Regionalliga Nord 2010

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gondov
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Beitrag von gondov »

bugs bunny hat geschrieben:Nachdem ja nun die Protagonisten in HH hinlänglich, kontinuierlich und ständig ihre komplette Unfähigkeit bewiesen haben,warum löst man diesen Verband nicht einfach auf? Die quälen sich doch nur. Warum braucht HH einen eigenen Verband? Die können doch auch unter S-H oder Niedersachsen buffen. Schlechter kann dies ja niemals werden.
Das wäre keine gute Lösung weil es die seriös arbeitenden Vereine (Pios, Ravens, Swans, Bucs) dadurch negativ betröffen wären.
Warum beendet man die Regio Nord nicht mit diesem Stand?

Osnabrück Tigers haben sich bislang als das beste Team erwiesen, würden wohl auch eine GFL2 Lizenz erhalten.

Spartans bleiben in der Regio Nord, da dort in 2011 jedes Team gebraucht wird.

Das wäre eine Lösung, die allen entgegenkommt.
Das Leiden Verbandsfuzzys wäre damit auch beendet.
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Fighti
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Beitrag von Fighti »

Das Magdeburg Desaster ist auf dem Mist vom AFVN gewachsen, nehmen sich also alle nix :wink:
erbsenzähler
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Beitrag von erbsenzähler »

QB Unknown hat geschrieben:
ProBowler hat geschrieben:
und wer ist für die bso verantwortlich ?
Die Landesverbände (= die Vertreter der Vereine) beschließen die BSO bzw. deren Änderung.

Das Problem ist ja weniger die BSO sondern deren falscher Anwendung weil mal wieder die Vereinsbrille nicht abgenommen wurde und zuerst überlegt wird wie es meinem Verein nützt wenn ich den anderen Verein bestrafen kann.
Das Problem ist durchaus in der BSO zu sehen. Solange es die darin enthaltenen Formulierungen schwammig und in ihrer Aussage kraft mangelhaft sind, gibt es die Möglichkeiten einzelne Paragraphen unterschiedlich auszulegen. Von einer falschen Anwendung würde ich daher nicht sprechen. Meines Erachtens muss die BSO eindeutiger und klarer gestaltet, strukturiert und formuliert werden. Allerdings muss ich sagen, dass ich nur die Paragraphen der BSO kenne, die in Bezug auf die Huskies-Entscheidung in diversen Foren zitiert wurden.
Die BSO ist nur ein Teil des Problems. Sie hat in ihrer derzeitigen Form über fast 2 Jahrzehnte funktioniert, ohne das es zu größeren Zwischenfällen kam. Vermutlich weil sich niemand mit ihr genauer auseinandersetzte und ihre zahlreichen Lücken und Fehler erkannt und ausgenutzt hat und alle Vereine ihre jeweilige Anwendung klaglos akzeptiert haben und alle scheinbar damit leben konnten.
Seit 2 oder 3 Jahren gehen die Vereine aber offensiver mit der BSO um. Sie versuchen die Lücken zu ihren Gunsten auszunutzen, oder ziehen im Falle eines Fehlverhaltens ein Advokaten zu rate, um ungeschoren davon zu kommen. Da in den Verbänden und vor allem in der Exekutive fast ausschließlich Ehrenamtler ohne juristische Vorbildung sitzen, welche auf Basis ihres Verständnisse des Wortlautes der BSO entscheiden, ist es für die Advokaten ein gefundes Fressen diese Entscheidungen zu zerpflücken und leichtes Geld zu verdienen, da diese Laien im Leben nicht darauf kommen den Wortlaut der BSO mit Gesetzen und rechtstaatlichen Prinzipien in Einklang zu bringen. Ein Stichwort: rechtliches Gehör.
Das Geld der anderen Vereine wohlgemerkt.
Dabei kann man den Verantwortlichen nicht mal einen Vorwurf machen, da sie es einfach nicht besser wissen und sicher nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
Dabei kommen wir zum Kern des Problems. In den meisten Vereinen sind ehrenamtliche Funktionäre rar gesäht. Aus den verbliebenen rekrutiert sich dann der jeweilige Landesverband. Aktuell eindrucksvoll zu sehen am Dilemma der Paßstelle Hamburg. Dabei ist es egal wie gut oder schlecht die Arbeit verrichtet wird, bzw. Fachwissen vorhanden ist, solange sich kein Anderer findet, verbleiben diese Funktionäre, mangels Alternative auf ihren Posten. Wenn man ehrlich ist, hätte der ganze Strang, welcher vorliegend rumgedoktort hat, schon nach der Magdeburg-Affäre seinen Hut nehmen müssen. Aber waren Alternativen da?
Sind jetzt Alternativen vorhanden? Vermutlich nicht, sonst wäre nach dem Rücktritt des LO vermutlich schon etwas passiert. Da sucht man wahrscheinlich händeringend nach einem Nachfolger und findet keinen halbwegs geeigneten.
Man muss also zu folgendem Schluß kommen: Der Verband ist die Gesamtheit der Vereine, vertreten durch deren Abgesandte. Die Geeignetheit derer, wird durch die Vereine bestimmt. Daher ist auch das Gebashe gegen die "Verbände" im anderen Forum völlig unverständlich, da man erntet, was man sät. Im Ergebnis: Senden die Vereine kompetentere Vertreter, wird der Verband kompetenter und somit weniger angreifbar.
Fragwürdig ist, im Sinne des Sportsgeistes, auch die Vorgehensweise für den eigenen Vorteil jedwede Lücke der BSO auszunutzen und gegebenfalls mit juristischer Hilfe durchzuboxen, da es sich hier nicht um ein Millionengeschäft, sondern um eine Randsportart mit Amateurstatus handelt.
Wie man hört, wird die BSO derzeit von Juristen überprüft und umgearbeitet. Ob sie für den Laien dann leichter umzusetzen ist, bleibt zu bezweifeln...
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Beitrag von Eagles #76 »

Sind es denn nur die Vereine, welche die Lücken suchen, oder wird auf Verbandsseite mit mehrerlei Maß gemessen? Zumindest bekommt man den Eindruck, dass da doch sehr nach Sympathie gehandelt wird.
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Beitrag von skao_privat »

In jedenm Falle muss dieser Passus der BSO dringend überarbeitet werden. An sich da zu gedacht, bei 'epedemieartigen Erkrankungen' bei denen der Großteil eines Kaders gleichzeitig hingestreckt wird, den betroffenen Vereinen die Möglichkeit gibt doch noch zu spielen, wird der Paragraph immer wieder auf unsportliche Art und Weise hernagezogen.

Sportverletzungen sind keine Epedemie, sondern normaler Bestandteil des Sports und so kein besonderes Ereignis, das einen Spielausfall rechtfertigen kann. So etwas ist in die Planung mit einzubeziehen.
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Beitrag von skao_privat »

Ach so wenn Formulierungen schon zu Rate gezogen werden: da steht nicht von einer temporären Sportuntauglichkeit.
Das heißt also, die Spieler müssen ein Attest vorweisen, dass sie Sportuntauglich sind. Bedeutet also: nur wer nicht geeignet ist ab jetzt und in Zukunft Football zu spielen, kann hier als Auisfallgrund herangezogen werden.

Muss also nicht der der eigentlich sportuntauglich geschrieben worden ist, tauglich geschrieben werden, wenn er wieder an einem Spielbetrieb teilnehmen will? DEr Verband würde ja ein versicherungstechnisches Risiko eingehen, dass am Ende alle seine Mitgleider tragen müssten. In diesem Sinne dürfte er die untauglichen Spielern aus Selbstschuttz nicht wieder spielen lassen.
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Beitrag von skao_privat »

Um da noch mal für alle in Zukunft einen Riegel vorzuscieben: welcher Spieler wurde den eigentlich per ärztliuchem Attest sportuntauglich geschrieben und darf somit grundsätzlich keinen Sport mehr treiben?

Nicht mehr und nicht weniger fordert ja die BSO.

Da will niemand eine Verletzung attestiert haben, sondern eben besagte Sportuntauglichkeit.
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Beitrag von Pat Fischer »

na skao fühlst du dich jetzt herausgefordert und möchtest gerne mitmischen bei den lieben juristen !?

lass es lieber ! deine versuchten auslegungen sind gequirlter blödsinn.

wie sagt man so schön "schuster bleib bei deinen leisten " !
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Beitrag von skao_privat »

Da musste aber mehr als den Schopenhauer rausholen! Kannst du denn belegen, was du da sagst? Gibt ja nun einige Urteile in anderen Sportarten zum Thema Sportuntauglichkeit. Dort eher im versicherungsorientierten Bereich. Aber auch hier passend anwendbar.

Lieber Pat, das hört sich eher wie ein Pfeifen im dunklen Wald an.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Verband die Spieler erst wieder auflaufen lassen, wenn die Untauglichkeit aufgehoben und vom attestierenden Arzt verantwortlich die Sporttauglichkeit festgestellt wird.

Könnte ja Teufelsküche dabei herauskommen ;-)

Und da ich mal annehme, dass die Untauglichkeit ja vom Amtsarzt attestiert worden ist (also nicht die Sportverletzung, die ein Sporttreiben kurzfristig unmöglich macht.) Sollte es da auch kompetente Leute geben die so was auch für Versicherungen sauber attestieren können.

Wie schon gesagt: die Auslegung des Paragrafen ist aktuell meilenweit vom ursprünglichen Ansatz entfernt.
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Beitrag von Erdbeer Tony »

dies das Amtsarzt....Versuch mal als Popelverband nen Amtsarzt auf die Reise zu schicken. Da lachen die Gesundheitsämter drüber...
Insofern sollte die BSO tatsächlich überarbeitet werden.
Und in einem Attest ist die temporäre Sportuntauglichkeit angegeben. Nach Ablauf der Zeit biste ohne Versicherungsverlust und ohne Gesundschreibung wieder sporttauglich. Es sei denn, der Arzt hat Dich bis auf Weiteres sportuntauglich geschrieben...Dann musst Du natürlich zur Nachuntersuchung.
Für Inkompetenz sind bei uns ganz andere zuständig


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Beitrag von skao_privat »

ist überhaupt kein problem. da müssen dann die spieler eben hin. sind ja sowieso krank. also dürften sie auch zeit haben.

der amtsarzt ist der einzig vernünftige teil des paragrafen.
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Beitrag von Eagles #76 »

Es gibt aber keinen Amtsarzt als solchen. Ein Arzt wird vom Gesundheitsamt als Amtsarzt beauftragt, wenn es einen Grund dazu gibt. Die BSO ist aber keine gesetzliche Grundlage, die das Gesundheitsamt dazu anreizt, einen Amtsarzt zu berufen....
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Beitrag von QB Unknown »

skao_privat hat geschrieben:... Gibt ja nun einige Urteile in anderen Sportarten zum Thema Sportuntauglichkeit. Dort eher im versicherungsorientierten Bereich. Aber auch hier passend anwendbar.
Welches Versicherungsunternehmen bietet schon Versicherungsschutz gegen Sportunfähigkeit? Meistens schließen die Sportvereine doch nur eine Unfallversicherung ab, in deren Versicherungsumfang die Eventualität „Sportunfähigkeit“ nicht ausgeschlossen ist. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf „Sportunfähigkeit“ dürfte die Beiträge dann so in die Höhe schrauben, dass die Verträge unbezahlbar sind. Und dann hätte man nur den Unfall inkl. positiver Grenzfälle abgedeckt – nicht aber eine Sportunfähigkeit infolge Krankheit. Dann würden wir uns eher im Bereich einer erweiterten Unfallversicherung (im Profi-Fussball durchaus möglich) oder im Bereich der Krankenversicherung bewegen.

Unabhängig davon setzt ein Urteil immer konkrete Klagefälle voraus. Mir ist zur Zeit kein Urteil zu einer „Sportuntauglichkeit“ bekannt, dass hier passen würde. Meistens handelt es sich um Fälle der sogenannten „Sportinvalidität“. Von daher sehe ich nicht, dass es „passend anwendbare Urteile zur Sportuntauglichkeit“ gibt.

Des Weiteren muss man bedenken, ob Urteile wirklich als „absolut“ angenommen werden können. Ein Urteil des Amtsgerichtes München kann anders ausfallen als ein Urteil des Amtgerichtes Hamburg. Und ein BGH-Urteil wird es wohl kaum geben.

Ferner muss man bedenken, dass ein Urteil grundsätzlich auf einen Einzelfall basiert. Beispielsweise kann beim Badminton die Stauchung eines Kleinfingers bereits dazu führen, dass ein Spieler pausieren muss. Beim Football lacht man eher darüber. Die Übertragung eines Urteiles von einer Sportart auf eine andere ist daher nur eingeschränkt möglich.
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Beitrag von skao_privat »

Thema Amtsarzt:
In einem andren Fall in Footballdeutschland ist ein Drittligist ohne nennenswerten Zusatzaufwand in der Lage gewesen, amtsärztlich Atteste beizubringen. In einer Kleinstadt.
Da dürfte das in einer Großstadt noch viel weniger ein Problem sein.

Die Regeln schreiben da so vor, also kann man ja mäkeln. Dran halten muss man sich, bis man es geändert hat. So oder so.

Sportverletzungen sind keine besonderen Vorkommnisse in einer Kollisionssportart. Sie sind in mögliche Planungen mit einzubeziehen. Auch wenn bestimmte Positionen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, ist das noch kein Grund zur Absage. Das ist und war nicht die Intention der Regelung.
Das ist Sache der Coachings und der Organisation.
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Beitrag von skao_privat »

und sicher ist nicht jedes Urteil einfach so zu übernehmen. nur weil der RA derselbe ist müssen die Aussichten im Falle der Hamburger Unsportlichkeit nicht die gleichen wie bei der Magdeburger.
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