Bilderabgaben an Vereine und neue DSGVO
Verfasst: Mo Mai 21, 2018 22:27
Hallo in die Runde,
Ich habe erstens ein paar Fragen an die gesamte Runde (insbesondere der Fotografen) und auch ein paar Anregungen, die ab dem kommenden Spieltag wohl greifen werden, mit der Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion:
1. Einige Vereine in NRW "fordern" Bilder ein, im Gegenzug zu einer Akkreditierung.
Bei mir als hauptberuflichen Foto- und Sportjournalisten ist es undenkbar, diese Forderungen zu erfüllen, des Weiteren mehr als fragwürdig, dass Bilder kostenlos - auch an die Presse - herausgegeben werden, während ich diese eigentlich hätte verkaufen müssen - an eben jene Medien.
Nach einem Gespräch mit dem entsprechenden Journalistenverband bemerkte ich nun, dass solche Maßnahmen derzeit enorm zunehmen und dass die Journalistenverbände insgesamt dieses Verurteilen.
Nach Rücksprache mit den Behörden und mehreren Verbands-Anwälten ist diese Akkreditierungs-Richtlinie eine "Nötigung". Des Weiteren soll auch die Pressefreiheit und das Vereinsrecht dabei angegriffen sein, was in allen drei Punkten einen "sittenwidrigen Vertragsgegenstand" darstellt.
Daher die Frage:
- Gebt ihr eure Bilder verpflichtend ab oder freiwillig
- Wie seht ihr diese Situation
2. Das leidige Thema DSGVO (von der Europ. Union 2016 verabschiedet und eingeführt)
Am Samstag endet die Übergangsfrist und allgemein gilt dann dieses Gesetz, was klar über dem deutschen Gesetz steht. Leider hat es die Bundesreg. bislang verpennt, dieses europ. Gesetz in die deutschen Gesetzestexte einzubauen, was eigentlich Pflicht gewesen wäre.
Anscheinend will man sich in den entsprechenden Ministerien (Innenministerium) auf Urteile der Gerichte verlassen, die in der Zukunft kommen werden, um nicht direkt Dinge einzubauen, die nachher vom Verfassungsgericht oder EuGH gekippt werden. Wäre ja auch nicht das erste Mal
Nun die Problematik:
Wenn ihr Bilder an die Vereine abgebt, handelt es sich bei den Vereinen um einen nichtjournal. Nutzen, wenn man diese DSGVO auch nur ansatzweise interpretieren will. Bedeutet: Ihr bekommt als Fotografen ärger, wenn der Verein die rausschickt, auf der Webseite, Instagram oder Facebook nutzt. Betroffen sind alle Bilder, wo auch nur eine Person mehr zu sehen ist, als der Spieler auf dem Feld. (wobei selbst das nicht klar geregelt ist)
Ergo: Bilder würd ich alleine deswegen schon nicht mehr abgeben.
Es gibt nur 2 !!! klare Ausnahmen bei diesem europ. Gesetz: Behörden und die "institutionale Presse"...... also die Hauptberufler oder Verlage, die Redaktionsaufträge vergeben, die das Bildmaterial nutzen dürfen. Beispiel: Football-Aktuell, Sport1, Bild,....
Blogs (auch Foto-Blogs) sind keine Journal. Form. Auch Facebook ist als Marketingplattform deklariert, genau wie Insta und Flickr.
Bedeutet: Die Abmahnanwälte werden darüber bügeln wie die Irren.
Viele Anwälte in den sozialen Medien geben derzeit Tipps und machen Storys bei FB, die jedoch nichts weiter als Auslegungen sind. DAs Problem: Wie ein Richter entscheiden wird, ist unbekannt. Da die DSGVO noch nicht im Gesetz verankert ist, wird nämlich die schwammige Formiulierung der EU genutzt und die gibt allen Seiten einen Spielraum, der Mega groß ist, von Fotografen kriegen auf die Mappe und Fotografen dürfen Alles wie bisher.....
Daher die Fragen:
- Wie geht ihr mit der DSGVO um
- Wird es am Samstag noch Galerien von den Spielen geben
- Wie schützt ihr euch vor dem Missbrauch der Bilder seitens z.B. den Vereinen oder anderen Nutzern
Und nu: Viel Spaß beim Diskutieren......
P.S. Kommentare wie "Die neue Verordnung ist doof", bringen nix, weil sie eh kommt
Egal, was wir davon halten
Ich habe erstens ein paar Fragen an die gesamte Runde (insbesondere der Fotografen) und auch ein paar Anregungen, die ab dem kommenden Spieltag wohl greifen werden, mit der Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion:
1. Einige Vereine in NRW "fordern" Bilder ein, im Gegenzug zu einer Akkreditierung.



Bei mir als hauptberuflichen Foto- und Sportjournalisten ist es undenkbar, diese Forderungen zu erfüllen, des Weiteren mehr als fragwürdig, dass Bilder kostenlos - auch an die Presse - herausgegeben werden, während ich diese eigentlich hätte verkaufen müssen - an eben jene Medien.
Nach einem Gespräch mit dem entsprechenden Journalistenverband bemerkte ich nun, dass solche Maßnahmen derzeit enorm zunehmen und dass die Journalistenverbände insgesamt dieses Verurteilen.
Nach Rücksprache mit den Behörden und mehreren Verbands-Anwälten ist diese Akkreditierungs-Richtlinie eine "Nötigung". Des Weiteren soll auch die Pressefreiheit und das Vereinsrecht dabei angegriffen sein, was in allen drei Punkten einen "sittenwidrigen Vertragsgegenstand" darstellt.
Daher die Frage:
- Gebt ihr eure Bilder verpflichtend ab oder freiwillig
- Wie seht ihr diese Situation
2. Das leidige Thema DSGVO (von der Europ. Union 2016 verabschiedet und eingeführt)
Am Samstag endet die Übergangsfrist und allgemein gilt dann dieses Gesetz, was klar über dem deutschen Gesetz steht. Leider hat es die Bundesreg. bislang verpennt, dieses europ. Gesetz in die deutschen Gesetzestexte einzubauen, was eigentlich Pflicht gewesen wäre.
Anscheinend will man sich in den entsprechenden Ministerien (Innenministerium) auf Urteile der Gerichte verlassen, die in der Zukunft kommen werden, um nicht direkt Dinge einzubauen, die nachher vom Verfassungsgericht oder EuGH gekippt werden. Wäre ja auch nicht das erste Mal

Nun die Problematik:
Wenn ihr Bilder an die Vereine abgebt, handelt es sich bei den Vereinen um einen nichtjournal. Nutzen, wenn man diese DSGVO auch nur ansatzweise interpretieren will. Bedeutet: Ihr bekommt als Fotografen ärger, wenn der Verein die rausschickt, auf der Webseite, Instagram oder Facebook nutzt. Betroffen sind alle Bilder, wo auch nur eine Person mehr zu sehen ist, als der Spieler auf dem Feld. (wobei selbst das nicht klar geregelt ist)
Ergo: Bilder würd ich alleine deswegen schon nicht mehr abgeben.
Es gibt nur 2 !!! klare Ausnahmen bei diesem europ. Gesetz: Behörden und die "institutionale Presse"...... also die Hauptberufler oder Verlage, die Redaktionsaufträge vergeben, die das Bildmaterial nutzen dürfen. Beispiel: Football-Aktuell, Sport1, Bild,....
Blogs (auch Foto-Blogs) sind keine Journal. Form. Auch Facebook ist als Marketingplattform deklariert, genau wie Insta und Flickr.
Bedeutet: Die Abmahnanwälte werden darüber bügeln wie die Irren.
Viele Anwälte in den sozialen Medien geben derzeit Tipps und machen Storys bei FB, die jedoch nichts weiter als Auslegungen sind. DAs Problem: Wie ein Richter entscheiden wird, ist unbekannt. Da die DSGVO noch nicht im Gesetz verankert ist, wird nämlich die schwammige Formiulierung der EU genutzt und die gibt allen Seiten einen Spielraum, der Mega groß ist, von Fotografen kriegen auf die Mappe und Fotografen dürfen Alles wie bisher.....
Daher die Fragen:
- Wie geht ihr mit der DSGVO um
- Wird es am Samstag noch Galerien von den Spielen geben
- Wie schützt ihr euch vor dem Missbrauch der Bilder seitens z.B. den Vereinen oder anderen Nutzern
Und nu: Viel Spaß beim Diskutieren......

P.S. Kommentare wie "Die neue Verordnung ist doof", bringen nix, weil sie eh kommt
