Information zur Lizenzerteilung Braunschweig Lions in 2008

Nachdem bereits der Huddle - vom AFVD veranlasst - über die Lizenzierung bei den Braunschweig Lions für das Jahr 2008 berichtet hat und auch die Football-Fangemeinde Deutschlands sich schon engagiert die Köpfe der Braunschweiger Verantwortlichen zerbrochen hat, möchten Vereinsführung und Management der Braunschweig Lions gerne die Gelegenheit nutzen und ihren Fans an dieser Stelle offen über die wesentlichen Punkte zu diesem Thema berichten.

Am Ende dieser kurzen Information wird sich für alle Anhänger und Freunde der Lions das klare Bild ergeben, dass es keinen Grund zur Beunruhigung gibt, dass man hier in Braunschweig natürlich um das Wohl der Liga besorgt ist und dass auch zukünftig alles mit rechten Dingen zugehen wird!

 

 

Gegen Ende des alten Jahres 2007 erreichte uns – die Vereinsführung und das Management der Braunschweig Lions – auf dem Postwege ein Schreiben der Lizenzkommission des AFVD, unterzeichnet von Herrn Uwe Talke und Frau Marcella Femers. Dieses Schreiben teilt u.a. die Entscheidung der Lizenzkommission mit, dem 1. FFC Braunschweig e.V. als Lizenzträger der GFL-Mannschaft die Lizenz für 2008 „zu versagen“ und stattdessen eine vorläufige Spielerlaubnis zu erteilen, die nach dem Anschreiben unter die Bedingungen der

 

a)Übersendung einer BWA des Vereins für die Zeit 01.01.2007 bis 30.09.2007,

b)Benennung des Headcoaches und seiner Qualifikation

 

gestellt wird.

 

Hierzu ist anzumerken, dass die Bedingung zu a) in dieser Form für den Verein eine Neuerung ist, da dies in der Vergangenheit noch niemals eingefordert wurde. Die plötzliche Relevanz dieser Unterlagen, die für den Verein kostenpflichtig von einem Steuerberater zu erstellen sind, hat die Vereinsführung äußerst überrascht. Dieser neuen Praxis des Verbandes wird der Verein nun schnellstmöglich nachkommen. Was die Bedingung zu b) betrifft, so wird jeder aufmerksame Leser der Website der Braunschweig Lions die Antwort nunmehr kennen.

 

Neben dieser bedingten Erteilung einer vorläufigen Spielerlaubnis bemängelt die Lizenzkommission des AFVD zudem die derzeitige Struktur der Zusammenarbeit von 1.FFC Braunschweig e.V. als Lizenzträger und der sports emotions GmbH als Vermarktungsgesellschaft. Als Grundlage der Beanstandungen zieht der AFVD die Lizenzstatuten heran, die u.a. Aussagen zu Beteiligungen und Machtverhältnissen in einer solchen Zusammenarbeit treffen. Für den Fall der Braunschweig Lions im Jahre 2008 sind dabei laut Lizenzkommission u.a. folgende Vorschriften einschlägig, die größtenteils (leider nicht vollständig) auf der Website des AFVD zum Download bereitstehen:

 

1. Lizenzstatut 2008, §3 Abs.3

2. Richtlinie für Vermarktungsgesellschaften

3. Satzung des AFVD (leider nicht zum Download), §33 Nr.9

 

Die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften nun aufgetauchten Probleme sind dem Management der Braunschweig Lions keineswegs neu und unbekannt. Im Zuge der Neustrukturierung des „Unternehmens Braunschweig Lions“ vor Beginn der Saison 2007 haben wir beim AFVD mit Schreiben vom 04.04.2007(!) um Aufklärung gebeten, was diverse Hürden dieser Vorschriften betrifft. Hintergrund dieser Anfrage war (und ist noch!), dass es derzeit allein von der Richtlinie für Vermarktungsgesellschaften, die dazu beitragen soll, den Einfluss des Vereins auf die Vermarktungsgesellschaft zu sichern, 3 (!) Versionen im Umlauf gibt, die allesamt unterschiedliche Spielräume bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Verein und Gesellschaft lassen. So ist etwa einmal einzig von „beherrschendem Einfluss“ des Vereins die Rede (Richtlinie in der Fassung vom 01.01.2007), andernorts heißt es jedoch, der Verein müsse „50%+1 Geschäftsanteil“ an der Gesellschaft besitzen (Richtlinie in der Fassung vom 04.10.2001). Die Richtlinie in der Fassung vom 05.08.2004, die im Bescheid der Lizenzkommission zitiert wird, ist uns gar nicht bekannt und ist leider auch nicht einsehbar.

 

Aufklärung war uns leider auch nicht durch den von der Lizenzkommission angeführten §3 Abs.3 des Lizenzstatuts möglich, da sich diese Vorschrift mit „Terminlisten und Fernsehrechten“ befasst, nicht jedoch mit Lizenzauflagen.

 

Da unsere schriftliche Anfrage vom 04.04.2007 leider unbeantwortet blieb, haben wir bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit von 1.FFC Braunschweig e.V. und der sports emotions GmbH die von AFVD-Präsident Robert Huber am 03.04.2007 persönlich an uns verschickte Richtlinie in der Fassung vom 01.01.2007 zugrunde gelegt und danach die Saison 2007 auch bestritten.

 

Durch das Lizenzversagungsschreiben der Lizenzkommission wissen wir nun, was man in der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Verein und Vermarktungsgesellschaft von den Braunschweig Lions erwartet und wir haben nun die Möglichkeit, uns entsprechend einzurichten. Die Lizenzkommission hat uns dafür bis zum 15.10.2008 Zeit eingeräumt, die wir auch nutzen werden, um die fortbestehenden Ungereimtheiten mit dem Verband zu klären und eine Lösung zu erarbeiten.

 

Hierbei sollte bei allem Bedürfnis des AFVD nach Sicherung des Machteinflusses des Vereins auf den GFL-Betrieb vor allem die Sicherung des wirtschaftlichen Überlebens des „Unternehmens Braunschweig Lions“ im Vordergrund stehen. Denn eines muss allen Beteiligten klar sein: Der 1.FFC Braunschweig e.V. als Heimat des American Footballs und Cheerleadings insgesamt in Braunschweig und der Region mit all seinen anderen Teams und Squads kann unmöglich allein und ohne eine das Risiko tragende Vermarktungsgesellschaft die finanziellen Lasten des Spiel- und Trainingsbetriebes der GFL-Mannschaft tragen – jedenfalls nicht so, wie wir es alle in Braunschweig gewohnt sind und uns auch weiterhin wünschen!