Hallo zusammen,
hat jmd von Euch schon Erfahrung mit Regressforderungen bei einem ausgefallenen Spiel.
Wir mussten leider ein Auswärtsspiel am Vortag absagen, weil wir nicht genügend Leute zusammengebracht haben (unser Fehler, keine Frage). Aber nun hat der Hauptverein der Mannschaft (Abteilung in einem Sportverein) uns eine Rechnung über Platzmiete und Kreide geschickt. Das Spiel wurde Freitag Mittag abgesagt, da hat man wohl noch nicht aufgestreut, denken wir. Und warum muss eine Abteilung Platzmiete beim Hauptverein bezahlen, das ist mir auch neu. Sie berufen sich dabei auf §97 BSO.
Wie gesagt, hat von Euch schon mal jemand Regressansprüche zahlen müssen, würde mich freuen, wenn ihr mir Eure Erfahrungen posten könntet.
Regressforderungen
- skao_privat
- Defense Coordinator
- Beiträge: 22661
- Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13
Regressforderungen
Ich finde es gut, dass der Verein das Geld einfordert. Wenn man nicht genügend Spieler stellen kann, dann sollte man es ganz bleiben lassen. Ein Spiel abzusagen ist kein Kavaliersdelikt. Fände es gut, wenn der Heimverein mit seinen Forderungen Erfolg hätte. Wäre ein Gewinn für alle.Mr. Egg hat geschrieben:Hallo zusammen,
hat jmd von Euch schon Erfahrung mit Regressforderungen bei einem ausgefallenen Spiel.
Wir mussten leider ein Auswärtsspiel am Vortag absagen, weil wir nicht genügend Leute zusammengebracht haben (unser Fehler, keine Frage). Aber nun hat der Hauptverein der Mannschaft (Abteilung in einem Sportverein) uns eine Rechnung über Platzmiete und Kreide geschickt. Das Spiel wurde Freitag Mittag abgesagt, da hat man wohl noch nicht aufgestreut, denken wir. Und warum muss eine Abteilung Platzmiete beim Hauptverein bezahlen, das ist mir auch neu. Sie berufen sich dabei auf §97 BSO.
Wie gesagt, hat von Euch schon mal jemand Regressansprüche zahlen müssen, würde mich freuen, wenn ihr mir Eure Erfahrungen posten könntet.
Football 2.0
- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
- Fighti
- Defense Coordinator
- Beiträge: 10267
- Registriert: So Apr 11, 2004 21:11
- Wohnort: Malta / Hamburg
Re: Regressforderungen
Naja, durch eure Planlosigkeit (und nur dadurch) entsteht einem Team ein Schaden. Da ist doch klar, dass ich als Gegner, dem wegen euch ein Heimspiel ausfällt, schaue, wie ich diesen Schaden reduzieren kann. Sehe da ehrlich gesagt das Problem nicht. Find ich sogar gut. Weil komischerweise passiert das hauptsächlich Auswärtsteams, bei Heimspielen scheint man irgendwie bemühter die hinzubekommen. Auch der entsprechende Paragraph in der BSO scheint ja latent davon auszugehen, dass da eher das Auswärtsteam absagt (sonst wäre ja noch der Bus als Beispiel aufgeführt).Mr. Egg hat geschrieben:Hallo zusammen,
hat jmd von Euch schon Erfahrung mit Regressforderungen bei einem ausgefallenen Spiel.
Wir mussten leider ein Auswärtsspiel am Vortag absagen, weil wir nicht genügend Leute zusammengebracht haben (unser Fehler, keine Frage). Aber nun hat der Hauptverein der Mannschaft (Abteilung in einem Sportverein) uns eine Rechnung über Platzmiete und Kreide geschickt. Das Spiel wurde Freitag Mittag abgesagt, da hat man wohl noch nicht aufgestreut, denken wir. Und warum muss eine Abteilung Platzmiete beim Hauptverein bezahlen, das ist mir auch neu. Sie berufen sich dabei auf §97 BSO.
Wie gesagt, hat von Euch schon mal jemand Regressansprüche zahlen müssen, würde mich freuen, wenn ihr mir Eure Erfahrungen posten könntet.
Ist ja jetzt nicht so, dass man da nicht einen Saisonabschluss feiern wollte: https://www.facebook.com/Stargos/videos ... 110313647/
Luck is when opportunity meets preparation.
Re: Regressforderungen
Wobei §97 der BSO von einem Verein spricht der mit zu wenig Spielern angetreten ist und dadurch kein Spiel stattfinden konnte.
Der Verein, der mit zu wenigen Spielern angetreten ist, hat dem anderen Verein einen entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn kein Spiel stattgefunden hat.
Re: AW: Regressforderungen
Wenn der Schaden schon zu ersetzen ist, wenn man mit zu wenig Spielern angetreten ist, dann erst recht, wenn man gar nicht angetreten ist.
97 ist insoweit nur für den erwähnten Sonderfall klarstellend. Für den Fall des Nichtantritts dürfte die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach relativ klar sein. Eine andere Frage ist dann der Nachweis der einzelnen Schadenspositionen.
(Meine persönliche Auffassung, die sich nicht auf tatsächlich gemachte Erfahrungen in der Anwendung der BSO stützt.)
97 ist insoweit nur für den erwähnten Sonderfall klarstellend. Für den Fall des Nichtantritts dürfte die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach relativ klar sein. Eine andere Frage ist dann der Nachweis der einzelnen Schadenspositionen.
(Meine persönliche Auffassung, die sich nicht auf tatsächlich gemachte Erfahrungen in der Anwendung der BSO stützt.)
Re: AW: Regressforderungen
So sollte es sein, dass auch bei einer vorherige Absage der Schaden zu ersetzen ist. An der Stelle könnte man die BSO verbessern.Ruudster hat geschrieben:Wenn der Schaden schon zu ersetzen ist, wenn man mit zu wenig Spielern angetreten ist, dann erst recht, wenn man gar nicht angetreten ist.
97 ist insoweit nur für den erwähnten Sonderfall klarstellend. Für den Fall des Nichtantritts dürfte die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach relativ klar sein. Eine andere Frage ist dann der Nachweis der einzelnen Schadenspositionen.
(Meine persönliche Auffassung, die sich nicht auf tatsächlich gemachte Erfahrungen in der Anwendung der BSO stützt.)
Dass natürlich nur tatsächlich anfallende Kosten ersetzt werden können ist klar.
Re: Regressforderungen
Ich halte es für fragwürdig, die Rechnung auf dieser Basis zu erstellen.
Wenn ihr das Spiel abgesagt habt müsst ihr den Grund nachweisen (z.B. Atteste) oder das Spiel wird gewertet. Ihr bekommt dazu eine Strafe.
Für alles andere muss der zivile Rechtsweg beschritten werden.
Die BSO- Regelung greift nur, wenn das Spiel am Spieltag ausfällt. Auch hier ist aber geregelt, dass nur notwendige Kosten erstattet werden müssen. Das teure Rahmenprogramm oder entgangene Einnahmen zählen nicht dazu.
Wenn ihr das Spiel abgesagt habt müsst ihr den Grund nachweisen (z.B. Atteste) oder das Spiel wird gewertet. Ihr bekommt dazu eine Strafe.
Für alles andere muss der zivile Rechtsweg beschritten werden.
Die BSO- Regelung greift nur, wenn das Spiel am Spieltag ausfällt. Auch hier ist aber geregelt, dass nur notwendige Kosten erstattet werden müssen. Das teure Rahmenprogramm oder entgangene Einnahmen zählen nicht dazu.