Ab wann ist mann keinE oder A mehr
Verfasst: Mi Mär 05, 2008 16:10
Meine Frage, ab wann ist mann Football Deutsch? Wir haben Niederländer und auch in Deutschland wohnende Europäer. Wie ist das mit dem e oder a?
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Bei "E" gilt die gleiche Regelung. Nach 5 Jahren in Tschermänie bist du Footballdeutscher.Ein Blick in die BSO genügt dafür, es ist §18 Ausländerregelung!
Kurz gesagt braucht ein Afrikaner (oder sonstiger Nicht-Europäer) nur dann kein "A", wenn er in den letzten fünf Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte. Also kein "Dummgeschwätz", sondern nur der Unterschied, ob der Spieler die letzten fünf Jahre ständig in Deutschland gelebt hat oder nicht.
Generell immer mit "A" spielen müssen alle US-Amerikaner, Kanadier, Mexikaner und Japaner - auch wenn sie z.B. in Deutschland aufgewachsen sind und nie an einem College waren. Das Gerücht, dass die "A"-Kennzeichnung damit zu tun hat, ob jemand College-Football gespielt hat oder nicht ist nur genau dieses, ein Gerücht nämlich
Diese BSO Regelung würde auch einer europarechtlichen Prüfung nicht standhalten, siehe Profifussball. Müsste halt nur einer klagen......SkylineGrizzly hat geschrieben: Ich meine man kann sich mittlerweile frei in Europa bewegen und überall wohnen wo man will und dann darf man trotzdem nur begrenzt nicht deutsche Europäer auf den Platz stellen. .
Auch nicht schlecht...ab inne hauptschule mit den jungsReverent hat geschrieben:Wenn ein A 5 Jahre oder mehr in einer deutschen Schule war, glaube ich
Nein, es geht um generelle Freizügigkeit. Und in einem Europa, in dem es UNIONSBÜRGER gibt, d.h. alle Einwohner der Mitgliedsstaaten sind von den Rechten gleich, würde ich mich diskriminiert fühlen, wenn eine Regelung besagen würde, weil ich leider der dritte, nicht Deutsche, in dieser Mannschaft bin, darf ich im American Football nicht auf dem Platz stehen.californian hat geschrieben:Nur geht es bei den EU-Gesetzen um die Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes.
Da wir aber nahezu keine Profis haben, sehe ich hier ein Begründungsproblem.
Jeder Bürger (Europa = weitergehend als EU) der fünf Jahre in Folge und länger in D gelebt hat, fällt gar nicht unter diese Regelung.
Da muss man sich schon gute Gründe einfallen, um diese Regelung anfechten zu lassen.
Die Rechte sind doch nicht komplett gleich, du darfst zum Beispiel auch nur auf Kommunalebene im Ausland wählen.JSeau55 hat geschrieben: Nein, es geht um generelle Freizügigkeit. Und in einem Europa, in dem es UNIONSBÜRGER gibt, d.h. alle Einwohner der Mitgliedsstaaten sind von den Rechten gleich, würde ich mich diskriminiert fühlen, wenn eine Regelung besagen würde, weil ich leider der dritte, nicht Deutsche, in dieser Mannschaft bin, darf ich im American Football nicht auf dem Platz stehen.
würde ich mich diskriminiert fühlen, wenn eine Regelung besagen würde, weil ich leider der dritte, nicht Deutsche, in dieser Mannschaft bin, darf ich im American Football nicht auf dem Platz stehen.
Das wären ja auch Regelungen, die einer sachlichen Rechtfertigung standhalten würden, da man ja so die politischen Entwicklungen durch "Wahlwanderungen" massiv beeinflussen könnten.Fighti hat geschrieben:Die Rechte sind doch nicht komplett gleich, du darfst zum Beispiel auch nur auf Kommunalebene im Ausland wählen.
Ist ja nicht nur das Wahlrecht, gibt ja reichlich andere Sachen wo du nicht ganz gleichgestellt bist.JSeau55 hat geschrieben:Regelungen, die einer sachlichen Rechtfertigung standhalten würden, da man ja so die politischen Entwicklungen durch "Wahlwanderungen" massiv beeinflussen könnten.
Aber eine sachliche Rechtfertigung für die Begrenzung europäischer Spieler kann ich nicht entnehmen, zumal diese Regelung im Profifussball bereits gescheitert ist.
3 E's darfst du doch aufstellen und einen Vierten würde dann doch eh keiner mehr rekrutieren. Wenn man einen Spieler nicht braucht, holt man ihn sich nicht, das ist ja beim Football nicht anders als bei anderen Jobs. Du hast ja kein Anrecht drauf bei Verein A zu spielen. Diesen Selbstschutz find ich auch gar nicht mal schlecht muss ich zugeben, auch wenn er vielleicht für Vereine in grenznahen Regionen ärgerlich sein kann (Kirchdorf oder Saarbrücken haben damit ja nur ein halbes Einzugsgebiet, obwohl Braunau näher ist als Burghausen und Freyming-Merlebach näher als Lautern)Würden die 3 E`s Geld bekommen, unabhängig davon wie viel, wäre es ein Verstoss gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.