Seite 6 von 6

Verfasst: Fr Mai 29, 2009 09:57
von KP
rooster hat geschrieben:Kurt, les Dir noch mal die Regularie durch. Wenn es nur um einen Transfer ginge, müsste man doch nur auf einen Spielerpass im anderen Verband abheben und nicht alleine auf seine Staatsbürgerschaft, oder?

Code: Alles auswählen

3. Eine ITC wird benötigt, wenn ein aufnehmender Verein ...[/quote]

Klaus, vor 3. kommen nun mal 1. und 2.  :wink:  und da steht folgendes:

[size=150][b]Ausführungsbestimmungen zu der EFAF International Player Transfer Regulation für Internationale Spielerwechsel[/b][/size]

1. 
Sinn und Zweck der EFAF Richtlinie ist der Schutz der Vereine vor illegalen grenzüberschreitenden Spielertransfers, bei denen der Verein einseitig mit dem Risiko von fälschlich erteilten Spielberechtigungen belastet wird. Auch soll verhindert werden, dass Spieler Ausrüstungen und Material bei dem Spieltransfer zu Lasten des abgebenden Vereins mitnehmen oder nach Abschluss von Verträgen oder Zahlung von Reisekosten kurzfristig einen Verein verlassen, um ein anderes Angebot anzunehmen.

2. 
Ein internationaler Transfer ist die Voraussetzung für die Erstellung einer nationalen Spielberechtigung. Der Transfer wird dokumentiert durch eine ITC „International Transfer and Dispension Application“ Kurzform „International Transfer Card“.

[b]VORAUSSETZUNG[/b] für alle Punkte, also insbesondere auch den von Dir zitierten Punkt 3 ist also, dass es sich um einen [b]Internationalen Spielerwechsel[/b] handelt. Wenn bei Dir ein Spieler erstmals aktiv wird, dann wechselt der nicht  :P

Verfasst: Fr Mai 29, 2009 14:12
von rooster
KP hat geschrieben:Klaus, vor 3. kommen nun mal 1. und 2. :wink: und da steht folgendes:

Ausführungsbestimmungen zu der EFAF International Player Transfer Regulation für Internationale Spielerwechsel

1.
Sinn und Zweck der EFAF Richtlinie ist der Schutz der Vereine vor illegalen grenzüberschreitenden Spielertransfers, bei denen der Verein einseitig mit dem Risiko von fälschlich erteilten Spielberechtigungen belastet wird. Auch soll verhindert werden, dass Spieler Ausrüstungen und Material bei dem Spieltransfer zu Lasten des abgebenden Vereins mitnehmen oder nach Abschluss von Verträgen oder Zahlung von Reisekosten kurzfristig einen Verein verlassen, um ein anderes Angebot anzunehmen.

2.
Ein internationaler Transfer ist die Voraussetzung für die Erstellung einer nationalen Spielberechtigung. Der Transfer wird dokumentiert durch eine ITC „International Transfer and Dispension Application“ Kurzform „International Transfer Card“.

VORAUSSETZUNG für alle Punkte, also insbesondere auch den von Dir zitierten Punkt 3 ist also, dass es sich um einen Internationalen Spielerwechsel handelt. Wenn bei Dir ein Spieler erstmals aktiv wird, dann wechselt der nicht :P
Grundsätzlich gehe ich mit Dir konform, Kurt.
Aber Du liegst falsch, wenn Du die Paragraphen 1 und 2 über 3 ansiedelst, denn nur 3 beschreibt das Vorgehen. 1 und 2 stellen nicht mal Definitionen dar, sondern sind lediglich Einleitungen.

Ganz böse gesagt: Du bist als Verein verpflichtet, wenn Du einen Spieler verpflichtest, der aus einem EFAF-Land kommt, per ITC zu prüfen, dass er dort keinen aktuellen Spielerpass hat. Auch wenn er noch nie in diesem Land war, nur alleine, um Dich abzusichern. Der kann Dir schließlich Gott-weiß-was erzählen. :wink:

Meines Erachtens ist die ganze Regularie einfach fürchterlich formuliert, dass ich mich Frage, ob die je von einem Juristen geprüft wurde (mal von Herrn Huber abgesehen, der in dieser Sache vielleicht nicht objektiv sein kann).

Es fehlen:
Eine Definition, was ein Transfer ist. Ist das nur der Wechsel eines Menschen in ein anderes Land, oder gilt das nur für Spieler, also Sportler, die bereits einen Spielerpass (hatten) haben?
Eine Definition für "Verpflichten". Bedeutet dies "unter Vetrag nehmen", dann ist die Regularie kaum nützlich, oder bedeutet dies "Passantrag unterschreiben", dann gilt es bis in die untersten Ligen.

Verfasst: Fr Mai 29, 2009 14:40
von Benutzer 3248 gelöscht
"Passantrag unterschreiben" = "Verpflichten" (hat nichts mit einem davon unabhängigen Vertrag zu tun)

Verfasst: Fr Mai 29, 2009 14:44
von Anderl
rooster hat geschrieben:Meines Erachtens ist die ganze Regularie einfach fürchterlich formuliert, dass ich mich Frage, ob die je von einem Juristen geprüft wurde (mal von Herrn Huber abgesehen, der in dieser Sache vielleicht nicht objektiv sein kann).
Sowas wird nicht von Juristen "geprüft", sondern von Juristen "verzapft"! :roll:

Verfasst: Fr Mai 29, 2009 14:54
von Fighti
rooster hat geschrieben: Ganz böse gesagt: Du bist als Verein verpflichtet, wenn Du einen Spieler verpflichtest, der aus einem EFAF-Land kommt, per ITC zu prüfen, dass er dort keinen aktuellen Spielerpass hat. Auch wenn er noch nie in diesem Land war, nur alleine, um Dich abzusichern. Der kann Dir schließlich Gott-weiß-was erzählen. :wink:
Wäre sowas nicht diskriminierend ? Im Grenzgebiert wird nur davon ausgegangen dass die Ausländer im Ausland gespielt haben, die Deutschen nicht ?

Verfasst: Fr Mai 29, 2009 14:56
von Rocco13
rooster hat geschrieben:Ganz böse gesagt: Du bist als Verein verpflichtet, wenn Du einen Spieler verpflichtest, der aus einem EFAF-Land kommt, per ITC zu prüfen, dass er dort keinen aktuellen Spielerpass hat. Auch wenn er noch nie in diesem Land war, nur alleine, um Dich abzusichern.
:roll: oh mann, was ne haarspalterei.

wenn du schon dabei bist, frag bei jedem, auch deutschen, neuen spieler per ITC nach, ob er nicht im winter zufällig im ausland gespielt hat. auch wenn er noch nie im ausland war, nur alleine, um dich abzusichern. :roll:

Verfasst: Sa Mai 30, 2009 00:16
von skao_privat
Datamorgana hat geschrieben:"Passantrag unterschreiben" = "Verpflichten" (hat nichts mit einem davon unabhängigen Vertrag zu tun)
Nein. Das ist offensichtlich kein verpflichten. Höchstens berchtigen. Oder besser: Antrag auf Berechtigung.