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Verfasst: Mi Jun 25, 2008 13:39
von Benutzer 888 gelöscht
Ich hätte es genauso erklären können!
Ja ich weiß, von Beruf Klugscheißer...
Verfasst: Mi Jun 25, 2008 16:14
von _pinky
2:1.
Statistisch gesehen kann also jeder Dritte nicht den Unterschied zwischen BSO und Regelwerk erklären.
Oder anderst ausgewertet:
Lediglich 2 aller befragten Personen kannten den Unterschied zwischen BSO und Regelwerk.
Oder :
Lediglich 1 einziger aller befragten Personen kannte den Unterschied zwischen BSO und Regelwerk nicht.
So viel zu Umfragen.
Verfasst: Mi Jun 25, 2008 17:51
von Corpsegrinder
Frey hat geschrieben:Der Spieler sollte sich eher selbst drum kümmern. Ich denke bei jedem Verein kann der interessierte die BSO zur Einsicht bekommen und das ist ausreichend.
Die Hälfte der Spieler kann nichtmal richtig lesen, schreiben oder sprechen (hierfür bitte keine Umfrage), ergo werden sich nur "Exoten" wie Du die BSO besorgen und auch noch durchlesen. Tststs...
Imho wäre es Aufgabe des Vereins bzw. der Mitgliederverwaltung, allen (aktiven) Mitgliedern die BSO zu vermitteln, von mir aus im Rahmen der Saisonvorbereitung.
Gruß, da Corpse
Verfasst: Mo Jul 07, 2008 14:15
von a running man
A)
Mal an die Paragraphen-Experten gefragt:
In wie weit ist es nicht gegen geltendes Recht,
Auszugsweise (also z.B. Kapitelweise) ein
Regelwerk in einem Forum/Blog/... öffentlich
zugänglich zu machen als bspw. Diskussions-
grundlage für ein Thema. Wenn einige sich
dann bereit erklären eine solche Diskussion
zu starten mit vorangestellter Grundlage,
dann könnte sehr einfach eine Sammlung
des gesamten Regelwerkes entstehen.
Insoweit kein Kläger auftaucht, bleibt es
ungestraft; sollte ein Kläger auftauchen
dürfte wohl zuerst eine Unterlassungs-
auffforderung mit Androhung einer Strafe
im Wiederholungsfall erfolgen, also auch
erst mal keine Bestrafung, jedoch eine
Zeitraum, der genutzt werden könnte.
Meiner Meinung nach ein heutzutage
gängiger Weg, geltendem Recht sich nicht
zu Widersetzen, ihm jedoch ohne Bestrafung
nicht absolut zu genügen.
B)
Wer ist den so paragraphensicher und in
den Verbandsformalitäten firm, und noch dazu
selbstlos, und würde einen formlosen Antrag
erstellenund hier als download einstellen, mit
dem BSO und Regelwerk als Download auf der
HP des AFVD beantragt werden, und den "jeder"
in seinem Verein abgibt an seinen Vorstand, so
dass diese Vorstände diese Anträge weiterleiten
an die Landesverbände und wiederum an den AFVD.
Wenn die Basis etwas "geschlossen" möchte und
beantragt, kann dies doch nicht abgelehnt werdein.
Verfasst: Mo Jul 07, 2008 15:40
von latimer
Ich dachte die BSO gibts nur in der Signatur von Skao
Greetz LAtimer
