piwi-dd hat geschrieben:
Eine Auslegung muss ich dann machen, wenn eine Regel nicht hinreichend klar ist oder es mehrere Entscheidungsvarianten geben kann. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Regel ist klar und eindeutig. Da kann ich nicht auslegen, dass ich sie nicht anwende.
Warum eine solche Auslegung, in deren Ergebnis eine Regelumkehr stattfindet, existiert, muss an anderer Stelle diskutiert werden.
Hallo Piwi,
liest du nur was du möchtest?
Im Bulletin steht doch eindeutig
„Bei einigen unsportlichen Tätigkeiten (9-2-1, d-g) ist die Definition nicht
ganz eindeutig, s.u.
Dies gibt uns aber auch die Chance anlassbezogen zu reagieren.“ …
„Unsere Richtschnur, an der wir uns orientieren, ist folgende: …
Alle Aktionen, die "ins Gesicht des Gegners" gerichtet sind, sind als UNV zu betrachten.
Damit sind
d) ohne Flagge, wenn der Ball zu uns kommt
e) ohne Flagge
f) UNV, weil "ins Gesicht" gerichtet
g) ohne Flagge, wenn der Ball zu uns kommt.“
Ich weiß nicht, wo du mit deiner Diskussion hinmöchtest? Ich habe dir eine Erklärung gegeben, dass die Entscheidung keine Fehlentscheidung war und das Herr Aust diese Regelauslegung hätte kennen müssen.