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Verfasst: Do Mär 02, 2006 13:12
von Waterboy
Die Wechselfristen sind doch noch gar nicht vorbei oder? Kann da nich jeder wechseln wie will? Schlecht wäre es nur wenn er schon mal gespielt hat! Dieses Jahr! Oder?

Verfasst: Do Mär 02, 2006 13:27
von alex55
>nele< hat geschrieben: die etaf würde sicher beim afvd im falle eines unterzeichneten passes auf offene ohren treffen. allerdings würde auch das nicht mehr als 5 spielsperren nach sich ziehen.
das ist wohl der einzige pukt, der uns als spieler bzw zuschauer interessieren dürfte, was die spielfähigkeit des mannes angeht.
alles andere wäre ohne zweifel nur ein mutmaßung.
davon abgesehen, würde sich das sowieso (siehe Gerichtsstand etc) im sand verlaufen.

Verfasst: Do Mär 02, 2006 14:37
von piwi-dd
>nele< hat geschrieben:zivilrecht=regelmäßiger wohnort molocks sind die staaten=gerichtsstand
Ganz so einfach isses nun auch wieder nicht. Zumindest in der deutschen ZPO gibt es § 29, der besagt:

§ 29
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.


Problematisch ist dann aber weiterhin, dass Molock US-Bürger ist und womöglich nicht zu greifen. Ob es eine entsprechende Regelung im österreichischem Recht gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Verfasst: Do Mär 02, 2006 15:18
von Nele
wir sprechen doch von einem arbeitvertrag, oder etwa nicht?! das ist etwas anderes als das handelsrecht.

ausserdem ist es ein nicht eu-ausländer. afaik müssten am wohnort des beklagten die klage einreichen.

wie wollen die denn sonst an ihr geld kommen. der beklagte sitzt doch am anderen ende des planeten und lacht sich schlapp, was die in austria so veranstalten.
amerika würde nämlich neu verhandeln müssen, weil die im zivilrecht ausländischen urteile nie entsprechen......

Verfasst: Do Mär 02, 2006 15:47
von piwi-dd
@nele

Die ZPO behandelt alle Arten von Verträgen. Wir wissen ja noch nicht einmal, ob es einen Vertrag gab, geschweige denn, um was für einen Vertrag es sich handelt. Das muss nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag sein, da ja die Amis keine Arbeitserlaubnis haben dürften. Und da wärst Du ziemlich schnell bei Dienstleistungs- oder anderen Verträgen.

Wie gesagt, die Problematik US-Bürger bleibt bestehen, da gebe ich Dir recht. Selbst wenn man hier ein Urteil erwirken würde, müsste man es dann auch erstmal in den USA vollstrecken. Und das dürfte der schwierigste Part werden.

Verfasst: Do Mär 02, 2006 17:03
von Undertaker
nele, nicht der der am lautesten brüllt hat immer recht, nicht wahr ?

Verfasst: Do Mär 02, 2006 17:59
von eule
Letztes Jahr hieß es ja auch, daß der Blue Devils Safety Lee Johnson für 3 Jahre bei Hamburg unterschrieben hätte. Da er ja anscheinend wohl nicht wiederkommt, bekommt er dann die restliche Laufzeit ausbezahlt ?? Ist er gecuttet worden um die Salary Cap der Hamburger zu entlasten ?? Muß er dann Teile des Signing Bonus zurückzahlen ??? Fragen über Fragen die mit der GFLPA geklärt werden müssen...

Fazit der Geschichte: Alles beim alten, nur der unterschriebene Spielerpass zählt...alles andere ist Gesülze...

Apropos Hamburger DB´s...was ist mit Toure Butler ?? Was macht der denn dieses Jahr ??

Verfasst: Do Mär 02, 2006 19:04
von Hase
dafür wird aber überall viel getrommelt und davon gesprochen, dass der/die vertrag/verträge unterschrieben ist/sind ... wenn in den meisten fällen da mal nicht nur ordinäre spielerpässe unterschrieben werden ...

Verfasst: Do Mär 02, 2006 21:36
von Nele
korinthenkackermodus an:

Gerichtsstand
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.

und weiter heisst es:

Nach § 38 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen im Arbeitsvertrag grundsätzlich unzulässig. Dies kann auch nicht durch die Vereinbarung eines Erfüllungsortes umgangen werden.

der regelmässige arbeitsort greift bei der zuständigkeit. und das ist niemals österreich und kann auch nicht durch ein klausel umgangen werden. schau mal unter uni leipzig....die beackern das thema haarklein

Verfasst: Do Mär 02, 2006 21:41
von Falkenauge
@piwi-dd: Sieht mir bei Morlock ganz nach einer IPR-Frage aus...
Mein Streckenpferd. Aber bei mir hat noch keiner aus Braunschweig die Vollmacht unterschrieben :lol:
Vor Auftragserteilung gibt es von mir keinen Rechtsrat :lol:

Verfasst: Do Mär 02, 2006 22:12
von nomedeguerre
>nele< hat geschrieben:korinthenkackermodus an:

Gerichtsstand
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.

Grundsätzlich gilt:

Actor sequitur forum rei. Doch wo kommt das Gericht ins Spiel? Es gibt offensichtlich eine vertragliche Verpflichtung. Ggfs mit einer Pönnale bei Nichterfüllung seitens des Spielers. Also beauftragt der Verein die lokalen Hells Angels (oder andere) das zuständige Chapter mit der Eintreibung des ausstehenden Betrages zu betrauen. Der Schuldner könnte versuchen zu klagen dass die Forderung nicht rechtmäßig sei. Kläger wäre der Schuldner, Verteidiger der deutsche Verein und wo ist dann bitte der Gerichtsstand ;o) Actor sequitur forum rei.

IANAL

Verfasst: Do Mär 02, 2006 22:45
von latimer
Klarer Fall die Sache wird bei Frau Salesch verhandelt.

Anstelle von Geschworenen wird der Ted entscheiden.
8)

Verfasst: Fr Mär 03, 2006 09:30
von piwi-dd
Falkenauge hat geschrieben:@piwi-dd: Sieht mir bei Morlock ganz nach einer IPR-Frage aus...
Mein Streckenpferd. Aber bei mir hat noch keiner aus Braunschweig die Vollmacht unterschrieben :lol:
Vor Auftragserteilung gibt es von mir keinen Rechtsrat :lol:
*grins* Vielleicht wäre es auch mehr eine Sache für die Herrn aus Graz? Auf jeden Fall ist IPR kein schlechtes Stichwort.

@nele

Wer sagt Dir denn, dass es sich um einen Arbeitsvertrag handelt?

Verfasst: Fr Mär 03, 2006 09:33
von DeMingo
solange molock in den usa bleibt mögt ihr alle recht haben...aber was passiert wenn der nach deutschland kommt um für die lions zu spielen? oder wenn die lions gar nach wien müssen um ein eurobowl auszutragen?

Verfasst: Fr Mär 03, 2006 11:11
von Nele
@piwi
was soll das denn sonst für ein vertrag sein? es kann nur etwas derartiges sein. ansonsten gäbe es ja keinen handlungsbedarf.

@demingo

dann wird die gsg9 gerufen :lol: