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Verfasst: Do Mär 01, 2007 18:02
von damien
also bis zum september warten bis ihr lackiert :lol:
und solange so rumrennen wie die jungs auf dem foto. aber ich glaub auch eher, dass das jugend is, guckt euch dochmal den vorne inner mitte an, mit dem gelben helm, wie groß is der? 1,10 m ???

Verfasst: Do Mär 01, 2007 18:20
von JoeWeider
JSeau55 hat geschrieben:
Stimmt so nicht. Eine Garantie ist ein unbedingtes Leistungsversprechen, welches oft zu Marketingzwecken freiwillig vertraglich zusätzlich integriert wird. Es gibt nur wenige Ausnahmen, indem der Hersteller/ Händler eine Garantie geben muss, meines Wissens derzeit nur bei Lebensmitteln.

Da eine Garantie unbedingt ist, kann der Hersteller/ Händler auch keine Rechtfertigungsgründe aufführen, sich also nicht exkulpieren.

Unabhängig davon gibt es noch die Gewährleistungspflicht, die gesetzlich u.a. bei Werkverträgen vorgeschrieben ist. Und eine negative Abweichung von gesetzlichen ( Verbraucher schützenden ) Vorschriften sind nicht gestattet.
sicher können wir stundenlang über gewähleistungsrechte fachsimpeln, nur versteht uns dann keiner! :wink: denn auch hier neben mir steht der palandt (das fiese nazi-buch :evil: )
ich finde ich hab das mal ganz schön verständlich für nicht rechtsgelehrte runtergebrochen, oder? und inhaltlich war es nicht falsch!

Verfasst: Fr Mär 02, 2007 09:09
von Sergio#8
Also jetzt mal ehrlich wenn der Helm lackiert werden muss, muss er das halt....ist doch Wurscht ob er Garantie hat oder net.... :lol: :lol:

Verfasst: Fr Mär 02, 2007 15:19
von JSeau55
@JoeWeider

Ok, können wir so stehen lassen, dachte aber, wenn du schon den Klugscheisser Modus anschmeißt, dann mit Zivilrecht I, Schuldrecht für Football-Amateure :wink: :D :lol: :lol:

Naja, Sergio #8, so wurscht wäre mir das im Streitfalle eben nicht. Ansprüche, bzw. Ersatzleistungen aus einer Garantie sind einfacher einzuklagen, bzw. einzufordern als bei einem Sachmangel der unter die Gewährleistung fällt :idea: :!:

Verfasst: Fr Mär 02, 2007 16:25
von Sergio#8
Ja einerseits geb ich dir/euch ja recht aber mal ehrlich wenn ein helm lackiert werden muss dann hat er schon paar jährchen hintersich und ich denk da ist dann Gewährleistungtechnisch eh nix mehr zu mach...so meinte ich das.
:idea: :idea:

Verfasst: Sa Mär 03, 2007 14:13
von Highnen
Was ist denn mit Spielern, die mehr mit "Köpfchen" arbeiten...?

Da sieht der Helm schon nach einer Saison aus als wäre er mit einer Hilti in Berührung gekommen.

Dann ist das mit der Garantie so eine Sache.


Aber mal was anderes: Wie sieht es denn mit der Gewährleistung aus, wenn man die Sachen in Amiland kauft? Gilt deren Garantie auch hier? Bei uns im alten Europa ist das ja schon schwierig. Oder haben alle EU-Länder die gleiche Gewährleistungszeit? Ich denke da z.B. an einen Einkauf bei den Nachbarn in Holland.

Die Lösung: Kauft euch einfach in jedem Jahr einen neuen Helm. Ich kenne O-Liner, die machen sowas. Manchmal auch zwei oder drei mal... :D

Verfasst: Sa Mär 03, 2007 15:42
von Lasmiranda Dennsiwillja
Die Lösung: Kauft euch einfach in jedem Jahr einen neuen Helm. Ich kenne O-Liner, die machen sowas. Manchmal auch zwei oder drei mal...
Ich habe grade noch mit so einem telefoniert!

Nänä, Sachen gibts...

Verfasst: Sa Mär 03, 2007 16:36
von JSeau55
Highnen hat geschrieben: Aber mal was anderes: Wie sieht es denn mit der Gewährleistung aus, wenn man die Sachen in Amiland kauft? Gilt deren Garantie auch hier? Bei uns im alten Europa ist das ja schon schwierig. Oder haben alle EU-Länder die gleiche Gewährleistungszeit? Ich denke da z.B. an einen Einkauf bei den Nachbarn in Holland.
Das deutsche Gewährleistungsrecht/ Verbraucherschutzrecht gilt nur in Deutschland. Wer sich also etwas bei Eastbay bestellt und es zerbricht beim 1. Training in 1000 Teile muss sich ein amerikanisches Gericht suchen, welches sich für den Fall zuständig fühlt ( Ja, die spinnen die Amis :lol: :lol: ) und dann klagen. Da amerikanische Firmen jedoch viel mehr Geld verlieren können aufgrund von Produkthaftung ( ich wusste nicht, dass man von Rauchen Krebs kriegt, dass ich meinen Kanarienvogel nicht in der Mikrowelle aufwärmen kann, dass ich während der Fahrt im Wohnmobil hinten keinen Kaffee kochen sollte usw. :lol: :lol: ) sind amerikanische Produkte meistens von einer sehr guten Qualität und einer sehr ausführlichen Bedinungsanleitung :lol:

Wie genau die derzeitige Regelung in den Niederlanden aussieht weiß ich nicht, jedoch ist man langfristig bemüht, im Rahmen der EU-Gesetzgebung Eu-weite Standarte zu kodifizieren. Wenn die Niederlande derzeit kein/ oder ein kürzeres Gewährleistungsrecht hat ( oder ohne die 6-Monatige Beweislastumkehr ) hat man halt Pech gehabt. Klagen müsste man aber in den Niederlanden mit einem niederländischen
Anwalt, oder einem deutschen Anwalt, der für das zuständige Gericht in den NL eine Zulassung hat-> was im Zweifel jem. stark davon abhält zu klagen :!:

Verfasst: So Mär 04, 2007 13:40
von comet43
Mal zum Stylen zurück, was ist für die Saison 2007 eigentlich ein Must-have?

Verfasst: So Mär 04, 2007 13:56
von schoko
schuhe in bzw mit teamfarben !

Verfasst: So Mär 04, 2007 14:16
von Vegeta79
comet43 hat geschrieben:Mal zum Stylen zurück, was ist für die Saison 2007 eigentlich ein Must-have?
Getönt-verspiegeltes Eye-Shield
Handschuhe in Teamfarben
Schuhe mit Schraubstollen

Darst zwar dann nicht spielen, siehst aber verdammt gut aus!

Verfasst: So Mär 04, 2007 18:08
von footballstar_#45
Mal zum Stylen zurück, was ist für die Saison 2007 eigentlich ein Must-have?
Auf alle Fälle Sachen von Under Armour :wink:

Verfasst: So Mär 04, 2007 18:59
von skao_privat
da mecker noch einer über die Footballregeln ;-)

http://magazine.web.de/de/themen/sport/ ... 09942.html

Verfasst: So Mär 04, 2007 20:40
von damien
1" bizeps bands von under armour

Verfasst: So Mär 04, 2007 21:09
von Highnen
JSeau55 hat geschrieben: Das deutsche Gewährleistungsrecht/ Verbraucherschutzrecht gilt nur in Deutschland. Wer sich also etwas bei Eastbay bestellt und es zerbricht beim 1. Training in 1000 Teile muss sich ein amerikanisches Gericht suchen, welches sich für den Fall zuständig fühlt ( Ja, die spinnen die Amis :lol: :lol: ) und dann klagen. Da amerikanische Firmen jedoch viel mehr Geld verlieren können aufgrund von Produkthaftung ( ich wusste nicht, dass man von Rauchen Krebs kriegt, dass ich meinen Kanarienvogel nicht in der Mikrowelle aufwärmen kann, dass ich während der Fahrt im Wohnmobil hinten keinen Kaffee kochen sollte usw. :lol: :lol: ) sind amerikanische Produkte meistens von einer sehr guten Qualität und einer sehr ausführlichen Bedinungsanleitung :lol:

Wie genau die derzeitige Regelung in den Niederlanden aussieht weiß ich nicht, jedoch ist man langfristig bemüht, im Rahmen der EU-Gesetzgebung Eu-weite Standarte zu kodifizieren. Wenn die Niederlande derzeit kein/ oder ein kürzeres Gewährleistungsrecht hat ( oder ohne die 6-Monatige Beweislastumkehr ) hat man halt Pech gehabt. Klagen müsste man aber in den Niederlanden mit einem niederländischen
Anwalt, oder einem deutschen Anwalt, der für das zuständige Gericht in den NL eine Zulassung hat-> was im Zweifel jem. stark davon abhält zu klagen :!:
Na, dass war aber mal ausführlich. Dann also doch lieber auf Headbutts verzichten und mit "Köpfchen" spielen.