Okay, wenn du die BSO heranziehst mach ich mit:Ruudster hat geschrieben:§ 125 BSO: "Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen."
Egal, ob über die Anzahl der Timeouts, downs, die Uhr, Strafen etc. Nach Spielende wird das nicht mehr geändert werden. Ansonsten hätte kaum ein Ergebnis Bestand.
§ 25 BSO:
1.Umwertung eines Spiels
Ein im Spielplan angesetztes Spiel wird umgewertet, wenn:
a. das Spiel nicht gespielt wurde
b. das Spiel abgebrochen wurde
c. nachträglich Umstände bekanntwerden, die eine Umwertung notwendig machen
und ein Verein oder beide Vereine, dies zu verantworten haben.
2. Neuansetzung
Hat kein Verein dies zu verantworten, so ist das Spiel neu anzusetzen oder zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, wird das Spiel neutralisiert. Es erhält dann kein Verein Punkte.
Ich habe die maßgeblichen Stellen für dich fett gedruckt. Es ist ein Umstand nachträglich bekannt geworden, kein Verein sondern die Refs haben das zu verantworten. Folglich richtige Verfahrensweise wäre die Neuansetzung.
p.s. § 125 BSO befindet sich unter der Rubrik Strafen. Da kommen wir wieder zu meinem Punkt das Strafen Tatsachenentscheidungen sind, nicht aber die Timeoutvergabe. Ergo weiterhin Korrekturbedarf