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Spielerpass

Verfasst: Do Jan 25, 2007 09:05
von crazydog
Hallo, kennt sich jemand mit den Regelungen in der BSO bei einem Wechsel der Mannschaft und Liga aus? Folgendes Problem ich habe angefangen in einem GFL-Team zu trainieren werde es aber aus beruflichen Gründen ab März/April nur noch einmal die Woche zum Training schaffen, das wird für die GFL nicht reichen habe aber von einem Oberligateam die Aussage das ich dort spielen kann. Jetzt habe ich aber schon den Spielerpass für das GFL-Team unterschrieben. Hab ich die Möglichkeit zu wechseln ohne das ich 5 Spiele Sperre aufgebrummt kriege? Gibt es irgend welche „Stichtage“ für einen Wechsel oder kann ich einfach einen zweiten Spielerpass unterschreiben und mir dann raussuchen wo ich Spielen will?

Verfasst: Do Jan 25, 2007 09:52
von BlackBrother
bin der meinung dass du bis zum 28.02 wechseln kannst solange und so oft du willst

Verfasst: Do Jan 25, 2007 09:53
von Booya
Keine Ahnung wie die aktuelle Regelung ist, die letzte BSO die ich auswendig drauf hatte ist von 1992 aber ich bin mir fast sicher, Du bist früh genug dran, um keine Wechselsperre aufgedrückt zu bekommen.

Dein Oberliga Verein sollte das aber klären können.

Welcher armer GFL Verein wird den hier auf deine Dienste verzichten müssen?
Nord?
SÜd

Verfasst: Do Jan 25, 2007 11:49
von Papa s Liebling
:-) ...


:wink: In der Zeit nach dem offizielen Zeitraum eines Vereinswechsel , ist es bis zum 28 Feb möglich , sich einen neuen Spielerpass ausstellen zu lassen

wenn....

... für den betreffenden Spieler in den betreffenden Kalenderjahr ein Spielerpass ausgestellt wurde

... der abgebene Verein die Freigabe schriftlich erteilt (die dem Neuantrag beizufügen ist )

... Die Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information schriftlich wiedersprochen wird.

Wechsel zwischen 01.März und 31 Okt = Sperre von fünf Pflichtspielen. Und auch da muss wieder der abgebene Verein schriftlich zustimmen.



.... :roll: :) BSO 2005 /2006

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 16:49
von damien
Papa s Liebling hat geschrieben::-) ...


:wink: In der Zeit nach dem offizielen Zeitraum eines Vereinswechsel , ist es bis zum 28 Feb möglich , sich einen neuen Spielerpass ausstellen zu lassen

wenn....


... der abgebene Verein die Freigabe schriftlich erteilt (die dem Neuantrag beizufügen ist )


.... :roll: :) BSO 2005 /2006
udn wenn nicht? kann man sich dagegen schützen, bzw agieren?

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 17:21
von skao_privat
Warum sollte man eine Freigabe verweigern?

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 17:27
von JSeau55
Warum sollte man eine Freigabe verweigern?
Es gibt Vereine, die einen Spielerabgang nicht so hinnehmen möchten

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 17:51
von skao_privat
DAS ist schon klar. Aber was kann dazu führen eine Freigabe berechtigt UND einklagbear verweigern?

Die berühmt berüchtigten Beitragsrückstände? Das ist Sache des Mahnverfahrens. Wenn der Spieler noch passives Mitglied des Vereins ist noch schwieriger.

BEsitz von von Vereinsmaterial?

Ohne Freigabe ist das Theater nach 14 Tagen vorbei.
Bei einem Einspruch, einer geäußerten Freigabeverweigerung bin ich mal auf die Erklärungen gespannt.

Was berechtigt also zur Freigabeverweigerung?

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 17:52
von skao_privat
DAS ist schon klar. Aber was kann dazu führen eine Freigabe berechtigt UND einklagbear verweigern?

Die berühmt berüchtigten Beitragsrückstände? Das ist Sache des Mahnverfahrens. Wenn der Spieler noch passives Mitglied des Vereins ist noch schwieriger.

BEsitz von von Vereinsmaterial?

Arbeitsverträge? (in letzter zeit sind ja alle nur noch Amateure ;- )

Ohne Freigabe ist das Theater nach 14 Tagen vorbei.
Bei einem Einspruch, einer geäußerten Freigabeverweigerung bin ich mal auf die Erklärungen gespannt.

Was berechtigt also zur Freigabeverweigerung?

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 18:29
von Lefty
JSeau55 hat geschrieben:
Warum sollte man eine Freigabe verweigern?
Es gibt Vereine, die einen Spielerabgang nicht so hinnehmen möchten
ich galube ein gfl team kanns verkraften wenn 1 in worten EIN spieler sichs anders überlegt. zumiendest sollte es so sein
ich würd sagen red mit den leuten von dem gfl team ist das eifachste

Verfasst: Sa Jan 27, 2007 19:46
von damien
skao_privat hat geschrieben:DAS ist schon klar. Aber was kann dazu führen eine Freigabe berechtigt UND einklagbear verweigern?

Die berühmt berüchtigten Beitragsrückstände? Das ist Sache des Mahnverfahrens. Wenn der Spieler noch passives Mitglied des Vereins ist noch schwieriger.

BEsitz von von Vereinsmaterial?

Ohne Freigabe ist das Theater nach 14 Tagen vorbei.
Bei einem Einspruch, einer geäußerten Freigabeverweigerung bin ich mal auf die Erklärungen gespannt.

Was berechtigt also zur Freigabeverweigerung?

also hab ich das jetzt richtig verstanden? die "beweislast" liegt beim alten verein? heißt, wenn die den spieler nicht freigeben wollen, müssen die es gut begründen und wenn sie´s nicht können, erfolgt die freigabe nach 14 tagen automatisch oder wie?