 22, 2008 19:16
von brooks
Herr Huber - Richter am obersten Bundes-Bso-Gerichtshof
Anarchie dem Football

Verfasst: So Jun 22, 2008 19:53
von Benutzer 2265 gelöscht
freedom hat geschrieben:@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.
Was hätten die CF denn schon vor einem ordentlichen Gericht machen können?
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Alles daher völlig klar und ohne Zweifel.
Der Rechtsweg in einem Verband dient auch dazu damit beide Seiten über die Geschehnisse Klarheit bekommen bzw. um offene Fragen zu klären die in irgendwelchen Stellungnahmen nicht beantwortet wurden.
Die Erlaubnis in der RVO dient letztlich dazu nicht etwas zu verhindern, sie dient dazu ggf. ein letztes Mal auf eine interne Einigung hinzuwirken. Das man letztlich nicht vermeiden kann das ein Verein einfach so vor Gericht zieht ist klar, ist aber der Sache ansich seltenst dienlich.
Verfasst: So Jun 22, 2008 19:56
von Der Fremde
HüterII hat geschrieben:
Hatte ich ja bereits geschrieben...
Nicht so wie es korrekt wäre,
Dein Aussage, dass ordentliche Gerichte nicht entscheiden können, weil sie die Ordnung nicht kennen, ist falsch - oder sagen wir es so: unseriös.
Michel hat geschrieben:
Henry´s Sperre wurde von anderthalb Jahren auf 6 Wochen gekürzt. Nachdem Köln sowieso 5 Wochen Spielpause hat, fehlt er ihnen nur 2 Spiele.
Aus diesem Grunde sind die 6 Wochen nur Kosmetik der unangemessenen 1 1/2 Jahre.
Eigentlich ging es nur darum, ihn für diese zwei Spiele aus dem Verkehr zu ziehen. Wie gesagt, die die Wochen nach den 2 Spielen sind in Kenntnis unwirksam, weil sie nicht zur Anwendung kommen und optische Kosmetik
Verfasst: So Jun 22, 2008 20:06
von MaLa
ah, woher hast du denn diese tollen insiderinformationen, dass es um die 2 Spiele ging?
Wieviel haben denn Dresden und Hamburg an Toby und den Falcons gezahlt, damit diese den Antrag nicht stellen? Und wie haben das denn die 3 Vereine und Toby dem AFVD erklärt, dass er sich nicht so pingelig haben soll, und es nur darum geht, die Spiele zu schieben.
Werden nun nach dieser unheimlichen Enthüllung Köln, Dresden und Hamburg für die nächsten 10 Jahre gesperrt und Toby kriegt Spielverbot in Deutschland? uiuiui Da kommt ja was auf uns zu, und all diese Enthüllungen durch den Fremden. Ich wittere Ruhm, Geld und Ehre für den Entdecker dieses Footballskandals.
(btw: was ist nun mit der "Gnadengesuch darf die Strafe maximal halbieren"-Regel?)
Verfasst: So Jun 22, 2008 20:17
von guard68
HüterII hat geschrieben:freedom hat geschrieben:@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.
Was hätten die CF denn schon vor einem ordentlichen Gericht machen können?
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Alles daher völlig klar und ohne Zweifel.
Der Rechtsweg in einem Verband dient auch dazu damit beide Seiten über die Geschehnisse Klarheit bekommen bzw. um offene Fragen zu klären die in irgendwelchen Stellungnahmen nicht beantwortet wurden.
Die Erlaubnis in der RVO dient letztlich dazu nicht etwas zu verhindern, sie dient dazu ggf. ein letztes Mal auf eine interne Einigung hinzuwirken. Das man letztlich nicht vermeiden kann das ein Verein einfach so vor Gericht zieht ist klar, ist aber der Sache ansich seltenst dienlich.
Ich hab jetzt keine Insiderinfos von den Falcons weil ich mich aus dem politischen Mist raushalte.
Logisch betrachtet:
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Genau deswegen stinkt die Sache zum Himmel. Warum sollte der AFVD - wenn alles so korrket ist - auf 2 Spiele sperre zurückrudern ? Weil der AFVD die Falcons so besonderes mag ? Wohl kaum.
Das ganze ist doch ein ausgemachter Kuhhandel. Was wir hier sehen ist nur die Spitze des Eisberges, leider werden wir wohl auch nicht mehr erfahren.
Ich bin mir sicher das es noch mehr Faktoren gibt und die Falcons wenn diese Rechtswege beschritten hätten es nicht zum Wohl des AFVD ausgegangen wäre. Leider hätte dieser Weg den Falcons zuviel Zeit gekostet und der AFVD wohl aufgrund dessen den Kuhhandel angeboten hat.
Dem AFVD ist es wohl ganz egal wer nachher in der Relegation steht und hätte normalerweise das Strafmaß voll vollziehen müssen.
Wie gesagt - wir werden nie erfahren was wirklicht dahinter steckt. Aber das was HütterII uns weissmachen will ist wohl nicht so korrekt.
Die Einwände mit der BSO erinnert mich jetzt an die Kirche im Mittelalter. Ja, kein Wissen an Aussenstehende preisgeben. Ein simpler Passus im Pass und schon hat man sich aus der Affäre gezogen.
Ich hab in meiner ganzen aktiven Laufbahn nie eine BSO gesehen und das geht wohl den meisten so.
Anstatt hier aktiv mit den Vereinen mitzuarbeiten wift man IHnen 3 Ausgaben hin. Ich hoffe das die neusten Ausagen auch pünktlich zum unterschreiben der neuen Pässe vorliegen

Verfasst: So Jun 22, 2008 22:41
von Charly Manske
Verfasst: So Jun 22, 2008 23:53
von skao_privat
Der AFVD besitzt eben in manchen Dingen eben noch den Status von Bananenrepubliken.
Alle sind froh wegen wegen Toby GHenry. KEiner ärger sich bezügllich der Einstellung bzüglich der internen Regelungen (8Ene Farce, bin mal gespannt, wann sie 'knallhart' durchziehen... . Der Fairness halber hat inwischen jeder Poplel-regelverstoßer en Anrecht auf 'Gnade'. Statt ein Spiel Sperre gibt es jetzt auf dem Gnadenweg nur das Verbot beim ick-Off mitzuwirken... . Warum hat ein Spieler kein Recht ncah dieser Art von Gnade zu fragen?
Banana Republic, SETPIC ISLE..
Verfasst: Mo Jun 23, 2008 00:01
von Boro
HüterII hat geschrieben:freedom hat geschrieben:@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.
Was hätten die CF denn schon vor einem ordentlichen Gericht machen können?
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Alles daher völlig klar und ohne Zweifel.
Der Rechtsweg in einem Verband dient auch dazu damit beide Seiten über die Geschehnisse Klarheit bekommen bzw. um offene Fragen zu klären die in irgendwelchen Stellungnahmen nicht beantwortet wurden.
Die Erlaubnis in der RVO dient letztlich dazu nicht etwas zu verhindern, sie dient dazu ggf. ein letztes Mal auf eine interne Einigung hinzuwirken. Das man letztlich nicht vermeiden kann das ein Verein einfach so vor Gericht zieht ist klar, ist aber der Sache ansich seltenst dienlich.
Ich stelle mal meine Behauptung auf:
Ihr habt das Starfmaß drastisch auf 2 Spiele reduziert, da ihr ganz genau wisst, dass die Strafe vor einem ordentlichem Gericht keinen Halt hat. Die Strafe rein logisch betrachtet richtet sich gegen der Spieler - also eine Bestrafung für dessen Fehlverhalten. Tatsächlich hat der Spieler nie eine Einsicht in die BSO bekommen, selbst wenn stünde die Sprachbarriere noch im Weg und 2. hat sich ja während der ganzen Diskussion rausgestellt - hast Du ja schließlich selber gesagt - dass der theoretische Weg, wie Ihr ihn eingeschlagen habt, überhaupt nicht funktioniert bzw. auch nicht im Einflussbereichs des Spielers liegt.
Und jetzt nicht tu nicht so, als ob alles rechtliche reine Internas wären auf die nie ein Gericht Einfluss hätte, da es nicht das erste Mal wäre das jemand den Rechtsweg gegen Euch wirksam eingesetzt hätte - oder willst Du das auch bestreiten!?
Verfasst: Mo Jun 23, 2008 00:30
von piwi-dd
Boro hat geschrieben:Ich stelle mal meine Behauptung auf:
Ihr habt das Starfmaß drastisch auf 2 Spiele reduziert, da ihr ganz genau wisst, dass die Strafe vor einem ordentlichem Gericht keinen Halt hat.
Wenigstens hast Du es ja als Behauptung Deinerseits bezeichnet. Wenn das alles so glasklar ist und die CF diverse Juristen daran gesetzt haben, dann frage ich micht doch, warum sie nicht einfach vor ein ordentliches Gericht gezogen und gegen diesen Passus in der BSO vorgegangen sind. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung und ab geht der Spaß.
Nur um es klar zu stellen: Ich finde die Entscheidung im Gnadenweg in Ordnung. Ich kann nur nicht verstehen, dass das ganze Gehate jetzt munter weiter geht. Gerade die Herrschaften, die in irgendeiner Form in einem Football-Verein organisiert sind, sollten sich mal lieber den Schaum vom Mund abwischen und in ihrem Verein tätig werden. Wenn der Passus der BSO stört, dann kann über den jeweiligen Landesverband ein Änderungsantrag für die BSO 2009/2010 gestellt werden. Das Geflame hier bringt niemanden weiter.
Die Strafe rein logisch betrachtet richtet sich gegen der Spieler - also eine Bestrafung für dessen Fehlverhalten. Tatsächlich hat der Spieler nie eine Einsicht in die BSO bekommen, selbst wenn stünde die Sprachbarriere noch im Weg
Sagt Dir das Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" etwas? Es ist verdammt nochmal die Pflicht jedes Vereins und auch jedes Spielers, sich über die Regelungen in der BSO zu informieren. Ich habe das schon mal ganz am Anfang dieses Threads geschrieben: Einer wie Toby Henry ist nun schon oft genug innerhalb des europäischen und deutschen Spielsystems tätig gewesen. Er muss wissen, dass er nicht mal so einfach mitten in der Saison ein anderes Trikot überstreifen darf. Wenigstens hätte er sich erkundigen müssen, ob so etwas in der BSO geregelt ist und was da steht. Soviel Eigenverantwortung muss einfach eingefordert werden.
Verfasst: Mo Jun 23, 2008 09:13
von barcadragon
Sollten die Vereine, gerade im Verhältnis zu ihren Importen, nicht einer gewissen Fürsorgepflicht/Verantwortung nachkommen (müssen)? Sprachbarriere hin oder her.