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Verfasst: Do Jul 30, 2009 15:19
von Ruudster
sie müssen an keiner stelle die spielberechtigung erkennen.
solange sich nicht eindeutig eine gegenteilige regelung ergibt, ist von der spielberechtigung auszugehen. Es gibt also wenn dann eine stelle, an der das gericht eine die spielberechtigung versagende regelung gerade nicht erkennen konnte.
Verfasst: Do Jul 30, 2009 16:37
von deion
wat is los

Verfasst: Do Jul 30, 2009 16:43
von elCaputo
Irgendwie ist hier das Babel des Forums.
Verfasst: Do Jul 30, 2009 18:59
von Boro
Frage an die BSO-ler: 5 Spiele Sperre bei Wechsel innerhalb Dtlds., wie ist die Regelung beim Wechsel aus dem Ausland während der Saison?
Verfasst: Do Jul 30, 2009 21:27
von steve#69
ich glaub das ist die regelung!
Verfasst: Do Jul 30, 2009 21:37
von Benutzer 2884 gelöscht
@Boro..
Die BSO 2009/2010 bestimmt im § 7 Abs. 2i, dass ein Spieler soforn er nach dem 28.02. aus dem Ausland nach D wechselt und vorher gespielt oder auch nur einen Pass hatte, er nach § 7 Abs. 2c für fünf Pflichtspiele gesperrt wird.
Verfasst: Do Jul 30, 2009 23:05
von jackflash
@skao :wahrscheinlich hat das gericht die spielberechtigung an den ausgestellten ohne vermerk ohne wenn und aber spielerpässen festgestellt , so wie halt jeder bulle oder beamte das geburtsdatum und den ort in deinem zivilen pass erlesen kann . . .wenn er denn kann

Verfasst: Fr Jul 31, 2009 15:18
von StefanB
californian hat geschrieben:@Boro..
Die BSO 2009/2010 bestimmt im § 7 Abs. 2i, dass ein Spieler soforn er nach dem 28.02. aus dem Ausland nach D wechselt und vorher gespielt oder auch nur einen Pass hatte, er nach § 7 Abs. 2c für fünf Pflichtspiele gesperrt wird.
Was steht dazu in der BSO 2007/08? Denn die ist die ausschlaggebende Größe. 2009/10 ist irrelevant für den Fall.
Verfasst: Sa Aug 01, 2009 10:41
von El_hombre
Folgendes Urteil wurde gestern verkündet:
Mit einem heute verkündeten Urteil der 4. Zivilkammer ( AZ: 4 O 369/08 ) hat das Landgericht Stade die zu Lasten unseres Mandanten - Magdeburg Virgin Guards - erfolgte Umwertung von Ligaspielen, die den Nichtaufstieg in die GFL 2 zur Folge hatte, für rechtswidrig erklärt.
Quelle:
Magdeburg Virgin Guards
Verfasst: Sa Aug 01, 2009 11:13
von Benutzer 4919 gelöscht
El_hombre hat geschrieben:Folgendes Urteil wurde gestern verkündet:
Mit einem heute verkündeten Urteil der 4. Zivilkammer ( AZ: 4 O 369/08 ) hat das Landgericht Stade die zu Lasten unseres Mandanten - Magdeburg Virgin Guards - erfolgte Umwertung von Ligaspielen, die den Nichtaufstieg in die GFL 2 zur Folge hatte, für rechtswidrig erklärt.
Quelle:
Magdeburg Virgin Guards
Guten Morgen :
http://www.footballforum.de/community/m ... ml#4607951
Verfasst: Sa Aug 01, 2009 14:46
von skao_privat
Da ist übrigens ein Fehler drin: die Guards waren nicht formell qualifiziert! Es gibt auch keinen 'Aufstieg' in die GFL2, sondern nur ein Lizenzgenehmigungsverfahren, das positiv beschieden werden kann.
Mich würde übrigens immer noch der Passus interessieren, nach dem die BSO eine Spielberechtigung hergeben kann.
Verfasst: Sa Aug 01, 2009 15:10
von jackflash
ooops . . . ich hätts fast wieder kommentiert

Verfasst: Sa Aug 01, 2009 16:03
von 222
Verfasst: So Aug 02, 2009 03:57
von Benutzer 2347 gelöscht
da ist aber was drann...
als meister der regio-ost währen/waren die mvg nicht automatisch in der gfl2...
erst als es zu keinem relegationsspiel gekommen ist...
oder hab ich da zeitlich was grad nicht richtig drauf...

im nachhinein kann man es so sehen!
Verfasst: So Aug 02, 2009 12:53
von skao_privat
Mich würde dieser Passus interessieren, der in der BSO laut der Richterin stehen soll. Das wäre dann eine komplett Aushebelung des Spielbetriebs und würde ja einer dringenden Sofortkorrektur bedürfen. Darum würde mich das interessieren.