Moin!piwi-dd hat geschrieben:...
Ich kenne mich im schleswig-holsteinischen Kommunalrecht nicht aus. Daher die Frage: Gibt es für den Bürgerentscheid ein Mindestquorum, damit er gültig ist?
Ja, ein Quorum gibt es auch hier:
In Gemeinden ab 150000 Einwohner müssen 8% hingehen und davon muß mehr als die Hälfte im Sinne der Antragsteller abstimmen.
Insofern wäre es also vermutlich fatal, auf geringe Beteiligung (und somit Ungültigkeit) zu hoffen, denn in Kiel müßten "nur" 19200 hingehen. Bei 9000 gültigen Unterschriften FÜR die Einleitung des Verfahrens könnte man sich leichht ausrechnen, wie es ausgeht, wenn nur so wenige hingehen.
Wahlbeteiligung bei der letzten OB-Wahl war in den 30er Prozenten (auch nicht gerade toll ...)
Das würde bedeuten, es würden ca. 40000 NEIN-Stimmen gebraucht, um sicher zu gehen.
Danke und Grüße, Markus