Änderung des §51 Bundesspielordnung

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skao_privat
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Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von skao_privat »

http://afvd.de/text.php?Inhalt=newsmeld ... 13&HP=AFVD

Nein, das habe ich nicht erst heute gelesen. Aber mich wundert, dass sonst keiner darauf eingeht ;-)

An dem Paragraphen wird ja seit einer Weile herum gedoktort.

Prinzipiell ist das ja ein Paragraph der eher die Ligen unterhalb der GFL und GFL2 betrifft.

Ich halte es nach wie vor für 'ungünstig' kein einheitliches Enddatum für neue Spielerpässe anzusetzen. Denn nichts anderes ist ja der Fall, weil nicht jede Mannschaft zum gleichen Zeitpunkt die reguläre Saisonspiele abgeschlossen hat. Damit ist die mannschaft bevorteilt, die ihre regulären Spiele so nah wie möglich an die Play-Offs heranlegt. Es ist schon passiert, dass eine Mannschaft, die ihr Spiel mit Hilfe dubioser Atteste abgesagt und verlegt hatte und dann auch noch damit belohnt wurde, das sie als einer der letzten einen neuen Spielerpass für einen Spieler beantragen konnte.

Statt also wie bisher die Deadline an den Spielen einzelner Mannschaften fest zu machen, erscheint es mir fairer für alle einheitlich das letzte reguläre Spiel aller Mannschaften als Deadline festzulegen.

Damit müssen dann auch alle Spiele vor den Play-Offs abgeschlossen sein.
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von Lizzard50 »

Wer hat den Vorteil? Die Teams aus der Regio, die in die GFL2 aufsteigen wollen.

Oder versteh ich deinen Ansatz nicht?
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skao_privat
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von skao_privat »

Jedes Team, außer GFL und GFL2, das zum Ausspielen einer Meisterschaft/Aufstieg Play-Offs spielt, ist davon betroffen.
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von Lizzard50 »

"Nach Abschluss der regulären Ligaspiele der Mannschaft darf für Mannschaften der Lizenzligen kein Spielerpass mehr ausgestellt werden, es sei denn, der Pflichtspielbetrieb der entsprechenden Mannschaft (Meisterschafts-, Play- Off-, Relegations-, und Endspiel) ist beendet. Für die Herren- Bundesligen gilt abweichend der 30.06. als Stichtag."

Ok.. Problem?

Die BDL, die DFFL und die GFLJ dürfen erst wieder Pässe bekommen, wenn die Play Offs und Relegation durch sind.
Ok, schade das der Regionalligameister in der GFL2 Relegation sich kurzfristig noch einen Ami kaufen kann, der noch nirgens in Europa oder der NFL/CFL gespielt hat, aber der GFL2 letzter seinen bereits im Flieger sitzenden Ami nicht ersetzen kann. Ist das wirklich das Problem?

GFL und GFL2 betriftt es ja nicht, da hier der 30.06. gilt.

Alles andere sind keine Lizenzligen des AFVD und wenn die Landesverbandslizenzligen gemeint sind, dann darf auch hier nach Ende der regulären Spiele kein neuer Pass mehr ausgestellt werden. Ist doch gut so.

Oder versteh ich dein Problem immer noch nicht?
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von Jay »

Lizzard50 hat geschrieben:Ok, schade das der Regionalligameister in der GFL2 Relegation sich kurzfristig noch einen Ami kaufen kann, der noch nirgens in Europa oder der NFL/CFL gespielt hat, aber der GFL2 letzter seinen bereits im Flieger sitzenden Ami nicht ersetzen kann. Ist das wirklich das Problem?
Zwischen Regionalligameistern und GFL2-Letzten gibt es doch gar keine Relegation.
Und für die Regionalligisten, die den Aufstieg ausspielen, gelten die gleichen Regeln.

Also eigentlich kein Problem.
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skao_privat
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von skao_privat »

Würde da stehen: "nach Abschluss aller regulären Saisonspiele" wäre das alles kein Problem. Das Problem ist aber dass da steht "Nach Abschluss der regulären Ligaspiele der Mannschaft" somit gilt nicht für alle Mannschaften ein einheitlicher Stichtag.
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von Jay »

Aber jede Mannschaft weiß doch ganz genau, welches ihr Stichtag ist. Also ist das doch viel besser kontrollierbar und nachvollziehbar.
Ich kann zwar Deine Argumentation durchaus nachvollziehen, aber sie ist doch eher eine Argumentation gegen zerpflückte Spielpläne als für diese Art der Regelung der Spielerpassausstellung (oder anders gesagt: mit der Umformulierung möchtest Du eigentlich ein Problem adressieren, das mit der Spielerpassausstellung eigentlich erstmal nichts zu tun hat).

Nehmen wir mal an, die Regelung wäre wie von Dir beschrieben:
Wird das letzte Saisonspiel der Liga - ein für die Abschlußtabelle völlig belangloses Spiel zweier Mittelfeldteams - verlegt oder fällt aus, würde das nach Deinem Modell eine Verschiebung der Deadline für alle Teams bedeuten.
Im schlimmsten Fall möchte ein bei diesem Spiel unbeteiligtes Team, das noch um Playoffs spielt, noch einen Spielerpass ausstellen, verläßt sich darauf, dass ja noch ein Spiel stattfindet und dann wird das ausgefallene Spiel neutralisiert. Dann müßte der Spielerpass rückwirkend für ungültig erklärt werden, da er dann ja nach dem letzten Saisonspiel (das in Wirklichkeit das nominell vorletzte war) ausgestellt wurde.
Das kann aber auch nicht Sinn der Sache sein, dass andere Vereine mehr oder weniger direkten Einfluß auf die Gültigkeit meiner Spielerpässe haben, oder?
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skao_privat
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Re: Änderung des §51 Bundesspielordnung

Beitrag von skao_privat »

In dem von dir beschriebenen Fall ist die Saison erst nach dem der Absage/offiziellen Nichtansetzung beendet, da ja solange bis der Obmann einen Wertung/NLöschung des Spiels ja offiziell Saison gewesen ist. Bedeutet, das neben dem Abschluss der regulären Saison vor den Play-Offs eine zügige Entscheidung des Obmanns maßgeblich mitgefordert werden muss.
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