seine argumentation ist schlicht (so dass es jeder verstehen sollte) und stichhaltig.
du verhedderst dich ständig in begrifflichkeiten, die du beliebig mischst und durcheinanderbringst:
verbindlichkeiten werden gedanklich mit insolvenzmasse vermatscht
insolvenz mit vorläufiger insolvenz gleichgesetztkielersprotte hat geschrieben: ↑Fr Aug 31, 2018 22:16Schuldenstand? Oder vielleicht doch Insolvenzmasse? Aber das willst Du doch gar nicht differenzieren. Du willst nur stumpf drauf hauen.mpov1 hat geschrieben: ↑Fr Aug 31, 2018 17:38 och hilf mir doch. ich bin alt, grau und vergesslich in meinem eifer
ist denn dann nach deiner auslegung der iv ebenfalls ein missionarischer eiferer, nachdem er in seinem gutachten für das gericht eben diese eineinhalb mio als schuldenstand genannt habe?
usw.kielersprotte hat geschrieben: ↑Sa Sep 01, 2018 19:19Du ja scheinbar schon einmal nicht. Wie schon geschrieben sind bspw. die Dauerkarten keine Schulden aber Ansprüche nach eintreten der Insolvenz und zählen zu den 1,5 Mio dazu. Und das alleine ist schon ein erheblicher Batzen.mpov1 hat geschrieben: ↑Sa Sep 01, 2018 13:40Willst Du jetzt allen Ernstes in den Raum stellen, es wären eineinhalb mio in der Insolvenzmasse?kielersprotte hat geschrieben: ↑Fr Aug 31, 2018 22:16
Schuldenstand? Oder vielleicht doch Insolvenzmasse? Aber das willst Du doch gar nicht differenzieren. Du willst nur stumpf drauf hauen.
Da würden die Gläubiger vor Freude spontan den einen oder anderen Sechserbembel springen lassen...
Kennst Du denn überhaupt den Unterschied zwischen Insolvenzmasse und Schulden bzw. Verbindlichkeiten?
man muss mehrere "aggregatzustände" unterscheiden, was dir ganz offenbar nicht gelingt, da du die begrifflichkeiten weder auseinanderhalten noch umschreiben zu können scheinst:
1. der "normalzustand", in dem ein beträchtlicher teil der verbindlichkeiten angehäuft wurde. ob und was da ggf. verschleppt wurde wird ja möglicherweise juristisch aufgearbeitet - wir reden hier von einer 25tsd-GmbH ohne nennenswertes betriebsvermögen...da ist das zumindest dem anschein nach beträchtlich
2. die vorläufige insolvenz, in der, so hat es zumindest den anschein, wie auch LA diesen treffend beschreibt, weitere verbindlichkeiten hinzukamen (namentlich wird hier z.B. die BFA genannt)
3. die insolvenz, in deren verfahren anfang juli eingetreten wurde, und zu deren zeitpunkt der schuldenstand nach unwidersprochenen, den IV zitierender pressemeldungen der schuldenstand mit 1,5 mio angegeben wird
noch fragen von der förde?