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Verfasst: Mo Jul 21, 2008 21:01
von WR #83
@ww54: war auch eher an die Allgemeinheit gerichtet...
Verfasst: Mo Jul 21, 2008 21:18
von WW54
ach so....

Verfasst: Mo Jul 21, 2008 22:14
von Dodgerjose
Ich sehe die volle Schuld beim Spieler selbst er hätte seinen neuen Verein informieren müssen das er ejected wurde in der Oberliga und noch gesperrt ist.
Was kann die Passtelle dafür da wird einfach innerhalb der Wechselfrist einfach ein neuer Spielerpass ausgestellt seitens der FU was auch ok ist und auch FU betrifft sicher keine Schuld woher hätte man wissen können das er gesperrt ist wenn er es nicht mitteilt.
Aber da ist die Rede von 8 Spielen Sperre ist das jetzt die nachträgliche bestrafung oder war es etwas schlimmeres was er sich erlaubt hat?
?
Verfasst: Di Jul 22, 2008 00:00
von pumpkinhead
dürfte nachträglich sein. steht wohl so in der bso: wenn ein spieler trotz sperre spielt, darf er acht spiele zugucken...
Verfasst: Di Jul 22, 2008 09:19
von El_hombre
Acht Spiele Sperre?
Soweit ich das jetzt verfolgt habe, ist die ganze Situation etwas verworren und ich gehe davon aus das es nur auf Grund von Fehlinterpretationen überhaupt hierzu kam.
Das Spiel wird verloren gewertet, der Verein zahlt eine Strafe und dann noch acht Spiele Sperre für den Spieler. Das ist in meinen Augen nicht verhältnismässig. Der Junge ist wahrlich schon genug gestraft.
3 oder 4 Spiele Sperre (wenn überhaupt) sollten mehr als ausreichend sein.
Lediglich meine bescheidene Meinung.

Verfasst: Di Jul 22, 2008 09:26
von WW54
ach.... ich würde sagen: erst mal abwarten, was genau dabei raus kommt. und schließlich kann die FU dann ja auch noch widerspruch einlegen.
letztlich kann ich es nur wiederholen: gefühltes rechtsempfinden und geschriebenes rechtsempfinden sind zwei verschiedene dinge....
es findet ja auch kaum einer in ordnung, wenn ein kinderschänder nur 3 jahre auf bewährung bekommt. aber nach dem geschriebenen recht, ist das absolut legitim....
okay.... das war ein blöder vergleich!!!
anyway.... erst mal abwarten.... FU wird schon die richtigen wege gehen. und noch ist ja gar keine offizielle strafe vom verband ausgesprochen worden, soweit ich weiß ( ausser der wertung ).
Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:16
von mr incredible
Was ist wenn jetzt FU ein Widerspruch einlegt und die ganze Sache dauert bis nach der Saison, bleibt der Spieler so lange gesperrt oder darf er so lange spielen
Wenn jemand eine Straftat begannen hat kommt er auch erst in Untersuchungshaft bevor die Sache geklärt ist.
Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:19
von WW54
ähm.... keine ahnung, um ehrlich zu sein. ich denke mal, solange es ein "schwebendes verfahren" ist, greifen auch noch keine strafen. die frage ist.... wenn FU den spieler in der zeit einsetzt und die strafe abschleißend bestätigt wird... werden dann alles spiele nachträglich gegen FU gewertet??
sehr verwirrend!!
Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:22
von legend
Er hat gespielt, obwohl er gesperrt war. Das ist Fakt. Daher folgt eine automatische Sperre von acht weiteren Spielen. Das ist die Strafe für den Spieler, die ist festgeschrieben.
Inwieweit FU eine Schuld hat, wird sich dann wohl klären lassen müssen. Dürfte aber wohl nur die mögliche Geldstrafe betreffen.
Andererseits hat es ja erst kürzlich im deutschen Footballgeschehen ein erfolgreiches Gnadengesuch in Sachen Spielsperre (da ging es aber um 2 Jahre) gegeben. Wobei der Hintergrund ein anderer war.
Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:24
von legend
mr incredible hat geschrieben:Was ist wenn jetzt FU ein Widerspruch einlegt und die ganze Sache dauert bis nach der Saison, bleibt der Spieler so lange gesperrt oder darf er so lange spielen
Wenn jemand eine Straftat begannen hat kommt er auch erst in Untersuchungshaft bevor die Sache geklärt ist.
Ähem, du wirst doch jetzt nicht einen Quervergleich von der Strafprozessordnung zur BSO ziehen wollen, oder?
In U-Haft kommt nur der, gegen den genau definierte Gründe für eine U-Haft vorliegen.
Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:32
von WR #83
legend hat geschrieben:Er hat gespielt, obwohl er gesperrt war. Das ist Fakt. Daher folgt eine automatische Sperre von acht weiteren Spielen.
Das ist wohl noch nicht bewiesen. Fraglich ist nach wie vor, wie die Spiele der Family gesehen werden. Sollte ein Spiel abgesagt und gegen die Family gewertet werden, gilt dann die Sperre in diesem Spiel als abgesessen?!?
@legend: Die StPO ist aber gegenüber der BSO frei einsehbar

Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:33
von mr incredible
legend hat geschrieben:mr incredible hat geschrieben:Was ist wenn jetzt FU ein Widerspruch einlegt und die ganze Sache dauert bis nach der Saison, bleibt der Spieler so lange gesperrt oder darf er so lange spielen
Wenn jemand eine Straftat begannen hat kommt er auch erst in Untersuchungshaft bevor die Sache geklärt ist.
Ähem, du wirst doch jetzt nicht einen Quervergleich von der Strafprozessordnung zur BSO ziehen wollen, oder?
In U-Haft kommt nur der, gegen den genau definierte Gründe für eine U-Haft vorliegen.
Ich wollt nur ein Beispiel mit angeben, der Verständinshalber

Verfasst: Di Jul 22, 2008 10:38
von legend
Die BSO ist frei einsehbar, beim Verein Deines Vertrauens, aber ich weiß, was Du meinst
Wird wohl ne Sache für den Rechtsausschuss werden. Wobei ich mir denke, dass die Sperre schon noch Gültigkeit besaß. Denn rein aus Willkür wird nicht mal eben eine Entscheidung dieser Art getroffen.
Verfasst: Di Jul 22, 2008 14:47
von Lizzard50
Eine Spielsperre die auf dem Feld ausgesprochen wird, gilt nur für Spiele die auch gespielt werden, NICHT für abgesagt und gewertete Spiele.
Wo ist eurer Rechtsempfinden?
Ich lasse mich vom Feld stellen, werde automatisch ein Spiel gesperrt, mein Verein sagt das nächste Spiel ab (z.B. Spielermangel und belegt das) und ich darf wieder spielen? Na, dann viel Spass Herr Ligaobmann. So geht es ja wohl nicht.
Die Wechselsperre gilt dagegen auch bei abgesagten Spielen. Weil es bei mehr als zwei abgesagte Spiele pro Team (durch Absagen die das Team zu verantworten hat) in der Saison, eh zum Rückzug des Teams kommt und damit der Wechselende Spieler eh nicht mehr spielen kann. U(Verbot von Freundschaftsspielen und Wechselsperren gelten nicht über das Kalenderjahr hinaus.)
Zu diesem Fall. Der Spieler wurde im letzten regulär ausgetragenem Pflichtspiel der FF gesperrt, alle Spiele dananch wurden abgesagt, somit ist der Spieler für DAS NÄCHSTE PFLICHTSPIEL gesperrt.
Der Pass geht NIE an die Passstelle, sondern an den Ligaobmann, somit kann die Passstelle NIE wissen wann ein Spieler gespeert ist. Bei Sperren über das Kalenderjahr hinweg, bleibt der Pass beim Ligaobmann, so dass eine Verlängerung erst NACH der Strafe stattfinden kann.
Somit dürfte für jeden klar sein:
Spieler hat unberechtigt gespielt, Verein und Spieler werden bestraft. Die entsprechenden Punkte stehen in der BSO. Die hat jeder Verein und sollte diese kennen.
Bis zur endgültigen Entscheidungen (nach nach Einsprüchen über den Rechtsweg des AFVD) gilt die ausgesprochene Strafe.
Fragen? Vereinsvorstand oder Ligaobmann fragen.
Verfasst: Di Jul 22, 2008 14:53
von WR #83
@Lizzard50:
Du vergisst leider einen wichtigen Punkt in deiner Argumentationskette: Das nächste Pflichtspiel der FF wurde abgesagt, weil nur 21 Spieler anwesend waren. Der betreffende, aber gesperrte Spieler war ebenfalls anwesend, wurde aber nicht mitgezählt da gesperrt.
FF war nicht spielfähig, da der betreffende Spieler gesperrt war!
Wäre er nicht gesperrt gewesen, hätte FF spielen können. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz...