Hier noch was zum Theam geeignet:
Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff „amtlich genehmigt“ durch „geeignet“ ersetzt und die 2. Ausnahme-verordnung zur StVO aufgehoben worden (Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 S. 3716). Diese Änderungen sind am 01.01.2006 in Kraft getreten und passen die StVO lediglich an die bislang schon bestehende Rechtslage an.
Denn bisher ließ die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO die Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren, aber eine ausreichende Schutzwirkung aufwiesen.
Das heißt, an der materiellen Rechtslage hat sich insoweit nichts geändert. Geeignet sind demnach amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.
Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. „Braincaps“ haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Ein-zelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Abs. 2 StVO, die bislang erläuterte, was unter „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist, wird in Kürze ersatzlos gestrichen werden
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So wie ich es verstehe ist die Kennzeichnungspflicht weggefallen, allserdings steht da: "Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung" und "Schutzhelme ..., die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind"
Dann bist du wohl im Zugzwang, nachzuweisen, dass es ein Kraftrad-Schutzhelm ist, und er genau für diesen Zweck gebaut wurde
:arrow: kannst ja das Easy Rider Bild ausdrucken und es bei der Verkehrskontrolle vorzeigen
