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Überarbeitete BSO

Verfasst: Fr Nov 12, 2010 18:46
von Orakel von Delphi
http://www.football-aktuell.de/cgi-bin/ ... &rubrik=50

Verstehe ich das richtig, dass Canadier allesamt nun mit einem A auflaufen müssen und nicht, wie bisher je nach canadischem Bundesland, ein E haben?

Verfasst: Fr Nov 12, 2010 19:01
von Texas
Kanadier haben immer schon ein A
Nur wer paralell einen Europäischen Pass hat hatte das nicht.

Ansonsten allgemeiner zur BSO
neue-bso[/url]

Verfasst: Fr Nov 12, 2010 19:05
von Fighti
Sicher, dass es sowas jemals gab?

Mal schauen, wie viele Imports 2011 (natürlich alles "Europäer") so in manchem Team unterwegs sind. Gab ja schon bei der alten Regelung Teams mit 4 Imports gleichzeitig auf dem Platz.

Verfasst: Sa Nov 13, 2010 09:35
von Maetschi
gehört hier zwar nicht hin...aber was solls...

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1066937

Nur einer von 60 deutschen Sportfachverbänden, der American Football Verband Deutschland (AFVD), hat im Jahr 2009 noch formal Anti- Doping-Auflagen verletzt.

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 11:37
von Benutzer 4721 gelöscht
Schaut Euch doch bitte mal die "Maulkorbvorschrift" in § 6 der neuen BSO an:

In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:

b. Beleidigungen gegen Schiedsrichter, Gegner, Zuschauer, Vereins- und Verbandsoffizielle und sonstige Beteiligte,

c. Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen der Schiedsrichter ...,

d. aufreizende Bemerkungen, gleichgültig an wen gerichtet,

e. lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben.

Als Sanktionen drohen für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach § 146 Nr. 13: € 50 – 600 (mit möglicher lebenslanger Sperre zusätzlich), nach Nrn. 22 und 23 immerhin € 100 bis 1.000.

Zur Beruhigung ist allerdings darauf zu verweisen, dass das nur während der Zeiten der Anwendbarkeit der BSO gilt; hier im Forum dürfen immer noch alle ihren § 6 b. bis e. entsprechenden niedrigen Verhaltensweisen weiter frönen :lol: :lol: :lol: !

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 12:13
von samson
Vatsug hat geschrieben:Schaut Euch doch bitte mal die "Maulkorbvorschrift" in § 6 der neuen BSO an....!
Alter Hut, Stand in § 13 BSO schon seit glaube ich 5 Jahren drin.

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 14:53
von Hansen
lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben
hahahahaha, genial! also haben politiker per defintion stadionverbot?! :D

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 15:58
von Urgestein
Hansen hat geschrieben:
lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben
hahahahaha, genial! also haben politiker per defintion stadionverbot?! :D
... und was ist dann mit piwi-dd. :D

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 16:11
von legend
Ich sehe schon die Sammelklagen gegen sämtliche Cheer-Squads, die bei nem 0:38 ihres Teams immer noch ihre "Number One"-Standard-Chants präsentieren und sich wegen lügnerischen Verhaltens (wer erfindet solche Formulierungen und war dieser dabei nüchtern?) rechtlich zur Verantwortung ziehen lassen müssen.

Was passiert mit nem Ref, der sich einfach mal bei nem Call verhaspelt und die falsche Strafe/falsche Ahndung verkündet oder mit einem Verbandspräsidenten, der nach nem grottigen German Bowl "ein gutes Spiel mit einem würdigen Sieger" gesehen haben will?

Wären das noch unwahre Angaben oder schon lügnerisches Verhalten?
Kann man Lügen chanten oder tanzen?

Andererseits kann man nun endlich rechtlich gegen die Nummer 1-Feindbilder in Footballdeutschland vorgehen ... egal wer und warum, steht ja so wässrig formuliert in der BSO ;-)

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 17:17
von Bibo
legend hat geschrieben:Kann man Lügen chanten oder tanzen?
Aber klar doch, frag mal in der nächsten Waldorfschule nach! 8)

Verfasst: Do Nov 18, 2010 09:14
von Hagi
Vatsug hat geschrieben:[...]

c. Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen der Schiedsrichter ...,

d. aufreizende Bemerkungen, gleichgültig an wen gerichtet,
[...]
zu c. Ich sehe schon reihenweise Spieler, Trainer und auch Vorstände vom Platz fliegen und Strafbescheide im Postkasten finden

zu d. Was bitte ist eine aufreizende Bemerkung?

Könnte mir das jemand erklären?

Verfasst: Do Nov 18, 2010 09:46
von Erdbeer Tony
kann ja schon ein aufreizendes Lächeln oder etwas Lippenstift sein.

Verfasst: Do Nov 18, 2010 14:58
von _pinky
Vatsug hat geschrieben:
In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:
Ungefähre Nähe des Spielorts?

Kann dann die komplette Bundesregierung bei einem Heimspiel der Adler belangt werden?

Verfasst: Do Nov 18, 2010 20:54
von AR
_pinky hat geschrieben:
Vatsug hat geschrieben:
In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:
Ungefähre Nähe des Spielorts?

Kann dann die komplette Bundesregierung bei einem Heimspiel der Adler belangt werden?
Der Verein ist in Haftung. Also muss der zahlen.
Ich seh schon Skao_... bettelnd durchs Land reisen um die Heimspielrechte zu verschenken :wink:

Verfasst: Fr Nov 19, 2010 02:44
von SteveMongo
hier ist ja einer lustiger als der andere