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Ausländerbegrenzung in der GFL
Verfasst: So Jan 17, 2010 22:21
von Mac
Wieviele nicht deutsche Spieler dürfen denn im Kader und auf dem Spielfeld sein? Mir geht es vorallem um die E-Spieler. Wird das nicht irgendwie von der EU geregelt...Bosman-Entscheidung?
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 02:59
von Benutzer 3248 gelöscht
pro Saison: 8 A bzw. 12 E (max 12 insgesamt) = Spielerpässe,
pro Spieltag: 6 A bzw. 8 E (max. 8 insgesamt) auf dem Spielberichtsbogen,
pro Spielzug: 2 A bzw. 3 E (max. 3 insgesamt)
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 10:28
von Mac
Danke. Gibts irgendwo eine Quelle dafür im Internet?
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 11:40
von KP
Mac hat geschrieben:Danke. Gibts irgendwo eine Quelle dafür im Internet?
Das steht in der BSO - skao müsste wissen, wo es die zum Download gibt

Verfasst: Mo Jan 18, 2010 12:22
von skao_privat
Die E-Regelung ist grundsätzlich nicht mit Eu Recht vereinbar. WEnn jem,and (MD zum Beispiel) dagegen klagen würde, müsste dieer Passus der BSO umgehend geändert werden.
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 14:35
von michael
gilt das nicht nur für den profibereich?
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 15:52
von andechser
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:05
von Kunibert
EU-Bürger dürfen innerhalb der EU nicht aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt werden.
Jacke wie Hose ob da einer professionell Sport betreibt oder nicht.
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:08
von michael
Die A-/E-Regelung gilt für ALLE Ligen in Deutschland.
Ich wollte nur wissen, ob diese EU-Regelung nicht ausschließlich auf den Profisport anzuwenden ist. Oder ob auch der Amateurbereich davon betroffen ist.
Denn so viel ich weiß, gilt die EU-Richtline - sofern es überhaupt eine ist - nur im Profisport. Und da Football in Deutschland nun mal Amateursport ist, dürfte es m.E. hier nicht greifen.
Alle anderen europäischen Länder haben ja wohl eine ähnliche Handhabe...
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:10
von michael
Kunibert hat geschrieben:EU-Bürger dürfen innerhalb der EU nicht aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt werden.
Jacke wie Hose ob da einer professionell Sport betreibt oder nicht.
Natürlich wird keiner augrund seiner herkunft benachteiligt! Es sind ausschließlich die fachlichen kompetenzen, die da entscheiden...
In österreich spielen die österreicher nun mal besser als die deutschen. Und in deutschland spielen die deutschen besser als die österreicher...

Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:13
von Kunibert
Die Regel steht - wie skao bereits erwähnt hat - solange bis jemand dagegen klagt.
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:15
von michael
Kunibert hat geschrieben:Die Regel steht - wie skao bereits erwähnt hat - solange bis jemand dagegen klagt.
Das beantwortet aber die Frage nicht, ob die Regel überhaupt greift. Denn es wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, dann ist auch der Klageweg aussichtslos.
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:42
von JM
Wir sind ein Verein und können uns unsere Regeln selbst machen. Kann ja jemand einen neuen Verein gründen, der nach anderen Regeln spielen will. Manche Klagen wären wirklich unnütz...
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 16:53
von Kunibert
Geile Aussage.
Wir sind sogar ein gemeinnütziger Verein, aber ganz sicher nicht mehr, wenn wir EU-Mitbürger ausschließen.
Ob das unserem Sport gut tut, wenn wir nicht mehr als gemeinnützig gelten, darfst du dir aussuchen.
Verfasst: Mo Jan 18, 2010 17:26
von andechser
lt. Datamorgana:
pro Saison: 8 A bzw. 12 E (max 12 insgesamt) = Spielerpässe,
pro Spieltag: 6 A bzw. 8 E (max. 8 insgesamt) auf dem Spielberichtsbogen,
pro Spielzug: 2 A bzw. 3 E (max. 3 insgesamt)
Michel sagt, diese Regel gillt für alle Ligen, ergo für GFL 2 und GFL 1!
Ist das sicher?..

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