Da steht, daß der Etat des AFVD sowas um die 580.000 waren.
Ausgegeben hat der Verband für Leistungssportförderung 31.647 für 2013. Steht da.
Also sowas um die 5%
Eigenbeteiligung der Spieler waren 60.955. Steht da.
Fallen nicht in den Etat. Denke ich.
...dass der Kläger im maßgeblichen Haushaltsjahr 2013 über ein Etatvolumen in Höhe von rund 580.000 € verfügte. Für den Leistungssport an Eigenmitteln eingesetzt hat er einen Betrag i.H.v. 31.647,67 € (dies entspricht der mit Klageantrag geltend gemachten Summe). Zusätzlich hat er von den Leistungssportlern selbst Eigenbeteiligungen i.H.v. 60.955 € eingenommen.
Für den Prozessbevollmächtigten inkl. Nebenerwerb, nicht für den Präsidenten!
(12x4.000 + 12x400 + 6.000 + 3.600 + (X) + 15.700) * 1,19 MWST = 92.900 + (X)
Sowas um die 16% aufwärts
Mit Vertrag vom 2. Dezember 2008 verpflichtete sich der Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten zu einer monatlichen Honorarvergütung i.H.v. 5.500 € für die "umfassende Beratung in allen anfallenden Rechtsfragen". Unberührt blieben davon weitere Vergütungen und Abrechnungen für Tätigkeiten, die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers außerhalb des Vertrags für den Kläger, "etwa als gewählter Funktionsträger oder auf der Basis einer gesonderten Mandatierung", anfielen. Für die Betreuung des Klägers in steuerlichen Angelegenheiten wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gesonderter Vereinbarung eine weitere monatliche Vergütung i.H.v. 350 € zugesagt, ab 2009 erhöht auf 400 €. Die monatliche "Grundvergütung" wurde ab 2010 auf 6.000 € erhöht und ab 2011 auf 4.000 € gesenkt. Diese Beratervergütung für den Prozessbevollmächtigten in Jahresgesamthöhe von 48.000 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) wurde auch 2013 gezahlt. Als Hauptgeschäftsführer der H. G. Q. - mbH (H1. GmbH), die als wirtschaftliche Tochter des Klägers die Rechteverwertung desselben betreut, fällt nach Erkenntnissen der Beklagten eine jährliche Vergütung von 6.000 € für den Prozessbevollmächtigten des Klägers an. Der Kläger wurde seitens der Beklagten ferner darauf aufmerksam gemacht, dass dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der H. G. G1. e.G. (H2. e.G.) eine jährliche Zahlung i.H.v. 3.600 € zufließt. Unabhängig davon sind noch die - vom Kläger nicht näher erläuterte - Vergütung des Prozessbevollmächtigten des Klägers in seiner Eigenschaft als Verbandspräsident selbst sowie die erheblichen "Reisekosten (Nahbereich)" i.H.v. 15.700 € für das Jahr 2013 (Buchungskonto 2581 des Jahresabschlusses des Klägers vom 31. Dezember 2013) zu betrachten. Nimmt man, wie es die Beklagte getan hat, schon isoliert die direkten Ausgaben des Klägers an seinen Prozessbevollmächtigten in den Blick, und lässt alle weiteren finanziellen Verflechtungen des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit dem Kläger selbst wie mit dessen wirtschaftlichen Töchtern außen vor, wird offenbar, dass der Kläger seine Finanzmittel nicht in erheblicher Höhe in seine Leistungssportsparte investiert.
Bitte verzeih mir, wenn ich mit den einzelnen Mehrwertsteuern und/oder Spesenquoten daneben liege. Ich bin kein ehemaliger Wirtschaftsprüfer.
Aber um es auf einen Satz runterzubrechen:
Der AFVD gibt 3x mehr Geld für seine Gerichtsvertretung (ohne die Gerichtskosten selbst) aus, wie für seine Leistungssportunterstützung.
Oder:
Es standen 50% mehr Gelder für die Rechtsberatung zur Verfügung, wie der Eigenanteil der Spieler betrug.
Ich gehe davon aus, daß der Präsidentenjob ehrenamtlich ist. Mein echter Respekt, wenn jemand sich ehrenamtlich so engagiert. Ehrlich.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.