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Verfasst: Fr Jan 22, 2010 00:23
von Benutzer 2265 gelöscht
Soweit mir bekannt, legt der DFB fest welche seiner Ligen Profi- und welche Amateurligen sind.

Folglich kann es in einer Amateurliga nur einen Vertragsamateur geben, da dort nur Amateure spielen dürfen. Das der Gesetzgeber hier eine Obergrenze festgelegt hat ist eine zweite Seite der gleichen Münze.

In Deutschland gibt es im Football nur Amateurligen. Es gibt daher in keiner Liga einen Spieler der den Status eines Arbeitnehmers hat. Er könnte max. Vertragsamateur sein.

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Ausländer, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Footballspieler in Deutschland leben wollen, müssen die Bedingungen des BMI erfüllen, um den Status eines Profisportlers zu erhalten.

Dazu gehört m.W. eine Vergütung in Geld oder geldwerten Vorteilen (Auto, Wohnung etc.) von mind. 5000 EUR/Monat.

Profisportler kann man gem. BMI ausschließlich in der GFL sein. In der GFL2 und anderen unteren Ligen ist es ausgeschlossen.

Diesen Status hat in der GFL bisher kein einziger Spieler gehabt.

US- Spieler, die hier als Touristen Football spielen dürfen keinerlei Entschädigung dafür erhalten. Kein Flug, kein Auto, keine Bratwurst. Als Tourist hat man keine Arbeitserlaubnis, und ohne die keine Entlohnung.

US- Spieler die als Studenten in Deutschland sind müssen sich ebenfalls an die für sie geltenden Gesetze bezüglich einer vergüteten Tätigkeit halten.

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Die NCAA wiederum sagt, dass Spieler aus Vereinen in denen Spieler Vergütungen erhalten nicht in der NCAA spielberechtigt sind. Wenn also der QB bei den Berlin Adlern Geld bekommt darf der 10jährige C- Jugendspieler aus demselben Verein nie mehr in der NCAA spielen.

Das ist zumindest mein Stand was die NCAA angeht.

Verfasst: Fr Jan 22, 2010 00:32
von skao_privat
Der NCAA Stand stimmt so nicht

Verfasst: Fr Jan 22, 2010 06:28
von Anderl
@Coachonko: Es wird immer auf das "Steuerjahr" verrechnet, da es das Finanzamt nicht interessiert, in welchem Zeitraum (der anders definiert wäre als 1.1 bis 31.12) das Geld reingekommen ist bzw. es zu hohen Aufwand bedeuten würde, dieses in allen Einzelfällen zu prüfen!

Verfasst: Fr Jan 22, 2010 07:30
von KP
Anderl hat geschrieben:@Coachonko: Es wird immer auf das "Steuerjahr" verrechnet, da es das Finanzamt nicht interessiert, in welchem Zeitraum (der anders definiert wäre als 1.1 bis 31.12) das Geld reingekommen ist bzw. es zu hohen Aufwand bedeuten würde, dieses in allen Einzelfällen zu prüfen!
Quatsch! Es wird immer monatlich gerechnet und auch die Anmeldung erfolgt entsprechend monatlich.

Verfasst: Fr Jan 22, 2010 10:04
von Exillöwe
irgendwie kommt es mir hier grad vor, als würden hier diverse Dinge durcheinander geworfen *g*

Was den Aufenthalt von Nicht EU Bürgern und deren eventuelle Beschäftigungen angeht finden sich die meisten wichtigen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsverordnung und der Beschäftigungsverordnung. Einfach mal nachlesen :twisted:

Thema der Diskussion waren aber m.E. EU Sportler bzw. deren Arbeitnehmereigenschaft, welche ihnen ein Recht auf Beschäftigung bzw. einen Schutz vor Benachteiligung nach dem zitierten Urteil garantiert.

Für die Eigenschaft als Arbeitnehmer ist die Frage ob Profi oder "Vertragsamateur" nicht relevant. Hat der Sportler einen gültigen Arbeitsvertrag - siehe BGB §§ 611 ff - geschlossen, in dem für die Erbringung sportlicher Leistungen für den Verein eine Vergütung vereinbart und durch den der Verein dem Sportler gegenüber weisungsbefugt ist, dann handelt es sich bei ihm um einen Arbeitnehmer. Unabhängig von der Höhe des Einkommens.. Selbst wenn es sich nur um eine sog. "geringfügige Beschäftigung" handelt. Etwas anders wäre es im Falle der Beschäftigung als Selbstständigem - Dienstvertrag - wobei der Sportler dann selbst über die Erbringung der geschuldeten Leistung zu entscheiden hätte ("Hmm.. geh ich heut zum Training oder nicht? Oder trainiere ich heut zuhause? Und laß ich diesen Samstag das Spiel mal ausfallen oder nicht?") und auch für die Abführung von Steuern und Beiträgen selbst verantwortlich wäre (sofern nicht vertraglich anders geregelt..)
Und noch ganz anders wäre es, wenn der Spieler gar keinen Vertrag zwecks Dienst-/Leistungserbringung abschließt, sondern nur aufgrund seiner Mitgliedschaft im Verein eine gewisse Aufwandsentschädigung erhalten würde...

Vertragsrecht ist aber eine ziemlich komplizierte Angelegenheit und nicht wirklich was für Amateurjuristen.. insofern ist die Diskussion hier zwar sehr lustig anzusehen, aber sinnfrei *fg*
Wenn ein Verein der GFL1 bis x der Meinung wäre, daß die Regelungen des AFVD gegen das EU Urteil verstoßen, dann sollte man einfach mal einen Rechtsanwalt bemühen.. die werden dafür bezahlt, daß sie sich mit Gesetzen halbwegs auskennen.. :twisted:

Verfasst: Fr Jan 22, 2010 10:54
von Anderl
KP hat geschrieben:
Anderl hat geschrieben:@Coachonko: Es wird immer auf das "Steuerjahr" verrechnet, da es das Finanzamt nicht interessiert, in welchem Zeitraum (der anders definiert wäre als 1.1 bis 31.12) das Geld reingekommen ist bzw. es zu hohen Aufwand bedeuten würde, dieses in allen Einzelfällen zu prüfen!
Quatsch! Es wird immer monatlich gerechnet und auch die Anmeldung erfolgt entsprechend monatlich.
Gilt z.B. für 400-Euro-Jobs, wenn Du aber am Jahresende nicht über den Freibetrag kommst, weil Du nur z.B. 3 Monate gearbeitet hast und da jeweils 600 Oios (insgesamt also 1800.- Oios Jahresverdienst) bekommen hast, erhältst Du die Steuern komplett zurück (natürlich nur auf Antrag).

Ich weiß nicht, wie jetzt der Freibetrag angesetzt ist, früher lag er bei 5000.- DM jährlich (ist aber fast 30 Jahre her, wird mittlerweile wesentlich höher liegen).

Verfasst: Fr Jan 22, 2010 11:02
von Benutzer 3248 gelöscht
Was bin ich, Funkamateur oder Amateurfunker?

Exillöwe hat das ganz gut erkannt, da wird einiges durcheinander gewürfelt was nicht unbedingt zusammen gehört...

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 15:21
von Taunsend
HighFly hat geschrieben:wird hier E mit EU verwechselt?

ein spieler aus der türkei bekommt doch auch ein E und die türkei ist nicht in der EU.
so sehe ich das auch, war der Meinung das alle Spieler aus EU-ländern gar kein E benötigen wenn es an der Passstelle entsprechend beantragt ist.

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 17:10
von Daddy
Alle Spieler welche nicht aus Amerika sondern einem anderen Land kommen tragen das "E".
Selbst ein Japaner gilt als Europäer, das zeigt die sehr einfache Denkweise im AF :wink:

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 17:12
von Daffy
Daddy hat geschrieben:Alle Spieler welche nicht aus Amerika sondern einem anderen Land kommen tragen das "E".
Selbst ein Japaner gilt als Europäer, das zeigt die sehr einfache Denkweise im AF :wink:
Absoluter Blödsinn!

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 17:15
von Daddy
Ehrlich :?:
Hätte dann ein Spieler aus Japan (ist in der NFLE ja vorgekommen) ein "J" auf dem Helm oder keine Kennung :?:
Bin gerne bereit dazuzulernen und keineswegs allwissend.
Allerdings fehlt mir in dem Begriff "absoluter Blödsinn" der lernfähige Inhalt.
Das "E" sich nicht nur auf "Europa bezieht ist ja nunmehr klar, was aber ist mit dem Rest :?:

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 17:36
von Thalan
Wenn ich mich recht entsinne, gelten USA, Kanada und Japan als "A" und der Rest als "E".

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 18:21
von Benutzer 1743 gelöscht
A für Australien, Amerika, Afrika und Asien?
E für Europa.

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 18:33
von Hagi
Ich bleibe bei der Variante:
Amerika Nord und Süd
Asien
Australien
Afrika

bekommen bei uns ein A (Also A für Außereuropäer)
Nicht-Deutsche aus Europa ein E

Es gibt durchaus Canadier die ein E bekommen haben, aber die haben dann auch einen Europäischen Zweitpass gehabt afaik.

Verfasst: Sa Jan 23, 2010 18:41
von guard68
Hagi hat geschrieben:Ich bleibe bei der Variante:
Amerika Nord und Süd
Asien
Australien
Afrika

bekommen bei uns ein A (Also A für Außereuropäer)
Nicht-Deutsche aus Europa ein E

Es gibt durchaus Canadier die ein E bekommen haben, aber die haben dann auch einen Europäischen Zweitpass gehabt afaik.
Falls sich nichts geändert hat - ist das auch so wie du das aufführst.