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In Spandau gehen die Uhren anders

Verfasst: So Jul 01, 2007 22:24
von Hammertime
Nachdem die Nummern der Oliner nicht zwischen 50 und 79 liegen müssen, gibt es in Spandau auch im Vereinsrecht gravierende Änderungen.
Offizielle Pressemitteilung

Berlin/Spandau , den 30.06.2007

Mit Wirkung vom 01.07.2007 beenden Frau Christine Lemke und Herr Joachim Lemke ihre Vorstandstätigkeiten für den AFC Spandau-Bulldogs e.V.

Für die von ihnen geleistete ehrenamtliche Arbeit und ihre stetigen Bemühungen für den Verein möchten wir uns an dieser Stelle auf das herzlichste Bedanken und nochmals unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen .

Mit selbigem Datum wird der bisherige Manager und Pressechef , Herr Frank Shaefer , kommissarisch zum 2.Vorstandsvorsitzenden bestellt und übernimmt den Großteil der vakanten Aufgaben einschließlich der Leitung der neuen Geschäftsstelle bis zur Jahreshauptversammlung und Vorstandsneuwahl Ende des Jahres 2007 in Personalunion .

Die Geschäftsstelle wird noch im Monat Juli in das Helmut Schleusener Stadion verlegt .

Die neuen Geschäftszeiten werden innerhalb der nächsten Tage bekannt gegeben .

Für die Mitglieder des Vereins ergeben sich daraus keine sie betreffenden Änderungen .

Fragen zu allen Bereichen können auch weiterhin über die Servicehotline 030 5412039 an die Vereinsführung gerichtet werden .

Nach Arbeitsaufnahme der neuen Geschäftsstelle besteht dann dort auch die Möglichkeit , an zwei Wochentagen mit seinen Anliegen persönlich vorstellig zu werden .



Pressedienst Spandau-Bulldogs
Pressedienst ist ebenfalls Frank SChÄfer (ups garnich mehr amerikanisch).

2 von 3 gewählten Vorständen (darunter der 2. Vorsitzende und die Kassiererin, die miteinander verheiratet sind) scheiden aus und es wird keine Mitgliederversammlung einberufen und das, obwohl die letzte ordentliche Ende 2005 stattgefunden hat.
Dafür übernimmt jemand, der nicht von den Mitgliedern legitimiert wurde das Vorstandsamt.

Da kann man davon ausgehen, dass dann auch der verbleibende Vorstand keine Verantwortung übernehmen muss nach dem in Spandau geltenden Vereinsrecht.
Nur gut, dass ich bei der nicht stattfindenen Mitgliederversammlung, aber gegen alles stimmen kann! :D

Verfasst: Mo Jul 02, 2007 11:00
von Juice
Ist Spandau ein e.V. ? Wenn ja:

Je nach Satzung hast Du das Recht allein, oder mit einer Quote eine MV einzuberufen. Die Satzung kannst Du, sofern Du sie nicht auf anderem Wege bekommst, beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgericht einsehen.
In der Satzung steht auch der Zeitraum, in dem eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist.

Beschlüsse und Entscheidungen eines nicht gewählten Vorstandes sind grundsätzlich erstmal schwebend unwirksam und müssen von einem legitimierten Vorstand genehmigt werden. Sofern sie nciht genehmigt werden haftet der nicht gewählte Vorstand als sog. "Vertreter ohne Vertretungsmacht". Sofern die Beschlüsse Dich selbst betreffen, kannst Du die Nichtigkeit des jeweiligen Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht feststellen lassen- das Amtsgericht wird übrigens, nachdem es Kenntnis erlangt, dass keinVorstand besteht, den Verein auffordern einen richtigen VOrstand zu wählen, innerhalb einer Frist, und danach, sofern erforderlich, einen eigenen legitimierten Notvorstand bestellen, was allerdings sehr kostenintensiv ist.

Der alte Vorstand bleibt für die Vergangenheit, bis zu einer erfolgten Entlastung, persönlich haftbar für die Entscheidungen. Allerdings muss der Verein bei Regressansprüchen, die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten, theoretisch also bei vorsätzlich deliktischem Handeln 30 Jahre, in den meisten Fällen aber 2 Jahre.

Danke für den Tipp

Verfasst: Mo Jul 02, 2007 22:09
von Hammertime
Bin grade erst mit der Schicht fertig, Danke für den Hinweis Juice!

Verfasst: Di Jul 03, 2007 15:27
von Ocho_Cinco
und wieder einmal pissen die bulldogs sich selbst an die karre...

Verfasst: Di Jul 03, 2007 18:12
von Hammertime
Ja woran könnte das wohl liegen, mein lieber G. ?

Verfasst: Do Jul 05, 2007 00:46
von Coach Bobo
Bulldogs Bulldogs Bull...

Verfasst: Do Jul 05, 2007 00:53
von schlommo
...darf man sich hier jetzt Popcorn holen... gibt es was neues... irgendwelche internen Kämpfe...

Verfasst: Do Jul 05, 2007 10:08
von Coach Bobo
Wenn es Dir darum geht hast Du seit September 2006 schon einige Staffeln des Bulldog-Clan versäumt...

Verfasst: Do Jul 05, 2007 11:03
von Hammertime
netter Vergleich Bobo!

Wenn die Situation nicht grundsätzlich traurig wäre :cry:
könnte man das ja nochmal nachspielen, ich bin dann Dominique Deveraux :shock:

Verfasst: Do Jul 05, 2007 12:45
von Coach Bobo
Ich wollte immer mal Fuzzy spielen, aber das war wohl was anderes...



Tja schon immer komisch warum es bei manchen Vereinen immer dann
knallt wenn man denkt JETZT haben Sie es geschafft, alles ist ruhig...

Verfasst: Do Jul 05, 2007 23:48
von schlommo
ähm... da habe ich dann wohl einiges verpasst, solange bin ich noch garnicht hier angemeldet... finde ich das mit der Suchen Funktion hier im Forum oder kann es mir mal einer kurz zusammenfassen... Weil neugierig geworden bin ich jetzt schon...

Verfasst: Fr Jul 06, 2007 08:49
von Hammertime
Na zusammenfassen ist schlecht, aber bestimmt gibt es spannende Episoden, die man hier wiedergeben kann 8)

Verfasst: Fr Jul 06, 2007 12:05
von rooster
Juice hat geschrieben:Ist Spandau ein e.V. ? Wenn ja:

Je nach Satzung hast Du das Recht allein, oder mit einer Quote eine MV einzuberufen. Die Satzung kannst Du, sofern Du sie nicht auf anderem Wege bekommst, beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgericht einsehen.
In der Satzung steht auch der Zeitraum, in dem eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist.

Beschlüsse und Entscheidungen eines nicht gewählten Vorstandes sind grundsätzlich erstmal schwebend unwirksam und müssen von einem legitimierten Vorstand genehmigt werden. Sofern sie nciht genehmigt werden haftet der nicht gewählte Vorstand als sog. "Vertreter ohne Vertretungsmacht". Sofern die Beschlüsse Dich selbst betreffen, kannst Du die Nichtigkeit des jeweiligen Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht feststellen lassen- das Amtsgericht wird übrigens, nachdem es Kenntnis erlangt, dass keinVorstand besteht, den Verein auffordern einen richtigen VOrstand zu wählen, innerhalb einer Frist, und danach, sofern erforderlich, einen eigenen legitimierten Notvorstand bestellen, was allerdings sehr kostenintensiv ist.

Der alte Vorstand bleibt für die Vergangenheit, bis zu einer erfolgten Entlastung, persönlich haftbar für die Entscheidungen. Allerdings muss der Verein bei Regressansprüchen, die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten, theoretisch also bei vorsätzlich deliktischem Handeln 30 Jahre, in den meisten Fällen aber 2 Jahre.
Nur so ein Hinweis:
Je nach Satzung kann der Vorstand auch anders bestellt werden.
Je nach Satzung kann auch der Vorstand Ersatzmitglieder für den Vorstand bestellen.
All das ist rechtlich (BGB § 40) dann völlig okay.

Um das zu klären hilft aber nur ein Blick in die Satzung.

Das Einberufen einer Minderheit kann jedoch durch nichts und niemand verhindert werden.

Somit ist ein Teil Deiner Aussagen so nicht ganz stimmig in dieser Situation. Falsch sind sie aber nicht.

Verfasst: Fr Jul 06, 2007 12:33
von Hammertime
Wir waren ja grade beim Vereinsregister.

In der Satzung heißt es:

[...] Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Diese ist zuständig für: [...] Entlastung und Wahl des Vorstandes. [...]

Verfasst: Fr Jul 06, 2007 14:06
von rooster
Weiterlesen und schauen, welche Rechte der Vorstand hat. Oft steht drin, dass er komissarisch ein Vorstandsmitglied bis zur nächsten Versammlung bestimmen kann, wenn das Mitglied aus besonderen Gründen ausscheidet. Das umgeht dann den Weg zum Amtsgericht.