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Verfasst: Mi Jan 20, 2010 12:12
von Apple
phyXius hat geschrieben:Wer im Einzugsbereich des AFVD Amateur und wer Profi ist, kann also nur durch den Verband selbst festgelegt werden.
Also ich glaube, dass die Ausländerbehörde da ein gehöriges Wörtchen mitzureden hat, ob der nette Amerikaner in deinem Team Profi ist oder nicht.
Google mal nach § 5 Nr. 10 AAV
Als Beispiel einer Rechtsprechnung:
http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1 ... OT=1153033
Hintergrund ist einfach, dass früher Osteuropäer und Afrikaner nach Deutschland gekarrt wurden, um für einen Hunderlohn Fussball zu spielen oder Tennis zu lehren. Daher dieser Mindestlohn. Schlie0lich muss diese Person davon auch wirklich leben können.
Verfasst: Mi Jan 20, 2010 15:49
von Benutzer 3248 gelöscht
es ist aber ein Unterschied, ob du z.B. hier für eine Firma arbeitest und nebenbei Football spielst, oder ob du "nur" Football spielst und dafür bezahlt wirst....
kleiner aber feiner Unterschied...
abgesehen davon ist es eh egal ob jemand als Profi eingestuft wird oder nicht, es sei denn er will ans College...
Verfasst: Do Jan 21, 2010 00:20
von Exillöwe
Datamorgana hat geschrieben:abgesehen davon ist es eh egal ob jemand als Profi eingestuft wird oder nicht, es sei denn er will ans College...
Naja, nicht so richtig *g*
wenn es sich um einen Spieler aus der EU handelt, der vielleicht aufgrund der Regelungen des AFVD als "der eine Ausländer zuviel" dann an der Ausübung seines Berufes als Profifootballer gehindert wird, so könnte er zumindest versuchen anhand des zuvor zitierten Urteiles auf die Genehmigung zur Berufsausübung zu klagen..
Insofern ist es also schon wichtig, ob Profi oder Amateur..
Verfasst: Do Jan 21, 2010 02:09
von KP
Exillöwe hat geschrieben:Datamorgana hat geschrieben:abgesehen davon ist es eh egal ob jemand als Profi eingestuft wird oder nicht, es sei denn er will ans College...
Naja, nicht so richtig *g*
wenn es sich um einen Spieler aus der EU handelt, der vielleicht aufgrund der Regelungen des AFVD als "der eine Ausländer zuviel" dann an der Ausübung seines Berufes als Profifootballer gehindert wird, so könnte er zumindest versuchen anhand des zuvor zitierten Urteiles auf die Genehmigung zur Berufsausübung zu klagen..
Insofern ist es also schon wichtig, ob Profi oder Amateur..
Ich wette die Höhe eines Monatsgehaltes, dass es im Bereich des AFVD keinen Spieler mit "E"-Kennzeichnung gibt, der im Monat mehr als 7.500,00 Euro verdient. Es spielt also überhaupt keine Rolle!
Die ganze Diskussion ist, um es vorsichtig auszudrücken, bar jeglichen Realitätsbezuges.
Im Zweifelsfall spendet man halt der Mövenpick-Partei aka FDP 1 Million Euro, dann wird kurzfristig ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und die Sache ist vom Tisch.
Verfasst: Do Jan 21, 2010 02:16
von Benutzer 3248 gelöscht
stimme KP voll zu!!!
Verfasst: Do Jan 21, 2010 12:32
von skao_privat
Nun die Reglung verstößt ja nicht alleine gegen das Prinizp der freien Berufswahl, sondern gegen das Prinzip eines geeinten Europas überhaupt! Für Europäer sollen die Schranken innerhalb Europas immer weiter abgebaut werden. Und ein vermeintlich zukunftsorientierter Verband tritt da den genau entgegengesetzten Weg an.
Die Regelung ist unabhängig von der Berufsdefinition untragbar.
Verfasst: Do Jan 21, 2010 13:29
von Exillöwe
... zudem wurden die 7,500.- Euronen hier als erstes von Thalan erwähnt, als Grundlage dessen woran die NCAA angeblich einen Profisportler definiert.
Wobei aber 1. die NCAA hierzulande wenig zu regeln hat.. und 2. der Betrag auch m.E. niedriger ist, denn nach meinem Wissen ist für die NCAA jeder ein Profisportler, der "mehr Geld als zum reinen Lebensunterhalt erforderlich" für die Sportausübung erhält. Und wieviel zum Lebensunterhalt erforderlich ist, regelt bei uns ja das Sozialhilfegesetz ^^ Nee, Spaß beiseite.. ich vermute mal es sind weniger als 7,500.- EU als NCAA-Grenze.. aber dennoch hilft dies in keiner Weise bei der Definition, was denn nun ein "Profi Footballer" im rechtlichen Sinn ist.
Basisdefinition für Profisportler ist eigentlich "jemand, der den Sport nicht nur zum Vergnügen, sondern zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausübt". Oder auch jemand, der aufgrund eines mit einem Sportverein abgeschlossenen Vertrages sportlich tätig wird bzw. wie ein Arbeitnehmer werden muß.
Verfasst: Do Jan 21, 2010 14:51
von Thalan
Exillöwe hat geschrieben:... zudem wurden die 7,500.- Euronen hier als erstes von Thalan erwähnt, als Grundlage dessen woran die NCAA angeblich einen Profisportler definiert.
Wobei aber 1. die NCAA hierzulande wenig zu regeln hat.. und 2. der Betrag auch m.E. niedriger ist, denn nach meinem Wissen ist für die NCAA jeder ein Profisportler, der "mehr Geld als zum reinen Lebensunterhalt erforderlich" für die Sportausübung erhält. Und wieviel zum Lebensunterhalt erforderlich ist, regelt bei uns ja das Sozialhilfegesetz ^^ Nee, Spaß beiseite.. ich vermute mal es sind weniger als 7,500.- EU als NCAA-Grenze.. aber dennoch hilft dies in keiner Weise bei der Definition, was denn nun ein "Profi Footballer" im rechtlichen Sinn ist.
Basisdefinition für Profisportler ist eigentlich "jemand, der den Sport nicht nur zum Vergnügen, sondern zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausübt". Oder auch jemand, der aufgrund eines mit einem Sportverein abgeschlossenen Vertrages sportlich tätig wird bzw. wie ein Arbeitnehmer werden muß.
Nein, an den 7.500 Euro definiert das deutsche Recht einen Berufssportler. Wie die NCAA das genau macht, weiß ich nicht.
Die gewünschte Quelle:
Link - nur veraltete Zahlen.
Verfasst: Do Jan 21, 2010 15:21
von KP
Thalan hat geschrieben:
Nein, an den 7.500 Euro definiert das deutsche Recht einen Berufssportler. Wie die NCAA das genau macht, weiß ich nicht.
Die gewünschte Quelle:
Link - nur veraltete Zahlen.
Deshalb wundere ich mich ja, wie Du auf die 7.500 Euro monatlich kommst. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze beträgt 45.000 Euro jährlich, somit 3.750 Euro monatlich. Davon die Hälfte sind meiner Rechnung nach 1.875 Euro und nicht 7.500 Euro.
Verfasst: Do Jan 21, 2010 15:36
von Boomy
KP hat geschrieben:Thalan hat geschrieben:
Nein, an den 7.500 Euro definiert das deutsche Recht einen Berufssportler. Wie die NCAA das genau macht, weiß ich nicht.
Die gewünschte Quelle:
Link - nur veraltete Zahlen.
Deshalb wundere ich mich ja, wie Du auf die 7.500 Euro monatlich kommst. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze beträgt 45.000 Euro jährlich, somit 3.750 Euro monatlich. Davon die Hälfte sind meiner Rechnung nach 1.875 Euro und nicht 7.500 Euro.
Wurde da evtl. multipliziert statt dividiert?

Verfasst: Do Jan 21, 2010 18:04
von coachonko
skao_privat hat geschrieben:... Und ein vermeintlich zukunftsorientierter Verband tritt da den genau entgegengesetzten Weg an.
Die Regelung ist unabhängig von der Berufsdefinition untragbar.
der obere satz würde voraussetzen, dass es sich um eine neue regelung handelt - ist es aber nicht. im übrigen nochmal der hinweis - auch du skao bist wie alle in hier, die sich in deutschen footballvereinen engagieren, bestandteil dieses "vermeintlich zukunfstorientieren verbands".

Verfasst: Do Jan 21, 2010 18:27
von skao_privat
hmpf
Verfasst: Do Jan 21, 2010 18:36
von skao_privat
coachonko hat geschrieben:skao_privat hat geschrieben:... Und ein vermeintlich zukunftsorientierter Verband tritt da den genau entgegengesetzten Weg an.
Die Regelung ist unabhängig von der Berufsdefinition untragbar.
der obere satz würde voraussetzen, dass es sich um eine neue regelung handelt - ist es aber nicht. im übrigen nochmal der hinweis - auch du skao bist wie alle in hier, die sich in deutschen footballvereinen engagieren, bestandteil dieses "vermeintlich zukunfstorientieren verbands".

Dann eben trat

UNd natürlich
Ist auf dem WEg in die entgegengesetzte Richtung.
Verfasst: Do Jan 21, 2010 19:58
von Mr.G
wenn man aber annimmt, das sich ein Import-Spieler nur während der Saison in D aufhält und dafür entlohnt wird dann kommt das mit den 7,500€ schon hin.
April-Oktober --> 6 Monate
45.000/6=7500
Verfasst: Do Jan 21, 2010 21:24
von coachonko
Mr.G hat geschrieben:wenn man aber annimmt, das sich ein Import-Spieler nur während der Saison in D aufhält und dafür entlohnt wird dann kommt das mit den 7,500€ schon hin.
April-Oktober --> 6 Monate
45.000/6=7500
häh? wo nimmst du denn die 45.000 her? das ist doch lediglich die bemessungsgrundlage. bei 6 monaten müsste die dann natürlich auch anteilig angesetzt werde (45000/12X6=22500).