Mike_Mueller hat geschrieben: ↑Do Apr 26, 2018 16:13...
Per 15.10. 2017 einzureichen de Unterlagen für das Lizenzverfahren 2018
- bitte Hinweise auf Seite 3 beachten –
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20. Stadionmietvertrag bzw. Gestattung des Sport - und Bäderamtes, wenn in städtischen Eigentum
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass alle Lizenzunterlagen, Lizenzgebühr und Bürgschaften bis zum 15.10.2017 beim AFVD e.V., Geschäftsstelle, in Frankfurt am Main vorliegenmüssen.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird wie folgt vorgegangen:
1. keine Unterlagen, keine Lizenzgebühr = keine Lizenz
2. wenn begründet Unterlagen, die für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nicht zwingend notwendig sind, noch nicht eingereicht werden können, kann eine Frist gewährt werden.
3. sollte diese Frist fruchtlos verstreichen = Lizenzverweigerung. Der Antrag muss dann über ein Gnadengesuch gestellt werden.
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Quelle: http://www.afvd.de/download/2018-03-ein ... en2018.pdf
Und aus welchem Grund sollte die Lizenz verweigert worden sein?
Punkt 1:
Lizenzgebühr an den Verband -> Punkt 1 greift nicht. Kein Ausschlußkriterium
Irgendwelche Unterlagen abgegeben -> Punkt 1 greift nicht. Kein Ausschlußkriterium
Punkt 2:
Wer beurteilt, welche Unterlagen für die Wirtschaftlichkeit notwendig sind? -> Gibt eine Frist.
Da steht auch nicht, daß die Unterlagen die tatsächliche Situation abbilden müssen.
-> Punkt 2 greift nicht. Kein Ausschlußkriterium
Punkt 3:
Ist diese Frist schon verstrichen? Hat es schon ein Gnadengesuch gegeben? Wurde dem Gnadengesuch stattgegeben?
-> Punkt 3 greift nicht. Kein Ausschlußkriterium