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Verfasst: Mi Nov 02, 2005 11:16
von piwi-dd
pantherfan_xxxl hat geschrieben:Das Eigentumsrecht am Haus geht sogar soweit, das man bei vorhandener Gemeinschaftsanlage (Sat oder Kabel) die installation von individuellen Sat-Schüsseln untersagen darf ;-). Die Informationsfreiheit des Einzelnen darf an dieser Stelle zumutbar eingeschränkt werden.
Die Rechtsprechung ist mir durchaus bekannt. Aber nochmal: Für den Mietvertrag ist es zunächst ziemlich unerheblich, welche Verträge der Hauseigentümer mit dem Kabelanbieter geschlossen hat. Zu fragen ist nur, ob ein funktionierender Kabelanschluss Bestandteil des Mietvertrages ist.

Ist die Kabelgebühr in der Miete enthalten und sind einzelne Programme nicht verfügbar, dann wäre über eine Mietminderung nachzudenken. Wird die Kabelgebühr dagegen nur über die Nebenkosten abgerechnet, dann wird es mit der Mietminderung schon schwieriger.

Wie gesagt: Das Modell in NRW ist mir eher weniger geläufig. Hierzulande schließt der Mieter direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag. Der Vermieter hat damit nichts zu tun und somit sind auch Mietminderungen deswegen ausgeschlossen.

BTW: Was machen eigentlich die ganzen Mieter mit dem teueren Pflichtkabelanschluss, wenn sich DVB-T flächendeckend durchsetzt?

Ach ja ... wir sind ein klein wenig off topic... :wink:

Verfasst: Mi Nov 02, 2005 11:31
von pantherfan_xxxl
piwi-dd hat geschrieben:Zu fragen ist nur, ob ein funktionierender Kabelanschluss Bestandteil des Mietvertrages ist. ...
BTW: Was machen eigentlich die ganzen Mieter mit dem teueren Pflichtkabelanschluss, wenn sich DVB-T flächendeckend durchsetzt?
Letzte Antwort wg OffTopic:

Natürlcih ist das abhängig von den Regelungen in dem Mietvertrag (bei den üblichen Vordrucken steht der Passus mit der "Gemeinschaaftsantenne" drin) und den Verträgen der Kabelgesellschaften. Die unterscheiden sich nunmal auch regional und von Anbieter zu Anbieter.

Ansonsten bleibt dem Mieter nur das Zahlen (sofern Kabelanschluß etc im Mietvertrag als umlagefähige Nebenkosten aufgeführt werden) ;-)

Verfasst: Mi Nov 02, 2005 11:49
von DeMingo
also ich seh das mit der mietminderung doch etwas differenzierter..
ich meine mit der momentan bei uns installierten hausanlage kann man ja alle "normalen" programme schauen...nur halt die ish digital sport programme nicht, deswegen würde ich als eigentümer, und so wird sich auch mein eigentümer gebärden, einen teufel tun und eine neue anlage installieren lassen nur damit ein mieter von 24 zufrieden sein digital tv sehen kann...ich meine die argumentation des hauseigentümers liegt doch auf der hand "alle anderen können doch auch alles sehen, wenn sie da nen sonderwunsch haben ist das doch nicht mein problem" ist das jetzt sein prolem??

Verfasst: Mi Nov 02, 2005 13:13
von end68
pantherfan_xxxl hat geschrieben:
end68 hat geschrieben:Also mein NASN war auch zum So abend nicht verfügbar
Wenn dein angegebener Wohnort stimmt: Köln rechtrheinisch war NASN einwandfrei (51107)
Glücklicher. Bei mir (50823) ist noch nicht mal der Sender verfügbar, d.h. ich habe auch kein NASN in der Senderliste. Selbst manuelle Suche hat bis dato nix gebracht. Vielleicht ist auch der Receiver malle!? Mal sehen was der Techniker morgen sagt, werde Euch informieren.

Verfasst: Do Nov 03, 2005 04:33
von Fighti
pantherfan_xxxl hat geschrieben:Das Eigentumsrecht am Haus geht sogar soweit, das man bei vorhandener Gemeinschaftsanlage (Sat oder Kabel) die installation von individuellen Sat-Schüsseln untersagen darf ;-). Die Informationsfreiheit des Einzelnen darf an dieser Stelle zumutbar eingeschränkt werden.

Übrigens: als Hauseigentümer mit Mietern darf man sich mit sowas rumschlagen ;-).
Deshalb ging mir diese Diskussion "NASN per Kabel ist scheiße, per Satellit könnt es jeder kriegen" gegen den Strich, wenn man so wie ich recht zentral in Hamburg lebt, kann ich warten bis ich schwarz bin, bis ich mir hier ne Sat-Antenne an den Balkon schrauben darf...

Verfasst: Do Nov 03, 2005 11:11
von Peter
@Fighti

Genau so sieht es aus! Bei den meisten Wohnungsbaugesellschaften dürfte das Schüssel anbringen untersagt sein. Und man muß auch ehrlich sagen: Wohnblocks, an denen jeder Balkon mit einer Schüssel "verziert" ist, sehen irgendwie auch komisch aus.

Bei meinen alten Vermieter wurde es auch elegant mit dem Kabel-TV gelöst. Als der "Wohnpark" gebaut wurde, hat Kabel Deutschland jede der 300 Wohnungen verkabelt und aus die Maus. Die Kabelgebühren waren dann mit einem Anteil von Ca. 10 DM (!) / Monat in den Nebenkosten enthalten. Jeder Mieter hatte also automatisch Kabel-TV und so gab es auch keine Diskussionen.

Verfasst: Do Nov 03, 2005 12:12
von piwi-dd
@Peter

Ich weiß nicht, was an dieser Form der "Kabelzwangsbeglückung" galant sein soll. Es ist und bleibt ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dieser wird aber derzeit von den Gerichten noch als gerechtfertigt angesehen.

Die Kabelgesellschaften wissen ganz genau, dass ihnen der Satellit haushoch überlegen ist. Leider setzen sich auch die Satblock-Verteilungen für ganze Häuser und Häuserzeilen (1 Schüssel für zig Wohnungen) noch nicht so ganz durch.

Aber es gibt ja auch ganz "intelligente" Lösungen für Schüsseln. Da ist z.B. eine kleine Schüssel in einer Balkonlampe versteckt oder man kann auch Satellit über eine "umgedrehte" Schüssel auf dem Balkon empfangen. Alles von außen nicht sichtbar und damit nicht beeinträchtigend.

Verfasst: Do Nov 03, 2005 12:17
von guard68
@Peter

Ich weiß nicht, was an dieser Form der "Kabelzwangsbeglückung" galant sein soll. Es ist und bleibt ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dieser wird aber derzeit von den Gerichten noch als gerechtfertigt angesehen.
....
Da irrst du dich aber denn:
Bei meinen alten Vermieter wurde es auch elegant mit dem Kabel-TV gelöst. Als der "Wohnpark" gebaut wurde, hat Kabel Deutschland jede der 300 Wohnungen verkabelt und aus die Maus. Die Kabelgebühren waren dann mit einem Anteil von Ca. 10 DM (!) / Monat in den Nebenkosten enthalten.
Das heisst jeder Mieter wusste bevor er einzieht das hier ein Kabelzwang vorliegt. Es hat ihn niemand gezwungen einzuziehen.

Verfasst: Do Nov 03, 2005 12:27
von Fighti
Naja, der Stadtteir hier wurd schon vor knapp 30 Jahren zwangsverkabelt, 3 Hochhäuser in unmittelbarer Nähe werfen einen Funkschatten, so dass keiner das Signal vom Fernsehturm reinkriegt... Ergo alle per Kabel :wink:

Verfasst: Do Nov 03, 2005 13:21
von piwi-dd
guard68 hat geschrieben:
@Peter

Ich weiß nicht, was an dieser Form der "Kabelzwangsbeglückung" galant sein soll. Es ist und bleibt ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dieser wird aber derzeit von den Gerichten noch als gerechtfertigt angesehen.
....
Da irrst du dich aber denn:
Bei meinen alten Vermieter wurde es auch elegant mit dem Kabel-TV gelöst. Als der "Wohnpark" gebaut wurde, hat Kabel Deutschland jede der 300 Wohnungen verkabelt und aus die Maus. Die Kabelgebühren waren dann mit einem Anteil von Ca. 10 DM (!) / Monat in den Nebenkosten enthalten.
Das heisst jeder Mieter wusste bevor er einzieht das hier ein Kabelzwang vorliegt. Es hat ihn niemand gezwungen einzuziehen.
Sorry, aber Deine Definition von informationeller Selbstbestimmung ist falsch. Die besagt nämlich, dass jeder einzelne frei und ohne Zwang entscheiden kann, aus welchen allgemein zugänglichen Quellen er sich informiert. Und das ist wohl bei einer Wohnung, wo nur Kabel anliegt, nicht der Fall.

Wie gesagt, derzeit wird dies von den Gerichten bis hin zum BGH als rechtmäßig angesehen. Damit ist es juristisch sauber, aber andere Meinungen sind durchaus zulässig.

Verfasst: Do Nov 03, 2005 13:24
von Peter
piwi-dd hat geschrieben:@Peter

Ich weiß nicht, was an dieser Form der "Kabelzwangsbeglückung" galant sein soll. Es ist und bleibt ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dieser wird aber derzeit von den Gerichten noch als gerechtfertigt angesehen.
Nö, ist es nicht. Informationsvielfalt ist über Kabel gegeben, deswegen müßen die Kabelnetzbetreiber bestimmte Sender auch kostenfrei einspeisen. - Man kann doch einen Hauseigentümer nicht dazu zwingen, daß sein Haus verschandelt wird. Der Nächste rückt dann mit einer 120 er Schüssel an, um seiner Selbtbestimmung nach zu kommen, der nächste montiert aufs Dach eine 11 Meter hohe Funkantenne und der neue Nachbar vom Land bringt seine Kuh mit :D

Desweiteren steht es ja jedem Mieter zu, sich eine Wohnung zu suchen, wo er eine Schüssel betreiben kann.

Verfasst: Do Nov 03, 2005 13:47
von guard68
guard68 hat geschrieben:
@Peter

Ich weiß nicht, was an dieser Form der "Kabelzwangsbeglückung" galant sein soll. Es ist und bleibt ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dieser wird aber derzeit von den Gerichten noch als gerechtfertigt angesehen.
....
Da irrst du dich aber denn:
Bei meinen alten Vermieter wurde es auch elegant mit dem Kabel-TV gelöst. Als der "Wohnpark" gebaut wurde, hat Kabel Deutschland jede der 300 Wohnungen verkabelt und aus die Maus. Die Kabelgebühren waren dann mit einem Anteil von Ca. 10 DM (!) / Monat in den Nebenkosten enthalten.
Das heisst jeder Mieter wusste bevor er einzieht das hier ein Kabelzwang vorliegt. Es hat ihn niemand gezwungen einzuziehen.
Sorry, aber Deine Definition von informationeller Selbstbestimmung ist falsch. Die besagt nämlich, dass jeder einzelne frei und ohne Zwang entscheiden kann, aus welchen allgemein zugänglichen Quellen er sich informiert. Und das ist wohl bei einer Wohnung, wo nur Kabel anliegt, nicht der Fall.

Wie gesagt, derzeit wird dies von den Gerichten bis hin zum BGH als rechtmäßig angesehen. Damit ist es juristisch sauber, aber andere Meinungen sind durchaus zulässig.
Mag sein das meine Definition falsch ist, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir wenn ich in eine Wohnung ziehe wo mir VORHER bekannt das das in dieser Wohnung Kabel zum Mietvertrag gehört und ich keine Satelittenschüssel anbringen darf, fehlt mir doch nach die Berechtigung im Nachhinein dagegen zu klagen.

*G* Vielleicht hab ich wegen mangelnden Verständnisses meine REchtsklausur gerade so mit 53 Pkt. bestanden :lol:

Verfasst: Do Nov 03, 2005 13:50
von piwi-dd
guard68 hat geschrieben:*G* Vielleicht hab ich wegen mangelnden Verständnisses meine REchtsklausur gerade so mit 53 Pkt. bestanden :lol:
Wobei hast Du denn ne Rechtsklausur geschrieben?

Verfasst: Do Nov 03, 2005 13:57
von Peter
@Guard

Siehst Du richtig! In Hamburg war es auch mal Mode, direkt an den Flughafen zu ziehen, weil da die Mieten wg. der Lärmbelästigung niedrig sind, um dann postwendent wg. Beschneidung des Persönlichkeitsrechts auf Ruhe den Flughafen, den Vermieter und die Stadt zu verklagen :D

Verfasst: Do Nov 03, 2005 16:22
von piwi-dd
@Peter und Guard68

Das kann in der Tat schon ein Problem werden - am Flughafen ebenso wie in der verkabelten Wohnung.

Ziehe ich zum Flughafen und wird da später eine neue Landebahn gebaut, dann kann ich mich gegen die zusätzlichen Lärmemissionen wehren.

Ist mein Haus zwangsverkabelt und wird dort beispielsweise nicht das später hinzu gekommene Digitalangebot eingespeist, dann tangiert das meine informationelle Selbstbestimmung.